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ANW II - D.A.CH. in Europa - Projekt (Greiner)

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D . A . C H i n E u r o p a

Die D-A-CH Länder

D-A-CH oder auch DACH ist ein Kunstwort für den größten Teil des deutschen
Sprachraums, das aus den Kfz-Nationalitätszeichen der Länder

D Deutschland
A Österreich (lat. Austria)

CH Schweiz (lat. Confoederatio Helvetica)
gebildet wird.

Der geographische Mittelpunkt der D-A-CH-Länder liegt in der Nähe der Stadt Coburg in
Franken.
Im Dreiländereck liegt der Bodensee.

Deutschland ist ein föderaler Staat im westlichen Mitteleuropa, der aus 16 teilsouveränen
Bundesländern besteht. Die Bundesrepublik ist eine staatsrechtliche Verbindung, durch
welche sie selbst Staatscharakter erhält. Hauptstadt und Regierungssitz ist Berlin.
Deutschland ist Gründungsmitglied und mit über 82 Millionen Einwohnern der
bevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union.

Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Es grenzt im Norden an Deutschland und
Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien
und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein. Die Bundeshauptstadt ist Wien.
Österreich besteht aus 9 selbstständigen Bundesländern, die Verfassung ist föderal
aufgebaut. Das Land ist seit 1955 Mitglied der UNO und seit 1995 Mitglied der
Europäischen Union.

Die Schweiz ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins
Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte
Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde. Die Schweiz ist eine Willensnation: Sie bildet
weder ethnisch noch sprachlich oder religiös eine Einheit. Seit 1848 ist sie ein
Bundesstaat. Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in die
drei politischen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden.

1

Was ist die EU?

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender
Staatenverbund eigener Prägung (sui generis). Die Bevölkerung der EU umfasst derzeit
rund 493 Millionen Einwohner. Im EU-Binnenmarkt erwirtschaften die Mitgliedstaaten
zusammen das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Gegenwärtig basiert die
Europäische Union auf dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die
Europäische Union
und bildet die Dachkonstruktion der so genannten drei „Säulen“
Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
sowie Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).

Ziele und Hauptmotive

gemeinsames Interesse aller EU-Mitgliedstaaten, durch Integration in die
supranationalen EU-Strukturen sowie eine gemeinsame Friedens- und
Entwicklungspolitik über die EU hinaus weitere Kriege in Europa zu verhindern;
Förderung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand durch gemeinsame Märkte
und Außenzölle;
Selbstbehauptung eines politisch und wirtschaftlich geeinten Europas gegenüber
den Vereinigten Staaten von Amerika und den aufstrebenden Staaten in Fernost,
insbesondere seit den Wirtschaftsreformen in der Volksrepublik China.

Organe

das Europäische Parlament, das von den Bürgerinnen und Bürgern der Union direkt
gewählt wird
der Europäischer Rat, in dem die Regierungen der Europäischen Union vertreten
sind
die Europäische Kommission, die die Interessen der Gemeinschaft vertritt
der Europäische Gerichtshof prüft die Politik der EU auf Rechtmäßigkeit und
schützt die Grundrechte der Bürger.
der Europäische Rechnungshof prüft die effiziente Verwendung der Finanzen.

Symbole

2

Die Flagge

Die Hymne

Die Hymne der Europäischen Union entstammt der Neunten Symphonie von Ludwig van
Beethoven. Mit dem letzten Satz dieser Symphonie vertonte Beethoven die "Ode an die
Freude" von Friedrich von Schiller aus dem Jahr 1785. Aber die Hymne der EU ist nur in
instrumentaler Form.

Die Devise – Das Europamotto

Unter Europamotto versteht man den Leitspruch in varietate concordia (deutsch In Vielfalt
geeint
) der als eines der Symbole der Europäischen Union zur Schaffung einer
europäischen Identität beitragen soll.

Die Währung

Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro die Währung der Europäischen Union.
Derzeit verbindet der Euro mehr als 300 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwölf
Mitgliedsstaaten der EU.

Der Europatag

Der 9. Mai wird in der gesamten Union als Europatag gefeiert.

3

Rolle und Aufgaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007

Am 1. Januar 2007 übernimmt Deutschland die halbjährlich rotierende
Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union. Bis zum 30. Juni 2007 wird die deutsche
Bundesregierung eine Fülle von Leitungsaufgaben übernehmen und Impulse in vielen
Politikbreichen setzen können. Auch die Ratspräsidentschaft kann aber wichtige
Entscheidungen in der EU nicht alleine treffen. Vielmehr ist es Aufgabe der
Präsidentschaft, die Politikgestaltung in Einvernehmen gemeinsam mit den anderen
Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Kommission voranzubringen, Konflikte zu lösen
und Diskussionsprozesse zu moderieren.

Wortschatz

 Als Willensnation ist im Sinne einer gewollten Gemeinschaft von Bürgern

unterschiedlicher Herkunft ein Staat zu bezeichnen, dessen Bürger ein verbindendes
”Zusammengehörigkeits- und Identitätsgefühl” besitzen. Dieses Gemeinschaftsgefühl, das
sich nach sozialpsychologischen Gesichtspunkten entwickelt hat, ist allerdings kein Indiz
für ein Volk, das durch gemeinsame Sprache und Kultur miteinander verbunden ist. In der
Vergangenheit fehlte insbesondere den Bürgern von Vielvölkerstaaten dieses
Gemeinschaftsgefühl und oftmals auch gleiche Wertvorstellungen mit den übrigen Ethnien
(Volksgruppen) im Staat. Diese Staaten als Willensnationen zu bezeichnen, wäre daher
falsch.

Sui generis ['eigener Art'] ist ein lateinischer Ausdruck, wörtlich bedeutet er eigener

Gattung/eigenen Geschlechts oder einzigartig in seinen Charakteristika. In den
Rechtswissenschaften ist es ein Terminus technicus, der verwendet wird, um einen
Gegenstand, der nicht in die übliche Formtypik passt, weil er einzigartig ist, dennoch in
juristischen Klassifikationen beschreiben zu können. So hat beispielsweise das
Bundesverfassungsgericht die Europäische Gemeinschaft als Politikordnung sui generis
bezeichnet und dafür den Begriff Staatenverbund entwickelt, da sie ein völkerrechtlich
einzigartiges Gebilde darstellt. Heute wird der Ausdruck zunehmend auch von der
Politikwissenschaft und von Politikern in Anspruch genommen, um Europa zu beschreiben.

 Eine Devise oder ein Wahlspruch ist ein Motto, das sich eine Gruppe Gleichgesinnter,

eine Person oder eine Organisation gibt, welches das Ziel und den Anspruch deutlich
machen soll. Solche Mottos werden meist nicht, wie Parolen, mündlich geäußert, sondern
schriftlich und stammen entweder aus langen Traditionen oder aber aus entscheidenden

4

Ereignissen, wie aus einem Bürgerkrieg oder einer Revolution.Der Begriff Devise wurde
von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Wahlspruch eingedeutscht. Wahlsprüche sind
oft Bestandteil verschiedenster Wappen. Sie stehen im Wappen in der Regel unter dem
Wappenschild. Diese Platzierung stammt aus dem Mittelalter, in dem die große Mehrheit
aller Adligen über ein Wappen und einen Wahlspruch verfügte.

Subsidiarität ist ein politisches und gesellschaftliches Prinzip, nachdem Aufgaben und

Entscheidungen auf die niedrigstmögliche administrative und politische Ebene verlagert
werden sollen. In der EU ist das Prinzip der Subsidiarität von entscheidender Bedeutung,
um die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und der Union zu bestimmen
und dabei eine möglichst bürgernahe Politikgestaltung zu gewährleisten.

D-A-CH


Die D-A-CH-Länder

D-A-CH oder auch DACH ist ein Kunstwort für den größten Teil des deutschen
Sprachraums, das aus den Kfz-Nationalitätszeichen der Länder
D Deutschland
A Österreich (lat. Austria)
CH Schweiz (lat. Confoederatio Helvetica)
gebildet wird.

Der geographische Mittelpunkt der D-A-CH-Länder liegt in der Nähe der Stadt Coburg in
Franken. Im Dreiländereck liegt der Bodensee.

"DACH+ - Raumentwicklung im Grenzraum von Deutschland, Österreich, Schweiz
und Liechtenstein"

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist in den vergangenen Jahren immer
wichtiger geworden. Es ist Aufgabe der Raumplanung, die hierfür benötigten und
geeigneten Informationen aufzubereiten und die Strukturen der Zusammenarbeit zu
verbessern. Das Projekt DACH+ - Raumentwicklung im Grenzraum von Deutschland,
Österreich, Schweiz und Liechtenstein will neben der Bereitstellung von Geoinformationen
und Raumindikatoren auch als Gesprächsplattform für eine gemeinsame
Raumentwicklung im Grenzraum dienen.
DACH+ ist ein INTERREG IIIA-Projekt im Bereich Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.
Finanziert wird es von der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein sowie den teilnehmenden 16
Projektträgern.
Bearbeitungszeitraum ist von 2004 bis 2007.
Raumbeobachtung als Anlass zur Diskussion über eine gemeinsame Entwicklung
Die Raumbeobachtung soll auch zu einer gemeinsamen Vorstellung der Raumentwicklung
führen. Diese Konzeption versteht sich als Prozess, in dem Bewusstsein gefördert und
Vorstellungen über die angestrebte Zukunft des Raumes aufgezeigt, diskutiert und
weiterentwickelt werden. Eine ständige Raumbeobachtung ist ein gemeinsamer Rahmen,
der es erlaubt, einzelne Veränderungen, Tätigkeiten und Projekte im D-A-CH+ - Raum aus
einer Gesamtperspektive zu sehen und zu beurteilen.
Wichtigste Elemente des Projektes sind vier Symposien als Plattform und Hinführung zu
einer gemeinsamen Vorstellung der räumlichen Entwicklung im DACH+-Raum.

5

Als Themenstellungen sind folgende Aspekte vorgesehen:
1. Symposium: Zentrale Fragen des Gesamtraumes (2. Dezember 2004 in Bregenz)
2. Symposium: Verkehrs- und Siedlungsentwicklung (1. Dezember 2005 in Schaffhausen)
3. Symposium: Landschaft und Erholung (29. März 2007 in Konstanz)
4. Symposium: Gesamträumliche Entwicklung (vorgesehen 2008)

Zentrale Fragen des Gesamtraumes

Komplexität der Raumordnung
Die Raumordnung im Grenzraum DACH+ wird durch eine Vielzahl an einzelstaatlichen,
landes- oder teilraumbezogenen, sektoralen aber auch grenzübergreifenden Strategien
auf der einen Seite und den tatsächlich ablaufenden Prozessen auf der anderen Seite
geprägt. Mit Hilfe der Raumbeobachtung soll diesem Spannungsfeld näher gekommen
werden.
Die Erweiterung der EU verstärkt den Trend einer zunehmenden Komplexität der
Raumordnung, wird sich auch auf den DACH+ Raum auswirken und verlangt eine
verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Raumplanung. So versuchen im nationalen
Zusammenhang und auf Länderebene raumplanerische Strategien und Konzepte die
Themen zunehmend mit Blick nach außen anzugehen.

Zielrichtungen der Raumentwicklung und zentraler Fragestellungen
Aus der Gesamtsicht der raumplanerischen Ziele im Raum, der verfolgten
grenzüberschreitenden Projekte mit ihren jeweiligen Zielen und der Darstellung
spezifischer raumplanerischer Kenndaten und Indikatoren z.B. zur Verkehrsentwicklung,
Bodennutzung, Kulturlandschaft, Siedlungsentwicklung oder auch des Tourismus können
zentrale raumplanerische Fragen und Zielrichtungen des DACH+ Raumes benannt und
begründet werden.
DACH+ - ein Raum der Grenzen, der Unterschiede aber auch der Gemeinsamkeiten

Siedlung
Die Entwicklung Europas ist seit der industriellen Revolution gekennzeichnet durch
Wachstum und Fortschritt. Am Anfang des 21. Jahrhunderts steht die Gesellschaft an
einem Wendepunkt: Die Konsequenzen
einer zunehmende Globalisierung,
des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft,
der zunehmende Arbeitslosigkeit und des Wandels der Lebensformen,
der ökologischen Fragen,
der Migration,
der Entwicklungen der Agglomerationen auf der einen und
des ländlichen Raumes auf der anderen Seite,
sind einige der auch grenzübergreifend zu bewältigende Phänomene dieser
Umbruchsituation. Die Leitvorstellung einer ökologisch verträglichen, sozial gerechten und
wirtschaftlich sinnvollen Raumentwicklung muss bei der Entwicklung von Konzepten für
den sensiblen DACH+ Raum prioritär sein.

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Die Beobachtung und Analyse der Verhältnisse im baulichen Bestand, Konzepte für die
Umstrukturierung, Bestands- und Flächenmanagement sowie eine gezielte
Wirtschaftsförderung sind wichtige Aufgabenfelder der Zukunft, wenn die Potentiale
genutzt werden sollen. Neben einer möglichen baulichen Nachverdichtung und
Nutzungsintensivierung bietet sich vor allem auch Möglichkeit einer nachträglichen
Nutzungsmischung verschiedener Sozialstrukturen, des Arbeitens und des Wohnens an.
Verkehr
Die Verkehrsentwicklung im DACH+ Raum ist durch eine Vielzahl an Einzelthemen und
nicht abgestimmten Lösungsansätzen geprägt. Der Raum ist ein typischer Grenzraum, in
dem
zum einen unterschiedliche nationale Verkehrskonzepte aneinander stoßen, bei denen die
jeweiligen Grenzräume immer am Rand liegen und
zum anderen die großräumigen Verkehrsbewegungen in Nord-Süd und West-Ost
Richtung verlaufen.
Im großräumigen Zusammenhang sind hierbei auf den unterschiedlichen Ebenen
insbesondere die Bahn- und die großräumigen Straßenverbindungen von Interesse.
Obwohl der gemeinsame Binnenmarkt und die gemeinschaftliche Verkehrspolitik zu einem
beträchtlichen Rückgang der Effekte nationaler Grenzen auf die Infrastrukturnetze führten,
sind diese Effekte in Form von fehlenden Verbindungen immer noch deutlich sichtbar.
Zwischen verschiedenen nationalen Eisenbahnnetzen gibt es sogar immer noch
technische Unterschiede.
Die EU-Kommission betrachtet die Alpenregion zu Recht als derart gefährdet, daß sie eine
Ausnahme von der Regel des liberalisierten Verkehrsmarktes für angebracht hält. Doch
auch hier reichten »dirigistische« Maßnahmen nicht für eine Wende aus. Personen- und
Güterverkehr entwickeln sich durch das alleinige Wachstum von Straßenverkehr und
Luftfahrt in eine Richtung, die den Geboten von Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit
diametral zuwiderläuft.
Gerade im Hinblick auf die Konfliktsituation im Alpenraum ist eine Raumbeobachtung der
Verkehrsentwicklung von sehr großer Bedeutung.

Landschaft und Erholung
Große Bereiche des DACH+Raums sind aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung und
ihrer ökologischen Qualitäten besonders hervorzuheben. Diese charakteristischen
Eigenschaften gilt es durch das Prinzip einer nachhaltigen Raumentwicklung zu bewahren.
Gleichzeitig muß ein Weg gefunden werden, um eine möglichst konfliktarme Nutzung für
die freiraumbezogene Erholung zu ermöglichen.
Vielerorts bildet der Tourismus die Existenzgrundlage der Bevölkerung im DACH+Raum.
Es gilt Konzepte zu finden, wie man mit den aus der touristischen Nutzung entstehenden
Folgeproblemen umgeht (erhöhtes Verkehrsaufkommen in Fremdenverkehrsgemeinden;
saisonale Überlastungen; hohe Infrastrukturkosten etc.) und gleichzeitig zu einer
nachhaltigen Existenzsicherung der ländlichen Bevölkerung sowie zur Erhaltung der
Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung beitragen kann.
natürliches und kulturelles Erbe schützen und entwickeln
positive ökonomische und soziale Auswirkungen des Tourismus fördern
die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung erhalten und verbessern
marktgerechte touristische Angebote entwickeln

Raumbeobachtung
Die Dynamik der Veränderungen von ökonomischen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen, des Naturhaushaltes und natürlich auch der Raumnutzungen führt
auch zu einer ständigen Anpassung und Veränderung der planerischen Konzepte zur
Steuerung der Raumentwicklung in den Kantonen und Ländern im DACH+-Raum.

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Die Aufgabe der Raumbeobachtung besteht darin, die räumliche Entwicklung sowie deren
Einflussfaktoren systematisch und laufend zu verfolgen und auszuwerten.
Die Resultate der Raumbeobachtung DACH+ sind Grundlage einer gemeinsamen
Strategie für die Planung im Grenzraum. Sie bilden eine Voraussetzung für eine aktive und
vorausschauende Raumordnungspolitik und eine sachgerechte und über die Grenzen
abgestimmte Raumplanung. Mit einer aktuellen Raumbeobachtung können raumrelevante
Chancen und Risiken frühzeitig erkannt und Handlungsvorschläge zur nachhaltigen
räumlichen Entwicklung im gemeinsamen Grenzraum entwickelt werden.

Der Schweizerische Bundesstaat

Die Schweiz ist eine Willensnation: Sie bildet weder ethnisch noch sprachlich oder religiös
eine Einheit. Seit 1848 ist sie ein Bundesstaat. Der staatliche Aufbau der Schweiz ist
föderalistisch und gliedert sich in die drei politischen Ebenen Bund, Kantone und
Gemeinden.

Bund
Der Bund ist die schweizerische Bezeichnung für den Staat. Im Bund existieren drei
verschiedene Gewalten: die Exekutive (Bundesrat), die Legislative (Parlament) und die
Judikative (Bundesgericht).
Kantone
Die Kantone sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund
zusammengeschlossen haben. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen – häufig auch
Stände genannt.
Gemeinden
Die politischen Gemeinden bilden die unterste Ebene der staatlichen Ordnung. Neben den
Aufgaben, die ihnen von ihrem Kanton und auch vom Bund zugewiesen sind, nehmen die
Gemeinden in verschiedenen Bereichen auch eigene Befugnisse wahr.

Das Schweizer Parlament
hat zwei Kammern, die zusammen Vereinigte Bundesversammlung heißen und die
gesetzgebende Gewalt im Bund bilden. Der Nationalrat repräsentiert die
Gesamtbevölkerung, der Ständerat vertritt die Kantone.

Die Regierung der Schweiz besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats. Diese
werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt.
Ein Mitglied des Bundesrats wird für ein Jahr zum Bundespräsidenten oder zur
Bundespräsidentin gewählt und gilt in dieser Zeit als Erster/Erste unter Gleichgestellten
(primus inter pares). Er/Sie leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt
Repräsentationspflichten. Die Stabsstelle des Bundesrats, die Bundeskanzlei, wird vom
Bundeskanzler bzw. von der Bundeskanzlerin geführt.

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Lichtenstein

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und
parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und
wird von beiden nach Maßgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt.

Staatsoberhaupt
Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf
von Rietberg. Am 13. November 1989, nach dem Tode seines Vaters Fürst Franz Josef II.,
übernahm Erbprinz Hans-Adam als Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft.

Am 15. August 2004 setzt S.D. Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn, S.D. Erbprinz Alois, als
seinen Stellvertreter ein und betraut ihn mit der Ausübung aller ihm gemäss Verfassung
zustehenden Hoheitsrechte.

Parlament
Der Liechtensteinische Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Er übt seine Rechte in den
Sitzungen des Gesamtlandtags aus. Der Liechtensteinische Landtag ist im internationalen
Vergleich ein kleines Parlament.

Regierung
Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem
Regierungschef und vier Regierungsräten. Der Regierungschef sowie die Regierungsräte
werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlaments ernannt.

Gerichte
Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht,
in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den
Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der
Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz.

Hauptort
Vaduz

Einwohner
34'600 Einwohner (Ende 2004); davon 34 % Ausländer,
hauptsächlich Schweizer, Österreicher, Italiener und Deutsche.

9

Sprache
Amtssprache ist Deutsch, Umgangssprache ein alemannischer Dialekt.

Religion
80.4 % der Bevölkerung sind römisch-katholisch und
7.1 % protestantisch; 12.5 % gehören einer anderen Religion an.

Staatsfeiertag
15. August

Währung
Schweizerfranken

Fläche
160.0 km²

Geographische Angaben
Höchster Berg: Grauspitz 2'599 m ü.M.
Tiefster Punkt: Ruggeller Riet 430 m ü.M.
Grösste Ausdehnung: Länge 24.6 km, Breite 12.4 km

Nachbarstaaten
Schweiz und Österreich

Die wichtigsten Abnehmerländer
1. USA, 2. Deutschland, 3. Schweiz, 4. Frankreich, 5. Italien, 6. Hongkong, 7.Taiwan, 8.
Österreich

Die Aufgliederung der Wertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen
Industrie und Warenproduzierendes Gewerbe: 39%
Allgemeine Dienstleistungen: 25%
Finanzdienstleistungen: 30%
Landwirtschaft und Haushalte: 6%

Zur Erzeugung des BIP tragen alle Erwerbstätigen bei, die in Liechtenstein beschäftigt
sind. Wegen des großen Anteils an Zupendlern an der Gesamtzahl der in Liechtenstein
Erwerbstätigen, lassen sich keine Rückschlüsse vom BIP auf die Einkommenssituation der
Bevölkerung ziehen.

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Weitere aktuelle Infos finden Sie unter:

http://slovakia.eunet.sk/

http://www.sec-chamber.ch/laender/slowakei.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Mitteleurop%C3%A4isches_Freihandelsabkommen

http://de.wikipedia.org/w/index.php?
title=Mitgliedstaaten_der_Europ%C3%A4ischen_Union&printable=yes

http://europa.eu.int/constitution/index_de.htm

http://www.europarl.de/jugend/

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