Arbeitsmaterialien für den Unterricht -Wie funktioniert die Europäische Union?
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Wie funktioniert die
Europäische Union?
Ihr Wegweiser zu den Organen
und Einrichtungen der EU
Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist weder eine
Föderation wie die Vereinigten Staaten
von Amerika noch ein Organ für die
Zusammenarbeit von Regierungen wie die
Vereinten Nationen. Ihre Mitgliedstaaten
bleiben unabhängige, souveräne Nationen,
die jedoch ihre Hoheitsrechte bündeln, um
gemeinsam größere Stärke und Einfluss zu
gewinnen.
Dies bedeutet, dass Entscheidungen
gemeinsam durch gemeinsame Organe wie
das Europäische Parlament, den Rat und
die Europäische Kommission getroffen
werden. Aber was tun diese Institutionen
im Einzelnen? Wie arbeiten sie zusammen? Wer ist wofür zuständig?
Diese Fragen werden in der vorliegenden Broschüre umfassend und
nachvollziehbar erläutert. Darüber hinaus gibt sie einen kurzen Überblick
über die Arbeit und die Funktionsweise aller Agenturen und sonstigen
Gremien der EU und bietet somit eine hilfreiche Einführung in das
Beschlussfassungssystem der EU.
DE
NA-76-06-088-DE-C
ISBN 92-79-02224-5
,!7IJ2H9-accceb!
Sie finden diese Broschüre sowie andere kurze und allgemein verständliche Erläuterungen zur EU online
auf der Webseite
europa.eu/comm/publications
Europäische Kommission
Generaldirektion Presse und Kommunikation
Veröffentlichungen
B-1049 Brüssel
Manuskript abgeschlossen im Juni 2005
Titelseite: Europäisches Parlament
Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2006
ISBN
92-79-02224-5
© Europäische Gemeinschaften, 2006
Nachdruck gestattet.
Printed in Germany
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER
Europäische Union
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kandidatenländer
Wie funktioniert die
Europäische Union?
Ihr Wegweiser zu den Organen
und Einrichtungen der EU
Inhalt
Die Europäische Union stellt sich vor
Die Verträge
Die Beschlussfassung der EU
Das Europäische Parlament – die Stimme der Bürger
Der Rat der Europäischen Union – die Stimme der Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission – die Wahrung gemeinsamer
Interessen
Der Gerichtshof – der Hüter des Rechts
Der Europäische Rechnungshof –
sparsamer Umgang mit Steuergeldern
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss –
die Stimme der Bürgergesellschaft
Der Ausschuss der Regionen – die Stimme der lokalen Verwaltung
Die Europäische Investitionsbank – Finanzierung von EU-Projekten
Die Europäische Zentralbank – die Verwaltung des Euro
Der Europäische Bürgerbeauftragte – Ihr Ansprechpartner für
Beschwerden
Der Europäische Datenschutzbeauftragte – Schutz Ihrer
Privatsphäre
Agenturen
Ein Blick in die Zukunft
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Die Europäische Union stellt sich vor
ie Europäische Union (EU) ist eine Familie demokratischer europäischer
Staaten, die zusammenarbeiten, um das Leben ihrer Bürger zu verbessern
und eine bessere Welt zu errichten.
Familienstreitigkeiten und gelegentliche Krisen bilden die Schlagzeilen. In Wirk-
lichkeit ist die Geschichte der EU jedoch eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte.
In ihrem 50-jährigen Bestehen hat die Europäische Union (EU) Beachtliches er-
reicht. Sie hat für Frieden und Wohlstand in Europa gesorgt. Eine einheitliche
europäische Währung (der Euro) und ein „Binnenmarkt“ ohne Grenzen und ohne
Schranken für Waren, Menschen, Dienstleistungen und Kapital wurden geschaf-
fen. Die EU ist zu einer bedeutenden Wirtschaftsmacht und zum weltweiten
Spitzenreiter in Bereichen wie Umweltschutz und Entwicklungshilfe geworden.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass sie von sechs auf 25 Mitgliedstaaten
angewachsen ist und weitere Länder beitreten wollen.
Ihr Erfolg ist zu einem großen Teil ihrer außergewöhnlichen Arbeitsweise zu ver-
danken: Die EU ist weder eine Föderation wie die USA noch einfach eine Organi-
sation für die Zusammenarbeit von Regierungen wie die UNO. Sie ist in der Tat
einzigartig. Die Länder, aus denen die EU besteht (ihre „Mitgliedstaaten“), bleiben
unabhängige, souveräne Nationen, bündeln aber ihre Hoheitsrechte, um eine
Stärke und einen internationalen Einfluss zu erreichen, die keines von ihnen allein
hätte.
Das Bündeln der Hoheitsrechte bedeutet in der Praxis, dass die Mitgliedstaaten
einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen
europäischen Einrichtun-
gen abgeben, damit Ent-
scheidungen zu spezi-
fischen Fragen von ge-
meinsamem Interesse
auf europäischer Ebene
demokratisch getroffen
werden können.
D
Probleme wie Klimawandel und
Umweltverschmutzung können
nur durch internationale Zusam-
menarbeit gelöst werden. Die EU
steht an der Spitze dieser
Bemühungen.
© domeldunksen
Wie funktioniert die Europäische Union?
4
Die drei wichtigsten Beschlussfassungsorgane sind:
• das Europäische Parlament (EP), das die europäischen Bürger vertritt und direkt
von ihnen gewählt wird;
• der Rat der Europäischen Union, der die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt;
• die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt wahrt.
Dieses „institutionelle Dreieck" erarbeitet die politischen Programme und
Rechtsvorschriften, die in der ganzen EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommis-
sion neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament
und vom Rat.
Der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung des europäischen Rechts, und der Rech-
nungshof prüft die Finanzierung der Aktivitäten der Union.
Eine wichtige Rolle spielen auch folgende Einrichtungen:
• Der Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Bürgergesellschaft sowie
Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
• der Ausschuss der Regionen vertritt die Gebietskörperschaften;
• die Europäische Investitionsbank finanziert Investitionsprojekte der EU und
unterstützt Kleinunternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds;
• die Europäische Zentralbank ist für die europäische Währungspolitik verant-
wortlich;
• der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden der europäischen
Bürger über Missstände bei den Einrichtungen und Organen der EU;
• der Europäische Datenschutzbeauftragte schützt die persönlichen Daten der
Bürger.
Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fach-
lichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.
Die Befugnisse der Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt,
die die Grundlage für alle Aktivitäten der EU bilden. In ihnen sind ebenfalls die von
den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgelegt. Die Verträge wer-
den von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen
und von ihren Parlamenten ratifiziert.
Diese Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über die Verträge und die
europäischen Einrichtungen sowie über die Arbeit und die Funktionsweise aller
Organe und Agenturen und erklärt, wie die Europäische Union funktioniert.
Mit den ersten drei Verträgen wurden die drei
„Europäischen Gemeinschaften“ geschaffen,
d. h. das System der gemeinsamen Entschei-
dungsfindung in den Bereichen Kohle, Stahl,
Kernenergie sowie in anderen bedeutenden
Wirtschaftszweigen der Mitgliedstaaten. Die
Gemeinschaftsorgane – die zur Verwaltung
dieses Systems eingerichtet wurden – wurden
1967 zu einer einzigen Kommission und
einem einzigen Rat zusammengefasst.
Der EWG wurde zusätzlich
zu ihrer wirtschaftlichen
Funktion nach und nach
ein breites Spektrum an
Aufgaben wie zum Beispiel
die Sozial-, Umwelt- und
Regionalpolitik übertra-
gen. Da sie dadurch nicht
mehr eine rein wirt-
schaftliche Gemeinschaft
darstellte, wurde sie im
vierten Vertrag (Vertrag
von Maastricht) einfach in
die „Europäische Gemein-
schaft“ (EG) umbenannt.
Der Vertrag von Maas-
tricht führte außerdem
neue Formen der Koopera-
tion zwischen den
Regierungen der Mit-
gliedstaaten ein – zum Beispiel in den Be-
reichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie
„Justiz und Inneres“. Durch die Aufnahme
dieser zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in
das bestehende „Gemeinschaftssystem“ schuf
der Vertrag von Maastricht eine neue politi-
sche und wirtschaftliche Struktur mit drei
„Säulen“: Die Europäische Union (EU).
Vier Verträge bilden das Fundament der EU:
• der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS), der am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet wurde, am 23. Juli 1952 in Kraft trat
und am 23. Juli 2002 auslief;
• der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der am
25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde und am 1. Januar 1958 in Kraft trat. Er wird häufig
„Vertrag von Rom“ genannt;
• der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der gemeinsam
mit dem EWG-Vertrag in Rom unterzeichnet wurde;
• der Vertrag über die Europäische Union (EU), der am 7. Februar 1992 in Maastricht unter-
zeichnet wurde und am 1. November 1993 in Kraft trat.
Die Verträge
5
Die Verträge bilden das Fundament der Europäischen Union. Ihre drei „Säulen"
stehen für verschiedene Politikbereiche mit unterschiedlichen
Beschlussfassungsverfahren.
DIE EUROPÄISCHE UNION
Gemeinschafts-
aufgaben
(die meisten
gemeinsamen
Politikfelder)
Gemeinsame
Außen- und
Sicherheitspolitik
Polizeiliche und
justizielle
Zusammenarbeit
in Strafsachen
DIE VERTRÄGE
Wie funktioniert die Europäische Union?
6
Am 9. Mai 1950 stellte der französische Außenminister Robert Schuman erstmals das Konzept vor, das zur
Europäischen Union führte. Aus diesem Grund wird alljährlich am 9. Mai der Europatag gefeiert.
© EC
Die Verträge bilden die Grundlage für alle Akti-
vitäten der Europäischen Union. Bei jedem Bei-
tritt neuer Mitgliedstaaten wurden die Ver-
träge geändert. Außerdem werden sie gele-
gentlich überarbeitet, um der Europäischen
Union neue Zuständigkeiten zu übertragen
und ihre Organe zu reformieren.
Dies geschieht auf einer speziellen Konferenz
der nationalen Regierungen der EU-Mitglied-
staaten („Regierungskonferenz“). In den letz-
ten 20 Jahren fanden vier Regierungskonfe-
renzen zur Änderung der EU-Verträge statt.
Daraus ergaben sich:
• die Einheitliche Europäische Akte (EEA),
die im Februar 1986 unterzeichnet wurde und
am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Mit ihr wurde der
EWG-Vertrag geändert und der Weg für die
Vollendung des Binnenmarkts bereitet;
• der Vertrag von Amsterdam, der am 2. Okt-
ober 1997 unterzeichnet wurde und am 1.
Mai 1999 in Kraft trat. Er bewirkte Änderun-
gen des EU- und des EG-Vertrags. Unter ande-
rem wurden die Buchstaben zur Bezeichnung
der Artikel des EU-Vertrags durch Zahlen
ersetzt;
• der Vertrag von Nizza, der am 26. Februar
2001 unterzeichnet wurde und am 1. Februar
2003 in Kraft trat. Er enthält weitere Ände-
rungen der anderen Verträge, durch die die
EU-Verfahren zur Beschlussfassung gestrafft
wurden, damit die Organe und Einrichtun-
gen der EU auch nach dem Beitritt neuer
Mitgliedstaaten im Jahre 2004 weiterhin
effizient arbeiten konnten;
• der Entwurf für einen Verfassungsvertrag,
der im Juni 2004 unterzeichnet wurde. Mit
ihm sollte die Arbeitsweise der Europäischen
Union vereinfacht werden. Die bestehenden
Verträge sollten durch eine einheitliche Ver-
fassung ersetzt werden, in der eindeutig fest-
gelegt ist, was die Union ist, wie sie Beschlüsse
fasst und wer wofür zuständig ist.
Damit der Verfassungsvertrag in Kraft tre-
ten kann, muss er jedoch zuerst durch alle
nationalen Parlamente der EU-Mitglied-
staaten ratifiziert werden; in einigen Län-
dern muss die Bevölkerung in einem Refe-
rendum über den Text abstimmen. In den im
Mai 2005 abgehaltenen Referenden lehn-
ten die Bürger Frankreichs und der Nieder-
lande den Verfassungsentwurf ab. Folglich
kann die Verfassung in nächster Zukunft
nicht in Kraft treten. Der Europäische Rat
erörtert derzeit, was das für die künftige
Marschrichtung der EU bedeutet.
Weitere Informationen über die Verfassung
finden sich unter
http://europa.eu.int/constitution/
Drei „Räte“: Wer macht was?
Es kommt leicht zu Verwechslungen zwischen europäischen Einrichtungen – besonders, wenn
sehr unterschiedliche Institutionen sehr ähnliche Bezeichnungen haben, wie zum Beispiel die
folgenden drei „Räte“:
Der Europäische Rat
Dieser besteht aus den Staats- und Regierungschefs (d. h. den Präsidenten und/oder Premier-
ministern) aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäi-
sche Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU
festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entschei-
dungsgremium in der EU ist, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.
Der Rat der Europäischen Union
Dieses Organ, das früher als Ministerrat bekannt war, umfasst die nationalen Minister aller EU-
Staaten. Der Rat tritt regelmäßig zusammen, um Detailbeschlüsse zu fassen und europäische
Rechtsvorschriften anzunehmen. Seine Arbeit wird weiter hinten in dieser Broschüre genauer
beschrieben.
Der Europarat
Der Europarat ist keine Einrichtung der EU, sondern eine 1949 gegründete zwischenstaatliche
Organisation, die unter anderem das Ziel verfolgt, die Menschenrechte zu schützen, die kul-
turelle Vielfalt Europas zu fördern und gesellschaftlichen Problemen wie Rassismus und Into-
leranz entgegenzutreten. Zu den frühen Errungenschaften des Europarates zählt die Erar-
beitung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit die Bürger ihre Rechte im Rahmen
dieser Konvention ausüben können, setzte der Europarat den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte ein. Dem Europarat, der seinen Sitz im Palais de l’Europe in Straßburg (Frank-
reich) hat, gehören derzeit 46 Mitglieder an, zu denen auch die 25 EU-Staaten zählen.
7
An der Beschlussfassung auf EU-Ebene sind
verschiedene europäische Institutionen be-
teiligt, insbesondere
• die Europäische Kommission,
• das Europäische Parlament und
• der Rat der Europäischen Union.
Im Allgemeinen schlägt die Europäische Kom-
mission neue Rechtsvorschriften vor, aber
angenommen werden sie vom Rat und vom
Parlament. In bestimmten Bereichen wirken
auch andere Einrichtungen mit.
Die Regeln und Verfahren für die Beschluss-
fassung in der EU sind in den Verträgen fest-
gelegt. Jede europäische Rechtsvorschrift
stützt sich auf einen bestimmten Ver-
tragsartikel, der als ihre „Rechtsgrundlage“
bezeichnet wird. Hierdurch wird das
anzuwendende Verfahren festgelegt. Die drei
wichtigsten Verfahren für die Annahme
neuer EU-Rechtsvorschriften sind das
Anhörungsverfahren, das Zustimmungsver-
fahren und das Mitentscheidungsverfahren.
1. Das Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens
ersucht der Rat das Parlament sowie den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialaus-
schuss (EWSA) und den Ausschuss der Regio-
nen (AdR) um ihre Kommentare.
Die Beschlussfassung der EU
Das Parlament kann
• den Vorschlag der Kommission billigen,
• ihn ablehnen oder
• Änderungen beantragen.
Wenn das Parlament Änderungen fordert,
berät die Kommission über alle Änderungs-
vorschläge des Parlaments. Werden einige
davon angenommen, übermittelt die Kom-
mission einen geänderten Vorschlag an den
Rat.
Der Rat prüft den geänderten Vorschlag; er
kann ihn in der vorliegenden Form verab-
schieden oder nochmals ändern. In diesem
wie in allen anderen Verfahren kann der Rat
einen Vorschlag der Kommission nur ein-
stimmig ändern.
2. Das Zustimmungsverfahren
Mit diesem Verfahren muss der Rat bei
besonders wichtigen Beschlüssen die Zu-
stimmung des Europäischen Parlaments ein-
holen.
Der Ablauf entspricht dem Anhörungsver-
fahren, wobei das Parlament aber einen
Vorschlag nicht abändern, sondern nur
annehmen oder ablehnen kann. Die Annahme
(„Zustimmung“) erfordert eine absolute
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3. Das Mitentscheidungsverfahren
Dieses Verfahren wird mittlerweile bei den
meisten EU-Rechtsetzungsprozessen ver-
wendet. Im Rahmen des Mitentscheidungs-
verfahrens nimmt das Parlament nicht nur
Stellung, es teilt gleichberechtigt mit dem
Rat die Legislativgewalt.
Können sich Rat und Parlament bei einem
Rechtsetzungsvorschlag nicht einigen, wird
ein Vermittlungsausschuss einberufen, der
je zur Hälfte aus Vertretern des Rates und
des Parlaments besteht. Hat der Ausschuss
Einigung erzielt, wird der angenommene
Text dem Parlament und dem Rat zur end-
gültigen Verabschiedung erneut vorgelegt.
Die Darstellung zeigt, wie das Verfahren im
Einzelnen abläuft. Weitere Informationen
finden sich unter europa.eu.int/comm/
codecision/index_en.html.
8
Wie funktioniert die Europäische Union?
Wer arbeitet für die EU-Organe?
Die Beamten, die für die EU-Organe tätig sind, stammen aus allen Mitgliedstaaten der EU,
aber auch aus anderen Ländern. Sie vertreten ein breites Spektrum an Berufszweigen und
Fähigkeiten. Zu ihnen zählen Politiker und Wirtschaftsführer, Wirtschaftswissenschaftler,
Juristen, Sprachwissenschaftler, Sekretärinnen und technische Mitarbeiter. Sie müssen
bereit und in der Lage sein, fern ihrer Heimat in einem multikulturellen und vielsprachi-
gen Umfeld zu arbeiten.
Wer als EU-Beamter arbeiten will, muss ein schwieriges Auswahlverfahren bestehen. Seit
Januar 2003 werden diese Auswahlverfahren vom Europäischen Amt für Personalauswahl
(EPSO) durchgeführt.
Weitere Informationen finden sich unter europa.eu.int/epso.
9
Das Mitentscheidungsverfahren
1. Vorschlag der Kommission
4. Erste Lesung des Rates
3. Geänderter Vorschlag
der Kommission
1.A Stellung-
nahme WSA,
Stellungnahme
AdR
2. Erste Lesung des EP – Stellungnahme
11. Zweite Lesung des EP
12. EP billigt den gemein-
samen Standpunkt oder
äußert sich nicht
18. Zweite Lesung des Rates
21. Rat lehnt die Abänderung des
gemeinsamen Standpunkts ab
23. Vermittlungsverfahren
29. Vermittlungsausschuss einigt sich
nicht auf einen gemeinsamen Text
25. Parlament und Rat verabschieden
den Rechtsakt entsprechend dem
gemeinsamen Text
27. Parlament und Rat
billigen den gemein-
samen Text nicht
24. Vermittlungsausschuss einigt sich auf einen gemeinsamen Text
22. Der Vermittlungsausschuss wird einberufen
19. Rat billigt den geänderten gemeinsamen Standpunkt
(i) mit qualifizierter Mehrheit, falls
die Kommission eine positive
Stellungnahme abgegeben hat
(ii) einstimmig, falls die Kommis-
sion eine negative Stellungnahme
abgegeben hat
14. EP lehnt gemein-
samen Standpunkt ab
16. Parlament schlägt
Änderungen zum gemein-
samen Standpunkt vor
17. Stellungnahme
der Kommission
zu den Abän-
derungen des EP
5. Rat billigt alle Änderun-
gen des EP
6. Rat kann den geän-
derten Rechtsakt billigen
8. Rat kann den
Rechtsakt billigen
13. Der Rechtsakt gilt
als erlassen
20. Rechtsakt wird wie geändert erlassen
15. Rechtsakt gilt
als nicht erlassen
26. Rechtsakt wird
erlassen
28. Rechtsakt wird nicht
erlassen
30. Rechtsakt wird nicht
erlassen
7. EP hat den
Vorschlag ohne
Änderungen gebilligt
9. Gemeinsamer
Standpunkt des Rates
10. Mitteilung der Kom-
mission zum gemein-
samen Standpunkt
Wie funktioniert die Europäische Union?
10
Das Europäische Parlament –
die Stimme der Bürger
Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt, um ihre
Interessen zu vertreten. Seine Ursprünge gehen zurück bis in die 50er Jahre und zu den Grün-
dungsverträgen. Seit 1979 werden die Europaabgeordneten von den Bürgern, die sie vertreten,
direkt gewählt.
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Jeder in das Wahlverzeichnis eingetragene EU-Bürger
ist wahlberechtigt. Das Parlament vertritt somit den demokratischen Willen der Bürger der
Union (über 455 Mio. Menschen) und deren Interessen bei den Diskussionen mit anderen EU-
Organen. Dem jetzigen Parlament, das im Juni 2004 gewählt wurde, gehören 732 Abgeordnete
aus allen 25 EU-Mitgliedstaaten an. Rund ein Drittel von ihnen (222) sind Frauen.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) sind nicht in nationalen Blöcken, sondern
in sieben europaweiten politischen Fraktionen organisiert. Sie vertreten das gesamte Mei-
nungsspektrum zur europäischen Integration von den starken Befürwortern des Föderalismus
bis zu den offenen Euro-Gegnern.
Wichtige Fakten
Funktion:
direkt gewähltes gesetzgebendes Organ der EU
Nächste Wahl: Juni 2009
Sitzungen:
monatliche Plenartagungen in Straßburg,
Ausschusssitzungen und zusätzliche
Tagungen in Brüssel
Anschrift:
Plateau du Kirchberg, B.P. 1601,
L-2929 Luxembourg
Tel.:
(352) 43 00-1
Internet:
www.europarl.eu.int
© European Parliament
Die direkt gewählten Vertreter der
EU-Bürger kommen in Straßburg
zusammen, um über europäische
Rechtsvorschriften, die uns alle
betreffen, zu beraten und abzu-
stimmen.
11
Sitz des Parlaments
Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments
liegen in Brüssel (Belgien), Luxemburg und
Straßburg (Frankreich).
Die Verwaltungsstellen (das „Generalsekre-
tariat“) sind in Luxemburg angesiedelt. Die
monatlichen Plenartagungen, zu denen alle
Abgeordneten zusammenkommen, finden in
Straßburg (Frankreich) statt. Die parlamen-
tarischen Ausschüsse sowie zusätzliche Ple-
nartagungen werden in Brüssel (Belgien)
abgehalten.
Aufgaben
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt —
mit dem Rat in vielen Politikbereichen.
Durch die direkte Wahl des Parlaments
wird die demokratische Legitimierung des
europäischen Rechts gewährleistet.
2. Es übt eine demokratische Kontrolle über
alle Organe der EU und insbesondere über
die Kommission aus. Es stimmt der Be-
nennung der Kommissionsmitglieder zu
oder lehnt sie ab und kann einen Miss-
trauensantrag gegen die gesamte Kom-
mission einbringen.
Belgien
24
Tschechische Republik
24
Dänemark
14
Deutschland
99
Estland
6
Griechenland
24
Spanien
54
Frankreich
78
Irland
13
Italien
78
Zypern
6
Lettland
9
Litauen
13
Luxemburg
6
Ungarn
24
Malta
5
Niederlande
27
Österreich
18
Polen
54
Portugal
24
Slowenien
7
Slowakei
14
Finnland
14
Schweden
19
Vereinigtes Königreich
78
Insgesamt
732
Anzahl der Sitze je Land
(in alphabetischer Reihenfolge nach der Bezeich-
nung der Staaten in der jeweiligen Landessprache)
Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 2. Juni 2005)
Fraktion der Europäischen
Volkspartei (Christdemokra-
ten) und europäischer
Demokraten EPP-ED 268
Fraktion der Allianz der Liberalen und
Demokraten für Europa ALDE 88
Fraktion Union
für das Europa
der Nationen
UEN 27
Fraktion Unab-
hängigkeit/
Demokratie
IND/DEM 36
Fraktion der
Grünen/Freie
Europäische Allianz
Greens/EFA 42
Sozialdemokrati-
sche Fraktion im
Europäischen
Parlament PES 201
Konföderale Fraktion
der Vereinigten
Europäischen Linken/
Nordische Grüne Linke
GUE/NGL 41
Fraktionslos
NI 29
3. Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem
Rat und kann daher Einfluss auf die Aus-
gaben der EU ausüben. In letzter Instanz
nimmt es den Gesamthaushalt an oder
lehnt ihn ab.
Diese drei Aufgaben werden im Folgenden
näher beschrieben.
1. Gesetzgebende Gewalt
Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten
zur Anwendung gelangt, ist das „Mitentschei-
dungsverfahren“ (siehe Die Beschlussfassung
der EU). Dabei sind das Europäische Parlament
und der Rat einander gleichgestellt. Dieses Ver-
fahren kommt bei Rechtsvorschriften in einer
großen Zahl von Bereichen zur Anwendung.
In einigen Bereichen (beispielsweise Landwirt-
schaft, Wirtschaftspolitik, Visa- und Einwan-
derungspolitik) verfügt der Rat über die
alleinige Rechtsetzungsbefugnis, muss aber
das Parlament anhören. Ferner ist die Zustim-
mung des Parlaments bei bestimmten wichti-
gen Entscheidungen wie dem Beitritt neuer
Länder zur EU erforderlich.
Außerdem setzt das Parlament auch Impulse für
neue Rechtsvorschriften, zumal es das jährliche
Arbeitsprogramm der Kommission prüft, wobei
es erörtert, welche neuen Rechtsvorschriften
zweckmäßig wären, und von der Kommission
die Vorlage von Vorschlägen verlangen kann.
2. Demokratische Kontrolle
Das Parlament übt eine demokratische Kon-
trolle über die anderen europäischen Organe
aus. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Bei Amtsantritt einer neuen Kommission wer-
den die Mitglieder von den Regierungen der
EU-Mitgliedstaaten benannt, können jedoch
nicht ohne die Zustimmung des Parlaments
ernannt werden. Das Parlament führt An-
hörungen aller künftigen neuen Mitglieder
und des Präsidenten der Kommission durch
und stimmt dann darüber ab, ob die Kommis-
sion als Ganzes gebilligt werden soll.
Die Kommission ist während ihrer Amtszeit
politisch rechenschaftspflichtig gegenüber
dem Parlament, das die gesamte Kommission
durch einen Misstrauensantrag zum Rücktritt
zwingen kann.
Im Allgemeinen übt das Parlament seine Kon-
trolle durch regelmäßige Prüfung der Berichte
aus, die ihm von der Kommission vorgelegt
werden (Gesamtbericht, Berichte über die
Ausführung des Haushaltsplans usw.). Darüber
hinaus richten die Abgeordneten regelmäßig
schriftliche oder mündliche Anfragen an die
Kommission.
Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich
auch auf den Rat: Die Abgeordneten richten
regelmäßig schriftliche oder mündliche An-
fragen an den Rat, dessen Präsident an den
Plenartagungen und an wichtigen Debatten
teilnimmt.
Die Prüfung der von Bürgern eingereichten
Petitionen und die Einsetzung von Unter-
suchungsausschüssen bilden weitere Kon-
trollmöglichkeiten des Parlaments.
Schließlich leistet das Parlament Beiträge zu
allen Gipfeltreffen der EU (den Tagungen des
Europäischen Rates). Bei der Eröffnung jedes
Gipfels wird der Präsident des Parlaments einge-
laden, die Standpunkte und Anliegen des Parla-
ments in Bezug auf aktuelle Probleme und die
Themen, die auf der Tagesordnung des Europäi-
schen Rates stehen, zur Sprache zu bringen.
3. Haushaltsbehörde
Der Haushalt der EU wird jährlich von Parla-
ment und Rat gemeinsam verabschiedet. Der
Haushaltsplan wird vom Parlament in zwei
aufeinander folgenden Lesungen erörtert und
erst nach Unterzeichnung durch seinen Präsi-
denten wirksam.
Der Ausschuss des Parlaments für Haushalts-
kontrolle (Cocobu) überwacht die Verwen-
dung der Haushaltsmittel, und das Parlament
stimmt jedes Jahr darüber ab, ob die Aus-
führung des Haushaltsplans durch die Kom-
mission im abgelaufenen Haushaltsjahr gebil-
ligt werden soll. Dieser Prozess wird auch als
„Entlastung der Kommission“ bezeichnet.
12
Wie funktioniert die Europäische Union?
Organisation
der parlamentarischen Arbeit
Die Arbeit des Parlaments läuft im Wesent-
lichen in zwei Stufen ab:
• Vorbereitung der Plenartagungen durch
die Abgeordneten in den verschiedenen
Ausschüssen, die für die einzelnen Bereiche
der Aktivitäten der EU zuständig sind. Die
zu behandelnden Themen werden auch
von den einzelnen Fraktionen erörtert.
• Die Plenartagungen selbst, an denen alle
Abgeordneten teilnehmen, finden nor-
malerweise in Straßburg (eine Woche
monatlich) und gelegentlich in Brüssel (an
zwei Tagen) statt. Auf diesen Tagungen
berät das Parlament über vorgeschlagene
Rechtsvorschriften, wobei zuerst über
Änderungsvorschläge abgestimmt wird,
ehe ein Beschluss über den Gesamttext
gefasst wird.
Weitere Tagesordnungspunkte können „Mit-
teilungen“ des Rates oder der Kommission
und aktuelle Fragen der europäischen oder
internationalen Politik sein.
13
Josep Borrell Fontelles wurde 2004 zum
Präsidenten des Europäischen Parlaments
gewählt.
© European Parliament
Wie funktioniert die Europäische Union?
14
Der Rat der Europäischen Union –
die Stimme der Mitgliedstaaten
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungs-
gremium der EU. Wie das Europäische Par-
lament wurde der Rat in den 50er Jahren
durch die Gründungsverträge eingesetzt. Er
vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen
Tagungen nimmt je ein Minister aus den
nationalen Regierungen der EU-Staaten teil.
Die Zusammensetzung der Ratstagungen hängt
von den zu behandelnden Themen ab. Wenn
zum Beispiel Umweltfragen auf der Tagesord-
nung stehen, nehmen die Umweltminister aus
allen EU-Staaten an der Tagung teil, die dann
als Rat „Umwelt“ bezeichnet wird.
Die Beziehungen der EU zu allen anderen
Ländern werden vom Rat „Allgemeine Ange-
legenheiten und Außenbeziehungen“ behan-
delt. Der Rat in dieser Zusammensetzung hat
aber auch weiter gehende Verantwortung
für allgemeine politische Fragen, so dass jede
Regierung frei wählen kann, welchen Minis-
ter oder Staatssekretär sie zu seinen Sitzun-
gen entsendet.
Insgesamt gibt es neun verschiedene Zusam-
mensetzungen des Rates:
• Allgemeine Angelegenheiten und Außen-
beziehungen;
• Wirtschaft und Finanzen („Ecofin“);
• Justiz und Inneres (JHA);
• Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit
und Verbraucherschutz;
• Wettbewerbsfähigkeit;
• Verkehr, Telekommunikation und Energie;
• Landwirtschaft und Fischerei;
• Umwelt;
• Bildung, Jugend und Kultur.
Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt,
für ihre Regierungen verbindlich zu handeln.
Das bedeutet, dass die Unterschrift eines
Ministers für die Unterschrift der gesamten
Regierung steht. Außerdem sind die im Rat
tagenden Minister ihrem nationalen Par-
lament sowie den von ihm vertretenen Bür-
gern gegenüber politisch verantwortlich.
Dies gewährleistet die demokratische Legi-
timierung der Ratsbeschlüsse.
Bis zu viermal im Jahr treten die Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten mit
dem Präsidenten der Europäischen Kommis-
sion als Europäischer Rat zusammen. Bei
diesen Gipfeltreffen werden die Leitlinien
der EU-Politik festgelegt und Fragen, die auf
unterer Ebene (d. h. von den Ministern bei
einer normalen Ministerratstagung) nicht
geregelt werden konnten, gelöst. Da die Ver-
handlungen des Europäischen Rates von
großer Bedeutung sind, dauern sie häufig bis
spät in die Nacht und stehen im Mittelpunkt
der Medienberichterstattung.
Wichtige Fakten
Funktion:
gesetzgebendes (in einigen Bereichen ausführendes)
Organ der EU zur Vertretung der Mitgliedstaaten
Mitglieder: ein Minister aus jedem EU-Staat
Vorsitz:
wechselt alle sechs Monate
Sitzungen: in Brüssel (Belgien) und im April, Juni
und Oktober in Luxemburg
Anschrift:
Rue de la Loi/Wetstraat 175, B-1048 Brüssel
Tel.:
(32-2) 285 61 11
Internet:
ue.eu.int
15
Aufgaben
Der Rat hat sechs zentrale Aufgaben:
1. Er verabschiedet – in vielen Bereichen
gemeinsam mit dem Europäischen Parla-
ment – europäische Rechtsvorschriften.
2. Er sorgt für die Abstimmung der Grund-
züge der Wirtschafts- und Sozialpolitik
der Mitgliedstaaten.
3. Er schließt internationale Übereinkünfte
zwischen der EU und anderen Staaten
oder internationalen Organisationen ab.
4. Gemeinsam mit dem Europäischen Parla-
ment genehmigt er den Haushaltsplan
der EU.
5. Auf der Grundlage der vom Europäischen
Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien
entwickelt er die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik der EU (GASP: weitere
Einzelheiten siehe unten).
6. Er koordiniert die Zusammenarbeit der
nationalen Gerichte und Polizeikräfte in
Strafsachen (siehe Abschnitt „Freiheit,
Sicherheit und Recht“).
Die meisten dieser Aufgaben betreffen den
Bereich der „Gemeinschaft“, d. h. die Gebie-
te, für die sich die Mitgliedstaaten dazu
entschlossen haben, ihre Hoheitsrechte zu
bündeln und Entscheidungsbefugnisse an
Organe der EU abzutreten. Dieser Bereich ist
die so genannte „erste Säule“ der Europäi-
schen Union.
Die beiden letzten Aufgaben beziehen sich
hingegen weitgehend auf Gebiete, in denen
die Mitgliedstaaten ihre Befugnisse nicht
delegiert haben, sondern einfach zusammen-
arbeiten. Dies wird als „zwischenstaatliche
Zusammenarbeit“ bezeichnet, die sich auf
die zweite und dritte „Säule“ der Europäi-
schen Union bezieht.
Auf die Arbeit des Rates wird im Folgenden
näher eingegangen.
1. Rechtsvorschriften
Ein großer Teil der europäischen Rechts-
vorschriften wird vom Rat und vom Parla-
ment gemeinsam verabschiedet (siehe
Abschnitt Die Beschlussfassung der EU).
In der Regel wird der Rat nur auf Vorschlag
der Kommission tätig. Nach Annahme von
europäischen Rechtsvorschriften ist nor-
malerweise die Kommission dafür verant-
wortlich, dass sie korrekt angewandt werden.
Minister aus allen EU-Staaten
kommen im Rat zusammen,
um gemeinsam über politische
Maßnahmen und Rechtsvor-
schriften der EU zu entscheiden.
© The Council of the European
Union
2. Koordinierung der Politik
der Mitgliedstaaten
Die EU-Staaten haben sich für eine allge-
meine Wirtschaftspolitik ausgesprochen, die
auf einer guten Abstimmung ihrer natio-
nalen Wirtschaftspolitik beruht. Diese Koor-
dinierung erfolgt durch die Wirtschafts- und
Finanzminister, die zusammen den Rat
„Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin) bilden.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von
Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Bil-
dungs-, Gesundheits- und Sozialsysteme.
Obwohl jeder EU-Mitgliedstaat für seine
eigene Politik in diesen Bereichen zuständig
ist, können sie sich auf gemeinsame Ziele
einigen und aus ihren jeweiligen Erfahrun-
gen lernen. Dieser Prozess heißt „Methode
der offenen Koordinierung“ und findet
innerhalb des Rates statt.
3. Abschluss internationaler
Übereinkünfte
Jedes Jahr unterzeichnet der Rat mehrere
Übereinkünfte zwischen der Europäischen
Union und Drittländern sowie interna-
tionalen Organisationen. Diese Übereinkünf-
te können sich auf große Bereiche wie Han-
del, Zusammenarbeit und Entwicklung er-
strecken oder spezifische Themen betreffen
wie Textilwaren, Fischerei, Wissenschaft und
Technologie, Verkehr usw.
Darüber hinaus kann der Rat Übereinkom-
men zwischen den Mitgliedstaaten der EU in
Bereichen wie Besteuerung, Gesellschafts-
recht oder konsularischer Schutz abschlie-
ßen. Außerdem kann die Zusammenarbeit im
Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (siehe
unten) Gegenstand von Übereinkünften sein.
4. Annahme des EU-Haushalts
Der Haushaltsplan der EU wird jährlich vom
Rat und vom Europäischen Parlament
gemeinsam verabschiedet.
5. Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik
Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten an der
Entwicklung einer Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP). Allerdings
behalten die einzelnen Regierungen die Kon-
trolle über ihre Außenpolitik, Sicherheit und
Verteidigung. Sie haben die nationalen
Hoheitsrechte in diesen Bereichen nicht ab-
gegeben, so dass das Parlament und die
Europäische Kommission hier nur eine
beschränkte Rolle spielen. Die EU-Staaten
können jedoch durch eine Kooperation in
diesen Angelegenheiten stark profitieren,
und der Rat bildet das wichtigste Forum, in
dem diese „zwischenstaatliche Zusammenar-
beit“ stattfindet.
Damit die EU effizienter auf internationale
Krisen reagieren kann, hat die Europäische
Union eine „Schnelleingreiftruppe“ auf-
gestellt. Hierbei handelt es sich nicht um
eine europäische Armee. Die Soldaten
bleiben vielmehr Teil der nationalen Streit-
kräfte und stehen unter nationalem Kom-
mando. Ihre Funktion beschränkt sich auf
humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze,
friedenserhaltende Maßnahmen und andere
Aufgaben in der Krisenbewältigung. Bei-
spielsweise führte die EU 2003 eine mili-
tärische Operation (unter der Bezeichnung
Artemis) in der Demokratischen Republik
Kongo durch und begann 2004 eine
friedenssichernde Maßnahme (unter der
Bezeichnung Althea) in Bosnien und Herze-
gowina.
Bei solchen Einsätzen wird der Rat unter-
stützt durch:
• das Politische und Sicherheitspolitische
Komitee (PSK),
• den Militärausschuss der Europäischen
Union (EUMC) und
• den Militärstab der Europäischen Union
(EUMS), der aus Militärsachverständigen
besteht, die von den Mitgliedstaaten in das
Ratssekretariat abgeordnet werden.
16
Wie funktioniert die Europäische Union?
17
6. Freiheit, Sicherheit und Recht
Die EU-Bürger können in jedem beliebigen EU-
Land leben und arbeiten. Daher müssen sie
auch gleichberechtigten Zugang zur Zivil-
gerichtsbarkeit in der gesamten Europäischen
Union haben. Die nationalen Gerichte müssen
zusammenarbeiten, um beispielsweise sicher-
zustellen, dass ein Scheidungsurteil oder eine
Entscheidung über das Sorgerecht für Kinder
aus einem EU-Land in allen anderen Mitglied-
staaten anerkannt wird.
Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein
großer Vorteil für gesetzestreue Bürger, wird
aber auch von international operierenden
Verbrechern und Terroristen ausgenutzt. Die
Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität erfordert die grenzüberschrei-
tende Zusammenarbeit der nationalen
Gerichte, Polizeikräfte, Zollbeamten und Ein-
wanderungsbehörden aller EU-Staaten.
Sie müssen zum Beispiel sicherstellen, dass
• die Außengrenzen der EU wirkungsvoll
gesichert werden;
• Zollbeamte und Polizisten Informationen
über die Bewegungen mutmaßlicher Dro-
genhändler oder Schleuser austauschen;
• Asylbewerber in der ganzen EU gleich
beurteilt und behandelt werden, um das
„Asylshopping“ zu verhindern.
Diese Fragen werden vom Rat „Justiz und
Inneres“, d. h. von den Justiz- und Innen-
ministern, behandelt. Angestrebt wird die
Errichtung eines „Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts“ innerhalb der
EU-Grenzen.
Organisation der Arbeit des Rates
Coreper
Jeder Mitgliedstaat verfügt in Brüssel über
ein ständiges Team von Mitarbeitern
(„Vertretung“), die ihn vertreten und seine
nationalen Interessen auf EU-Ebene wahren.
Die Leiter dieser Vertretungen sind praktisch
die Botschafter ihrer Länder bei der EU.
Familien dürfen durch Sorgerechtsstreitigkeiten nicht auseinandergerissen werden. Die EU gewährleistet, dass
Gerichtsurteile, die in einem Mitgliedstaat ergangen sind, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
© Ed Bock/Corbis/Van Parys Media
Als oberster Außenpolitiker vertritt Javier Solana Europa auf der Weltbühne.
Diese Botschafter (die als „ständige
Vertreter“ bezeichnet werden) tagen wö-
chentlich im Ausschuss der ständigen
Vertreter, für den die französische Ab-
kürzung Coreper (Comité des représentants
permanents) gebräuchlich ist. Dieser Aus-
schuss hat die Aufgabe, die Arbeit des Rates
vorzubereiten. Ausgenommen sind die meis-
ten Landwirtschaftsfragen, die vom Sonder-
ausschuss Landwirtschaft behandelt werden.
Der Coreper wird von einer Reihe von
Arbeitsgruppen unterstützt, die aus Beamten
der nationalen Verwaltungen bestehen.
Der Vorsitz im Rat
Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs
Monate. Das bedeutet, dass alle EU-Staaten
abwechselnd jeweils sechs Monate lang für
die Tagesordnung des Rates verantwortlich
sind und den Vorsitz in allen Tagungen
führen, wobei sie gesetzgeberische und poli-
tische Entscheidungen vorantreiben und
Kompromisse unter den Mitgliedstaaten ver-
mitteln.
Wenn zum Beispiel eine Tagung des Umwelt-
rates für das zweite Halbjahr 2006 angesetzt
ist, wird sie vom finnischen Umweltminister
geleitet, da Finnland zu dieser Zeit den Vor-
sitz im Rat innehat.
Das Generalsekretariat
Der Vorsitz wird vom Generalsekretariat
unterstützt, das für die Vorbereitung und
den reibungslosen Ablauf der Arbeiten des
Rates auf allen Ebenen sorgt.
Javier Solana wurde 2004 erneut zum Gene-
ralsekretär des Rates ernannt. Er ist auch der
Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP) und koor-
diniert in dieser Eigenschaft ebenfalls die
EU-Maßnahmen auf internationaler Ebene.
18
Wie funktioniert die Europäische Union?
© Council of the European Union
19
In der neuen Verfassung ist vorgesehen, dass
der Hohe Vertreter durch einen EU-Außen-
minister ersetzt wird.
Dem Generalsekretär steht ein Stellvertre-
tender Generalsekretär zur Seite, der mit der
organisatorischen Leitung des Generalsekre-
tariats betraut ist.
Wie viele Stimmen hat ein Land?
Über die Beschlüsse im Rat wird abgestimmt.
Je größer die Bevölkerung eines Landes ist,
desto mehr Stimmen hat es, aber die Zahl der
Stimmen wird zugunsten der bevölkerungs-
schwächeren Länder angepasst:
Deutschland, Frankreich, Italien
und das Vereinigte Königreich
29
Spanien und Polen
27
Niederlande
13
Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Ungarn und Portugal
12
Österreich und Schweden
10
Dänemark, Irland, Litauen,
Slowakei und Finnland
7
Zypern, Estland, Lettland,
Luxemburg und Slowenien
4
Malta
3
Insgesamt
321
Qualifizierte Mehrheit
In einigen besonders sensiblen Bereichen wie
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheits-
politik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwan-
derungspolitik müssen die Beschlüsse des
Rates einstimmig gefasst werden. Mit
anderen Worten: Jeder Mitgliedstaat kann in
diesen Bereichen ein Veto einlegen.
Bei den meisten Fragen beschließt der Rat
jedoch mit qualifizierter Mehrheit.
Eine qualifizierte Mehrheit gilt als erreicht,
• wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in
einigen Fällen eine Zweidrittelmehrheit)
zustimmt
und
•
wenn mindestens 232 befürwortende
Stimmen abgegeben werden, d. h. 72,3 %
der Gesamtzahl.
Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat
fordern, dass überprüft wird, ob durch die
befürwortenden Stimmen mindestens 62 %
der Gesamtbevölkerung der EU vertreten
werden. Kann dies nicht bestätigt werden,
gilt der Beschluss als abgelehnt.
Die Kommission ist von den nationalen
Regierungen unabhängig. Sie vertritt und
wahrt die Interessen der gesamten EU. Die
Kommission erarbeitet Vorschläge für neue
europäische Rechtsvorschriften, die sie dem
Parlament und dem Rat vorlegt.
Sie ist auch die Exekutive der EU, d. h., sie ist
für die Umsetzung der Beschlüsse des Parla-
ments und des Rates verantwortlich. Dies
bedeutet, dass sie das Tagesgeschäft der
Europäischen Union führt: Umsetzung der
politischen Maßnahmen, Durchführung der
Programme und Verwaltung der Mittel.
Wie das Parlament und der Rat wurde die
Europäische Kommission in den 50er Jahren
durch die Gründungsverträge der EU ein-
gerichtet.
Was ist die Kommission?
Der Begriff „Kommission“ wird in zwei Bedeu-
tungen verwendet: Erstens bezieht er sich auf
das Kollegium von Männern und Frauen –
jeweils ein Vertreter je EU-Mitgliedstaat –, die
zur Leitung des Organs und zur Annahme
seiner Beschlüsse eingesetzt werden. Zweitens
bezeichnet der Begriff „Kommission“ das
Organ selbst und seine Bediensteten.
Informell werden die ernannten Mitglieder
der Kommission „Kommissare“ genannt. Es
handelt sich um Persönlichkeiten, die zuvor
in ihrem Herkunftsland ein politisches Amt –
oft auf Ministerebene – ausgeübt haben. Als
Mitglieder der Kommission sind sie aber ver-
pflichtet, im Interesse der gesamten Union
zu handeln, und dürfen keine Anweisungen
von nationalen Regierungen annehmen.
Die Neubesetzung der Kommission erfolgt
alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten
nach der Wahl des Europäischen Parlaments.
Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:
• Die Regierungen der Mitgliedstaaten be-
stimmen gemeinsam den neuen Präsiden-
ten der Kommission.
• Der designierte Kommissionspräsident wird
anschließend vom Parlament bestätigt.
• Der designierte Präsident der Kommission
wählt dann in Gesprächen mit den Re-
gierungen der Mitgliedstaaten die anderen
Mitglieder der Kommission aus.
• Das neue Parlament befragt daraufhin
jedes einzelne Mitglied und gibt seine Stel-
lungnahme zum gesamten Kollegium ab.
Sobald die Zustimmung erfolgt ist, kann
die neue Kommission offiziell ihre Arbeit
aufnehmen.
20
Wie funktioniert die Europäische Union?
Die Europäische Kommission –
die Wahrung gemeinsamer Interessen
Wichtige Fakten
Funktion:
Exekutivorgang der EU und Initiatorin von
Vorschlägen für Rechtsvorschriften
Mitglieder:
25: je ein Mitglied pro Mitgliedstaat
Amtsperiode: fünf Jahre (2004-2009)
Anschrift:
Rue de la Loi/Wetstraat 200,
B-1049 Brüssel
Tel.:
(32-2) 299 11 11
Internet:
europa.eu.int/comm
Jeder EU-Mitgliedstaat entsendet ein Kommissionsmitglied, das jedoch unabhängig von Weisungen der nationalen Regierung arbeitet.
Sie treten jeden Mittwoch zusammen, um die Politik der EU zu erörtern und neue europäische Rechtsvorschriften vorzuschlagen.
21
Die Amtszeit der derzeitigen Kommission
läuft bis zum 31. Oktober 2009. Ihr Präsident
ist der Portugiese José Manuel Barroso.
Die Kommission ist dem Parlament gegen-
über politisch rechenschaftspflichtig, das der
Kommission als Ganzes das Misstrauen
aussprechen und sie so zum Rücktritt zwin-
gen kann. Einzelne Kommissionsmitglieder
müssen zurücktreten, wenn der Präsident sie
dazu auffordert, sofern die anderen Kommis-
sionsmitglieder dem zustimmen.
Die Kommission nimmt an allen Tagungen
des Parlaments teil, auf denen sie ihre Politik
erläutern und begründen muss. Außerdem
antwortet sie regelmäßig auf schriftliche
und mündliche Anfragen von Mitgliedern
des Europäischen Parlaments.
Die laufende Arbeit der Kommission wird von
ihren Verwaltungsmitarbeitern, Experten,
Übersetzern, Dolmetschern und Sekretari-
atskräften ausgeführt. Es gibt ungefähr
25 000 EU-Beamte. Diese Zahl mag hoch
klingen, ist aber tatsächlich niedriger als der
Personalstand der meisten mittelgroßen
Städte in Europa.
Sitz der Kommission
Die Kommission hat ihren „Sitz“ in Brüssel
(Belgien), aber sie verfügt auch über Büros in
Luxemburg, Vertretungen in allen EU-Staa-
ten und Delegationen in vielen Hauptstädten
weltweit.
Aufgaben
Die Europäische Kommission hat im Wesent-
lichen vier Aufgaben:
1. Sie macht dem Parlament und dem Rat
Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
2. Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet
den Haushalt.
3. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichts-
hof) für die Einhaltung des europäischen
Rechts.
© EC
4. Sie vertritt die Europäische Union auf interna-
tionaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln
von Übereinkommen zwischen der EU und
anderen Ländern.
1. Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
Die Kommission hat das „Initiativrecht“. Mit an-
deren Worten, die Kommission ist allein für die
Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäi-
sche Rechtsvorschriften verantwortlich, die sie
dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese
Vorschläge zielen auf die Wahrung der Interessen
der Union und ihrer Bürger und nicht auf die
Interessen bestimmter Länder oder Indus-
triezweige ab.
Bevor die Kommission Vorschläge unterbreitet,
muss sie sich mit neuen Gegebenheiten und Prob-
lemen, die sich in Europa entwickeln, vertraut
machen und überlegen, ob diese am besten in EU-
Vorschriften behandelt werden sollen. Aus diesem
Grund ist die Kommission laufend in Kontakt mit
einem breiten Spektrum an Interessengruppen und
mit zwei beratenden Gremien – dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Aus-
schuss der Regionen. Ferner holt sie Stellungnah-
men von den nationalen Parlamenten und Regie-
rungen ein.
Die Kommission schlägt nur dann Aktionen auf
EU-Ebene vor, wenn sie der Ansicht ist, dass ein
Problem dadurch wirksamer gelöst werden kann
als durch nationale, regionale oder lokale Maß-
nahmen. Dieser Grundsatz, nach dem Angelegen-
heiten auf der niedrigsten möglichen Ebene
behandelt werden sollen, wird als „Subsidiaritäts-
prinzip“ bezeichnet.
Wenn die Kommission jedoch zu dem Schluss
kommt, dass europäische Rechtsvorschriften
notwendig sind, arbeitet sie einen Vorschlag aus,
der ihrer Überzeugung nach das Problem
wirkungsvoll löst und einem möglichst breiten
Spektrum von Interessen entspricht. Zur richtigen
Behandlung der fachlichen Einzelheiten zieht die
Kommission die Experten aus ihren verschiedenen
Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu Rate.
2. Umsetzung der EU-Politik und des Haushalts
Als Exekutivorgan der EU ist die Kommission für
die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts
zuständig. Der Großteil der tatsächlichen Aus-
gaben wird zwar von nationalen und lokalen
Behörden getätigt, aber die Kommission ist für ihre
Kontrolle verantwortlich, und zwar unter dem
wachsamen Auge des Rechnungshofes. Beide
Organe verfolgen dabei das Ziel, eine wirt-
schaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten.
Das Europäische Parlament erteilt der Kommission
nur dann die Entlastung für die Durchführung des
Haushaltsplans, wenn es mit dem Jahresbericht
des Rechnungshofes zufrieden ist.
Die Kommission verwaltet auch die von Parlament
und Rat verabschiedeten politischen Maßnahmen
wie die Gemeinsame Agrarpolitik. Ein weiteres
Beispiel ist die Wettbewerbspolitik, in deren Rah-
men die Kommission befugt ist, Unternehmens-
zusammenschlüsse zu genehmigen oder zu verbie-
ten. Die Kommission hat ferner sicherzustellen,
dass die EU-Mitgliedstaaten durch staatliche Bei-
hilfen an ihre Unternehmen nicht den Wettbewerb
verzerren.
Die Beispiele für EU-Programme, die von der Kom-
mission umgesetzt werden, reichen von „Interreg“
und „Urban“ (zur Schaffung von grenzüberschrei-
tenden Partnerschaften zwischen Regionen und
zur Sanierung vernachlässigter Stadtviertel) bis
zum Programm „Erasmus“ zur Förderung des euro-
paweiten Studentenaustauschs.
3. Durchsetzung des europäischen Rechts
Die Kommission fungiert als „Hüterin der Ver-
träge“. Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit dem
Gerichtshof über die ordnungsgemäße Anwen-
dung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten
wacht.
Wenn die Kommission feststellt, dass ein EU-Staat
europäische Rechtsvorschriften nicht anwendet
und somit seine rechtlichen Verpflichtungen nicht
erfüllt, ergreift sie Schritte, um diesen Verstoß
abzustellen.
Zuerst leitet sie ein Verfahren ein, das als „Ver-
tragsverletzungsverfahren“ bezeichnet wird. Dabei
richtet die Kommission ein amtliches Schreiben an
die betreffende Regierung, in dem sie erläutert,
worin ihrer Ansicht nach der Verstoß gegen das
EU-Recht besteht, und setzt eine Frist für die
Übermittlung einer detaillierten Stellungnahme an
die Kommission.
22
Wie funktioniert die Europäische Union?
José Manuel Barroso wurde 2004 zum Präsidenten der Europäischen Kommission ernannt.
23
Wenn der Verstoß im Zuge dieses Verfahrens
nicht abgestellt wird, muss die Kommission
die Angelegenheit dem Gerichtshof überge-
ben, der Strafen verhängen kann. Die Urteile
des Gerichtshofes sind für die Mitgliedstaaten
und die Organe der EU bindend.
4. Vertretung der EU
auf internationaler Ebene
Die Europäische Kommission ist eine
wichtige Sprecherin der EU auf interna-
tionaler Ebene. Dadurch können die Mit-
gliedstaaten in internationalen Foren wie der
Welthandelsorganisation „mit einer Stimme“
sprechen.
Ferner ist die Kommission auch für das
Aushandeln völkerrechtlicher Verträge im
Namen der EU verantwortlich. Ein Beispiel
dafür ist das Abkommen von Cotonou, in
dem die Bedingungen für eine bedeutende
Hilfs- und Handelspartnerschaft zwischen
der EU und den Entwicklungsländern in Afri-
ka, im karibischen Raum und im Pazifischen
Ozean festgelegt sind.
Organisation der Arbeit
der Kommission
Der Präsident der Kommission entscheidet
darüber, für welche Politikfelder die einzel-
nen Kommissare verantwortlich sind, und
kann diese Zuständigkeiten während der
Amtszeit der Kommission gegebenenfalls
neu verteilen.
Die Kommission tritt einmal wöchentlich
zusammen, in der Regel jeden Mittwoch in
Brüssel. Jeder Tagesordnungspunkt wird vom
Kommissionsmitglied, das für das betref-
fende Politikfeld zuständig ist, erläutert.
Danach fasst das gesamte Kollegium einen
gemeinsamen Beschluss dazu.
Das Personal der Kommission ist auf
Abteilungen aufgeteilt, die aus „Gene-
raldirektionen" (GD) und „Diensten“ (z. B.
Juristischer Dienst) bestehen. Jede Gene-
raldirektion ist für einen bestimmten Politik-
bereich zuständig und wird von einem Ge-
neraldirektor geleitet, der einem Kommis-
sionsmitglied gegenüber verantwortlich ist.
© EC
24
Wie funktioniert die Europäische Union?
Das Generalsekretariat übernimmt die Ge-
samtkoordinierung und organisiert darüber
hinaus die wöchentlichen Kommissions-
sitzungen. An seiner Spitze steht der Gene-
ralsekretär, der dem Präsidenten unmittelbar
verantwortlich ist.
In der Praxis arbeiten die Generaldirektionen
die Vorschläge für Rechtsakte aus, aber diese
erhalten erst nach „Annahme“ durch die
Kommission auf ihrer wöchentlichen Sitzung
offiziellen Status. Dieser Prozess läuft unge-
fähr folgendermaßen ab:
Nehmen wir zum Beispiel an, dass die Kom-
mission Bedarf für europäische Rechtsvor-
schriften gegen die Verschmutzung der
Flüsse in Europa sieht. Die Generaldirektion
Umwelt arbeitet nun auf der Grundlage von
umfassenden Konsultationen mit europäi-
schen Unternehmen und Landwirten, mit
Umweltministerien in den Mitgliedstaaten
und Umweltschutzorganisationen einen
Vorschlag aus. Der Entwurf wird dann mit
den anderen Kommissionsdienststellen er-
örtert und vom Juristischen Dienst und dem
Generalsekretariat geprüft.
Sobald der fertige Vorschlag vorliegt, wird er
auf die Tagesordnung der nächsten Kommis-
sionssitzung gesetzt. Stimmen ihm min-
destens 13 der 25 Kommissionsmitglieder zu,
ist er von der Kommission angenommen und
hat die uneingeschränkte Unterstützung des
gesamten Kollegiums. Der Vorgang wird
dann an den Rat und das Europäische Parla-
ment zur Stellungnahme weitergeleitet.
Begrenzung des Umfangs
der Kommission
Eine Kommission, der zu viele Mitglieder
angehören, kann nicht ordentlich arbeiten.
Gegenwärtig stellt jeder EU-Mitgliedstaat
ein Kommissionsmitglied. Mit dem Beitritt
Bulgariens und Rumäniens wird die
Europäische Union über 27 Mitgliedstaaten
verfügen. Zu diesem Zeitpunkt legt der Rat
einstimmig die Höchstzahl der Kommissions-
mitglieder fest. Ihre Anzahl muss unter 27
liegen, wobei ihre Nationalität nach einem
Rotationssystem bestimmt wird, das für alle
Länder absolut gerecht ist.
©
EC/Echo
ECHO, das Amt für Humanitäre Hilfe der EU, leistet
in der ganzen Welt Soforthilfe für Katastrophen-
opfer. Für ECHO ist die Europäische Kommission
verantwortlich.
25
Der Gerichtshof der Europäischen Gemein-
schaft (oft auch nur als „der Gerichtshof“
bezeichnet) wurde 1952 durch den EGKS-
Vertrag eingerichtet. Sein Sitz ist Luxemburg.
Er gewährleistet, dass das EU-Recht in allen
EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise
ausgelegt und angewendet wird, so dass das
Recht für alle gleich ist. So sorgt er dafür,
dass die nationalen Gerichte in der gleichen
Frage nicht unterschiedlich urteilen.
Er gewährleistet ebenfalls, dass die EU-Mit-
gliedstaaten und die Organe sich an die
Rechtsvorschriften halten. Der Gerichtshof
ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen
EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unterneh-
men und Privatpersonen zu entscheiden.
Er verfügt über einen Richter je Mitglied-
staat, so dass alle 25 nationalen Rechtsord-
nungen der EU vertreten sind. Zur Wahrung
der Effizienz tagt der Gerichtshof jedoch sel-
ten in der Vollsitzung. In der Regel tagt er als
„Große Kammer“, die mit nur 13 Richtern
besetzt ist, oder in Kammern mit fünf oder
drei Richtern.
Dem Gerichtshof stehen acht „Generalan-
wälte“ zur Seite. Ihre Aufgabe ist es, in voller
Unparteilichkeit öffentlich Schlussanträge
zu den Rechtssachen, mit denen der Gerichts-
hof befasst ist, zu stellen und zu begründen.
Die Unparteilichkeit der Richter und Gene-
ralanwälte steht außer Zweifel. Sie verfügen
über die Qualifikationen und Befähigungen,
um auf die höchsten Richterämter in ihrem
Heimatland berufen zu werden. Sie werden
von den Regierungen der Mitgliedstaaten in
gegenseitigem Einvernehmen an den Ge-
richtshof entsandt. Ihre Amtszeit beträgt
sechs Jahre, wonach eine Wiederernennung
zulässig ist.
Damit der Gerichtshof die große Menge der
ihm vorgelegten Rechtssachen bewältigen
kann und um den Rechtsschutz für die Bürger
zu verbessern, wurde 1989 das „Gericht
erster Instanz“ geschaffen. Dieses Gericht
(das dem Gerichtshof beigeordnet ist) ist für
Entscheidungen in bestimmten Arten von
Rechtsstreitigkeiten zuständig, insbesondere
für Klagen von Privatpersonen, Unterneh-
men und bestimmten Organisationen sowie
für Rechtssachen im Zusammenhang mit
dem Wettbewerbsrecht.
Der Gerichtshof –
der Hüter des Rechts
Wichtige Fakten
Funktion:
Fällen von Urteilen in Rechtssachen,
mit denen er befasst wird
Gerichtshof: ein Richter aus jedem EU-Staat;
acht Generalanwälte
Gericht
erster Instanz: mindestens ein Richter aus jedem EU-Staat
Amtsperiode: Die Mitglieder beider Gerichte werden auf sechs
Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig.
Anschrift:
Boulevard Konrad Adenauer,
L-2925 Luxembourg
Tel.:
(352) 43 03-1
Internet:
curia.eu.int
Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz
wählen jeweils aus ihrer Mitte einen Präsiden-
ten für die Dauer von drei Jahren. Eine
Wiederernennung für eine weitere Amtsperi-
ode ist zulässig. Im Jahr 2003 wurde der
Grieche Vassilios Skouris zum Präsidenten des
Gerichtshofes ernannt. Präsident des Gerichts
erster Instanz ist der Däne Bo Vesterdorf.
Ein neues Gericht, das Gericht für den euro-
päischen öffentlichen Dienst, wurde für
Streitfälle zwischen der Europäischen Union
und ihren Beamten eingerichtet. Diesem
Gericht, das dem Gericht erster Instanz
beigeordnet ist, gehören sieben Richter an.
Aufgaben
Der Gerichtshof entscheidet in den Rechts-
sachen, mit denen er befasst wird. Die vier
häufigsten Klagearten sind:
1. Vorabentscheidungsersuchen;
2. Vertragsverletzungsklagen;
3. Nichtigkeitsklagen;
4. Untätigkeitsklagen.
Sie werden im Folgenden eingehender be-
schrieben.
1. Ersuchen um Vorabentscheidung
Die nationalen Gerichte jedes EU-Staats
müssen für eine ordnungsgemäße Anwen-
dung des EU-Rechts in ihrem Land sorgen. Es
besteht aber die Gefahr, dass die Gerichte in
den einzelnen Ländern die europäischen
Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen.
Um dies zu verhindern, wurde das „Vorlage-
verfahren" eingeführt. Wenn ein nationales
Gericht Zweifel an der Auslegung oder
Gültigkeit einer Rechtsvorschrift der EU hat,
kann es – und muss es in manchen Fällen –
den Gerichtshof zu Rate ziehen. Dieser Rat
wird in Form einer „Vorabentscheidung“
erteilt.
2. Vertragsverletzungsklagen
Dieses Verfahren kann von der Kommission
eingeleitet werden, wenn sie Grund zu der
Annahme hat, dass ein Mitgliedstaat seinen
Verpflichtungen gemäß dem EU-Recht nicht
nachkommt. Ein solches Verfahren kann aber
auch von einem anderen EU-Land eingelei-
tet werden.
In beiden Fällen prüft der Gerichtshof die
Anschuldigungen und fällt das Urteil. Wenn
der Gerichtshof feststellt, dass der Vertrag
tatsächlich verletzt wurde, muss der be-
schuldigte Mitgliedstaat diesen Verstoß
sofort abstellen. Ist das Gericht der Ansicht,
dass der Mitgliedstaat dem Urteil nicht
nachgekommen ist, kann es ihm ein Bußgeld
auferlegen.
3. Nichtigkeitsklagen
Wenn ein Mitgliedstaat, der Rat, die Kom-
mission oder (unter bestimmten Umständen)
das Parlament meinen, dass ein bestimmter
Rechtsakt der EU rechtswidrig ist, können sie
beantragen, dass der Gerichtshof ihn für
nichtig erklärt.
Diese „Nichtigkeitsklage“ kann auch von Pri-
vatpersonen eingebracht werden, um vom
Gerichtshof die Aufhebung eines be-
stimmten Rechtsakts zu fordern, der ihre
Situation unmittelbar und individuell beein-
trächtigt.
Wenn der Gerichtshof feststellt, dass der be-
treffende Rechtsakt nicht korrekt verab-
schiedet wurde oder sich nicht auf die richtige
Rechtsgrundlage in den Verträgen beruft,
kann er ihn für null und nichtig erklären.
4. Untätigkeitsklagen
Das Europäische Parlament, der Rat und die
Kommission sind durch den Vertrag
verpflichtet, unter gewissen Umständen be-
stimmte Entscheidungen zu treffen. Wenn
sie das unterlassen, können die Mitglied-
staaten, die anderen Gemeinschaftsorgane
und (unter bestimmten Umständen) Einzel-
personen oder Unternehmen den Gerichts-
hof anrufen, um die Unrechtmäßigkeit dieser
Untätigkeit feststellen zu lassen.
26
Wie funktioniert die Europäische Union?
27
Organisation der Arbeit
des Gerichtshofes
Nach dem Eingang einer Klage in der Kanzlei
wird sie einem Richter und einem Generalan-
walt zugeteilt.
Das darauf folgende Verfahren gliedert sich
in zwei Phasen: in einen schriftlichen und
einen mündlichen Teil.
Im ersten Teil tauschen alle beteiligten
Parteien Schriftsätze aus, und der mit der
Rechtssache betraute Richter erstellt einen
Bericht, in dem er diese Schriftsätze und die
rechtlichen Grundlagen des Falles zusam-
menfasst.
Darauf folgt der zweite Teil – die öffentliche
Verhandlung. Je nach Bedeutung und Kom-
plexität der Rechtssache kann diese An-
hörung vor einer Kammer mit drei, fünf oder
13 Richtern oder vor dem gesamten Gerichts-
hof stattfinden. In der mündlichen Verhand-
lung tragen die Anwälte der Parteien ihre
Ausführungen in Anwesenheit der Richter
und des Generalanwalts vor, die Fragen
stellen können. Anschließend stellt der
Generalanwalt seine Schlussanträge, wo-
raufhin die Richter über das Urteil beraten
und es schließlich erlassen.
Seit 2003 müssen die Generalanwälte einen
Schlussantrag zu einer bestimmten Rechts-
sache nur dann stellen, wenn der Gerichtshof
der Auffassung ist, dass dieser besondere Fall
einen neuen Rechtsaspekt aufwirft. Der
Gerichtshof muss dem Schlussantrag des
Generalanwalts nicht unbedingt folgen.
Die Urteile des Gerichtshofes werden mit
Stimmenmehrheit beschlossen und in
öffentlicher Sitzung verkündet. Abweichen-
de Meinungen werden nicht bekannt
gegeben. Die Urteile werden am Tag ihrer
Verkündung veröffentlicht.
Der Gerichtshof sorgt für die
Gleichbehandlung aller
Bürger in der EU. Hierzu
gehört, dass Männer und
Frauen für die gleiche Arbeit
das gleiche Entgelt erhalten.
Jeder EU-Staat entsendet
einen Richter.
© Digital vision/ Getty Images
Der Europäische Rechnungshof wurde 1975
eingerichtet. Sein Sitz ist Luxemburg. Er über-
prüft, ob die vom Steuerzahler aufgebrachten
Mittel der EU ordnungsgemäß vereinnahmt
und rechtmäßig, wirtschaftlich sinnvoll und
zweckgebunden ausgegeben werden. Er hat
das Recht, alle Personen oder Organisationen,
die EU-Mittel verwalten, zu überprüfen.
Der Rechnungshof besteht aus einem Mit-
glied je EU-Staat. Die Mitglieder werden vom
Rat auf sechs Jahre ernannt. Die Mitglieder
wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des
Rechnungshofes für drei Jahre. Die Amtszeit
kann verlängert werden. Im Januar 2005
wurde der Österreicher Hubert Weber zum
Präsidenten des Rechnungshofes gewählt.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes be-
steht darin, die einwandfreie Ausführung des
Haushaltsplans der EU – also die Recht- und
Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen und
Ausgaben – zu kontrollieren und die Wirt-
schaftlichkeit der Haushaltsführung zu
gewährleisten. Seine Arbeit trägt damit dazu
bei, dass die Wirksamkeit und Transparenz des
Gemeinschaftssystems sichergestellt wird.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben untersucht der
Rechnungshof die Bücher aller Personen oder
Einrichtungen, die Einnahmen oder Ausgaben
der EU verwalten. Bei Bedarf führt er Kon-
trollen vor Ort durch. Die Ergebnisse werden in
Berichten festgehalten, um die Aufmerk-
samkeit der Kommission und der Mitglied-
staaten auf eventuelle Probleme zu lenken.
Um diese Aufgabe wirkungsvoll erfüllen zu
können, muss der Rechnungshof von allen
anderen Organen völlig unabhängig sein,
aber gleichzeitig in ständigem Kontakt zu
ihnen stehen.
Eine seiner Hauptaufgaben besteht darin, das
Europäische Parlament und den Rat durch
Vorlage eines jährlichen Prüfberichts über das
abgeschlossene Haushaltsjahr zu unter-
stützen. Das Parlament prüft den Bericht des
Rechnungshofes eingehend, bevor es
beschließt, ob die Verwendung der Haushalts-
mittel durch die Kommission gebilligt werden
soll. Wenn der Rechnungshof zu einem
zufrieden stellenden Ergebnis gekommen ist,
legt er dem Rat und dem Parlament auch eine
Zuverlässigkeitserklärung vor, mit der eine all-
gemeine Gewähr für die ordnungsgemäße
Verwendung des Geldes der europäischen
Steuerzahler gegeben werden soll.
Schließlich nimmt der Rechnungshof Stellung
zu Vorschlägen für EU-Finanzvorschriften und
EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.
28
Wie funktioniert die Europäische Union?
Der Europäische Rechnungshof –
sparsamer Umgang mit Steuergeldern
Wichtige Fakten
Funktion:
Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung
der Mittel der EU
Mitglieder:
eines aus jedem EU-Staat
Amtsperiode:
Die Mitglieder werden auf sechs Jahre ernannt;
eine Wiederernennung ist zulässig.
Anschrift:
12, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxembourg
Tel.:
(352) 43 98-1
Internet:
www.eca.eu.int
29
Ein bedeutender Posten im Haushalt der EU dient der Unterstützung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft
mit artgerechter Tierhaltung und zur Erzeugung gesunder Nahrungsmittel. Rechnungsprüfer kontrollieren, ob
dieses Geld ordnungsgemäß verwendet wird.
Organisation der Arbeit
des Rechnungshofes
Dem Rechnungshof gehören rund 800
Mitarbeiter an, wozu Übersetzer, Verwal-
tungsbeamte und Rechnungsprüfer gehören.
Die Rechnungsprüfer sind in „Prüfungsgrup-
pen“ eingeteilt, die Berichtsentwürfe
erstellen, auf deren Grundlage der Rech-
nungshof seine Entscheidungen fällt.
Die Rechnungsprüfer führen häufig Prüfbe-
suche bei den anderen Organen der EU, in
den Mitgliedstaaten und in allen anderen
Ländern durch, die von der EU Hilfe erhalten.
Die Arbeit des Rechnungshofes betrifft zwar
in erster Linie Mittel, für die die Kommission
verantwortlich ist, aber in der Praxis werden
90 % dieser Einnahmen und Ausgaben von
nationalen Behörden für die Union verwal-
tet.
Der Rechnungshof kann selbst keine
rechtlichen Schritte setzen. Wenn die Rech-
nungsprüfer Betrugsfälle oder Unregel-
mäßigkeiten aufdecken, unterrichten sie
OLAF, das Europäische Amt für Betrugs-
bekämpfung.
© EC
Der Europäische Wirtschafts- und Sozial-
ausschuss (EWSA), der 1957 durch den Vertrag
von Rom gegründet wurde, ist ein beraten-
des Organ, das Arbeitgeber, Gewerkschaften,
Landwirte, Verbraucher und andere Interes-
sengruppen, die gemeinsam die „organisierte
Bürgergesellschaft“ bilden, vertritt. In poli-
tischen Gesprächen mit der Kommission,
dem Rat und dem Europäischen Parlament
legt der EWSA ihren Standpunkt dar und
vertritt ihre Interessen.
Dadurch schlägt der EWSA eine Brücke zwi-
schen der Union und ihren Bürgern und
fördert so eine mitwirkungsfreudigere, inte-
grationswilligere und somit demokratischere
Gesellschaft in Europa.
30
Wie funktioniert die Europäische Union?
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialaus-
schuss – die Stimme der Bürgergesellschaft
Die Politik der EU wirkt sich stark auf die Beschäftigung in Europa aus. Über den EWSA können sowohl Arbeit-
geber als auch Gewerkschaften diese Politik mitgestalten.
© EC
Wichtige Fakten
Funktion:
Vertretung der organisierten Bürgergesellschaft
Mitglieder:
317
Amtsperiode: vier Jahre
Sitzungen:
monatlich in Brüssel
Anschrift:
Rue Belliard 99, B-1040 Brüssel
Tel.:
(32-2) 546 90 11
Internet:
www.esc.eu.int
31
Der Ausschuss bildet einen untrennbaren Teil
des Entscheidungsprozesses in der EU: Bevor
Beschlüsse über die Wirtschafts- und
Sozialpolitik gefasst werden, muss seine Stel-
lungnahme eingeholt werden. Außerdem
kann er aus eigenem Antrieb oder auf Antrag
eines anderen EU-Organs zu anderen The-
men Stellung beziehen.
Dem EWSA gehören 317 Mitglieder an, die
sich folgendermaßen auf die verschiedenen
EU-Länder ungefähr nach der Größe der
Bevölkerung verteilen:
Deutschland, Frankreich, Italien
und das Vereinigte Königreich
24
Polen und Spanien
21
Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Ungarn, Niederlande,
Österreich, Portugal und Schweden
12
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei
und Finnland
9
Estland, Lettland und Slowenien
7
Zypern und Luxemburg
6
Malta
5
Insgesamt
317
Sobald Bulgarien und Rumänien beitreten,
gehören dem Ausschuss 344 Mitglieder an.
Die Mitglieder werden zwar von den EU-
Regierungen vorgeschlagen, sind in ihrer
Arbeit aber politisch völlig unabhängig. Ihre
Amtsperiode dauert vier Jahre, wobei eine
Wiederernennung zulässig ist.
Der Ausschuss umfasst eine Vollversamm-
lung, deren Beratungen von sechs Unter-
ausschüssen – den so genannten „Fachgrup-
pen“ – vorbereitet werden, die jeweils für
einen bestimmten Politikbereich zuständig
sind. Aus seiner Mitte wählt er einen Präsi-
denten und zwei Vizepräsidenten auf zwei
Jahre. Im Oktober 2004 wurde die Österrei-
cherin Anne-Marie Sigmund zur Präsidentin
des EWSA gewählt.
Aufgaben
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialaus-
schuss hat drei Hauptaufgaben:
• Er berät den Rat, die Kommission und das
Europäische Parlament entweder auf deren
Ersuchen oder auf eigene Initiative.
• Er ermutigt die Bürgergesellschaft zu einer
stärkeren Beteiligung an der politischen
Entscheidungsfindung in der EU.
• Er stärkt die Rolle der Bürgergesellschaft in
Drittstaaten und unterstützt die Schaffung
beratender Strukturen.
Die Mitglieder des EWSA
Die Mitglieder des Ausschusses, die vor-
wiegend ihrer beruflichen Beschäftigung in
ihren Heimatländern nachgehen, bilden drei
Gruppen, die die Arbeitgeber, Arbeitnehmer
und verschiedene andere wirtschaftliche und
soziale Interessen vertreten.
Die Gruppe der Arbeitgeber umfasst Mit-
glieder aus dem privaten und staatlichen
Industriesektor, aus kleinen und mittleren
Unternehmen, den Handelskammern, dem
Groß- und Einzelhandel, den Banken und
Versicherungen, dem Transportsektor und
der Landwirtschaft.
Die Gruppe der Arbeitnehmer vertritt alle
Arten von Beschäftigten – von Arbeitern bis
zu Führungskräften. Ihre Mitglieder stammen
aus den nationalen Gewerkschaftsorganisa-
tionen.
Die dritte Gruppe umfasst ein breites Spek-
trum von Interessen: nichtstaatliche Einrich-
tungen, Landwirte, Kleinbetriebe, Handwerker,
freie Berufe, Genossenschaften und nicht
auf Gewinn gerichtete Vereinigungen, Ver-
braucher- und Umweltschutzorganisationen,
Wissenschaftler und Pädagogen sowie Fami-
lien-, Frauen- und Behindertenverbände
usw.
Der Ausschuss der Regionen (AdR), der 1994
durch den Vertrag über die Europäische
Union errichtet wurde, ist ein beratendes
Organ, das aus Vertretern der regionalen und
kommunalen Gebietskörperschaften Europas
besteht. Der AdR muss in Bereichen, die die
kommunale und regionale Verwaltung be-
treffen – zum Beispiel Regionalpolitik,
Umweltschutz, Bildung und Verkehr –, ange-
hört werden, bevor Maßnahmen auf EU-
Ebene ergriffen werden.
Dem Ausschuss gehören 317 Mitglieder an,
die sich folgendermaßen auf die verschiede-
nen EU-Länder ungefähr nach der Größe der
Bevölkerung verteilen:
Deutschland, Frankreich, Italien
und das Vereinigte Königreich
24
Polen und Spanien
21
Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Ungarn, Niederlande,
Österreich, Portugal und Schweden
12
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei
und Finnland
9
Estland, Lettland und Slowenien
7
Zypern und Luxemburg
6
Malta
5
Insgesamt
317
Sobald Bulgarien und Rumänien beitreten,
gehören dem AdR 344 Mitglieder an.
Die Mitglieder des Ausschusses sind ge-
wählte Kommunal- oder Regionalpolitiker. Es
handelt sich dabei häufig um Landräte oder
Bürgermeister von Großstädten. Sie werden
zwar von den EU-Regierungen vorgeschla-
gen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig
unabhängig. Sie werden vom Rat der
Europäischen Union auf vier Jahre ernannt,
wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Sie
müssen ein Mandat der von ihnen vertrete-
nen Gebietskörperschaft innehaben oder ihr
gegenüber politisch verantwortlich sein.
Aus seiner Mitte wählt der Ausschuss der
Regionen einen Präsidenten auf zwei Jahre.
Im Februar 2004 wurde der Deutsche Peter
Straub zum Präsidenten gewählt.
Aufgaben
Die Aufgabe des Ausschusses der Regionen
besteht darin, den Standpunkt der lokalen
und regionalen Gebietskörperschaften in
Rechtsvorschriften der EU einzubringen. Dies
geschieht durch die Abgabe von Stellung-
nahmen zu Vorschlägen der Kommission.
Die Kommission und der Rat müssen den AdR
in Bereichen anhören, die lokale und
regionale Behörden unmittelbar betreffen,
aber sie können ihn auch in allen anderen
Fällen konsultieren, in denen sie dies für
32
Wie funktioniert die Europäische Union?
Der Ausschuss der Regionen –
die Stimme der lokalen Verwaltung
Wichtige Fakten
Funktion:
Vertretung der Gebietskörperschaften
Mitglieder:
317
Amtsperiode: vier Jahre
Sitzungen:
fünf Plenarsitzungen jährlich in Brüssel
Anschrift:
Rue Belliard 101, B-1040 Brüssel
Tel.:
(32-2) 282 22 11
Internet:
www.cor.eu.int
zweckmäßig halten. Der Ausschuss seiner-
seits kann auf eigene Initiative Stellungnah-
men abgeben und an die Kommission, den
Rat und das Parlament übermitteln.
Organisation der Arbeit des AdR
Jährlich finden fünf Plenartagungen des
Ausschusses der Regionen statt, in denen
seine allgemeine Politik festgelegt wird und
die Stellungnahmen verabschiedet werden.
Die Mitglieder des Ausschusses verteilen sich
auf die folgenden sechs „Fachkommissio-
nen“, die die Plenartagungen vorbereiten:
•
Fachkommission für Kohäsionspolitik
(COTER);
• Fachkommission für Wirtschafts- und So-
zialpolitik (ECOS);
• Fachkommission für nachhaltige Entwick-
lung (DEVE);
• Fachkommission für Kultur und Bildung
(EDUC);
• Fachkommission für konstitutionelle Fra-
gen und Regieren in Europa (CONST);
• Fachkommission für Außenbeziehungen
(RELEX).
Durch den AdR werden Bürgermeister und Stadträte
aus ganz Europa zu Maßnahmen der EU gehört, die
die Regionen betreffen – zum Beispiel zu Projekten zur
Verbesserung der Telekommunikationsnetze.
© Van Parys Media / Corbis
33
Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde
1958 durch den Vertrag von Rom errichtet.
Sie gewährt Darlehen zur Finanzierung von
Projekten, die im europäischen Interesse
liegen (Eisenbahn- und Straßenverbindungen,
Flughäfen und Umweltschutzmaßnahmen),
insbesondere in den weniger wohlhabenden
Gebieten, Beitrittsländern und Entwick-
lungsländern. Sie gewährt ebenfalls Kredite
für kleinere Unternehmen.
Am 1. Januar 2000 wurde der Belgier
Philippe Maystadt EIB-Präsident.
Aufgaben
Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck und
verfügt nicht über Einkünfte aus Spar- oder
Girokonten. Sie erhält auch keine Mittel aus
dem Haushalt der EU, sondern wird durch
Anleihen auf den Kapitalmärkten und ihre
Anteilseigner – die Mitgliedstaaten der EU –
finanziert. Diese zeichnen nach einem Schlüs-
sel, der ihre wirtschaftliche Bedeutung in der
Union widerspiegelt, Anteile am Kapital der
Bank.
Durch diese Unterstützung der Mitgliedstaa-
ten hat die EIB das bestmögliche Rating (AAA)
auf den Kapitalmärkten. Diese Einstufung
erlaubt es ihr, sehr umfangreiche Finanzmittel
zu äußerst wettbewerbsfähigen Konditionen
zu mobilisieren. Dadurch kann die Bank
wiederum in Projekte von öffentlichem Inter-
esse investieren, deren Finanzierung andern-
falls nicht möglich oder kostspieliger wäre.
Die Projekte, in die die Bank investiert, werden
anhand der folgenden Kriterien sorgfältig aus-
gewählt:
• Sie tragen zur Erreichung von Zielen der
EU bei, zum Beispiel in Bereichen wie
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Industrie sowie der
kleinen und mittleren Unternehmen; Aus-
bau transeuropäischer Netze (Verkehr, Te-
lekommunikation und Energie); Förderung
des Informationstechnologiesektors; Um-
weltschutz und Schutz der städtischen
Umwelt; Verbesserung des Gesundheits-
und Bildungswesens;
• sie müssen hauptsächlich Vorteile für
besonders benachteiligte Regionen bringen;
• sie müssen zur Eröffnung weiterer Finan-
zierungsquellen beitragen.
Die EIB unterstützt auch eine nachhaltige
Entwicklung in den Mittelmeerländern, den
Staaten in Afrika, im karibischen Raum und
im Pazifischen Ozean sowie Projekte in
Lateinamerika und Asien.
34
Wie funktioniert die Europäische Union?
Die Europäische Investitionsbank –
Finanzierung von EU-Projekten
Wichtige Fakten
Funktion:
Finanzierung von EU-Projekten
Mitglieder:
die Mitgliedstaaten
Verwaltungsrat – 26, Direktorium – 9
Anschrift:
100, boulevard Konrad Adenauer,
L-2950 Luxembourg
Tel.:
(352) 43 79-1
Internet:
www.eib.eu.int
35
Schließlich hält die EIB die Mehrheit der An-
teile am Europäischen Investitionsfonds, mit
dem sie die EIB-Gruppe bildet. Der Europäi-
sche Investitionsfonds wurde 1994 gegründet,
um kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) Risikokapital zur Verfügung zu stellen.
Er vergibt keine Kredite und investiert nicht
direkt in Unternehmen, sondern arbeitet mit
Banken und anderen Finanzmittlern zusam-
men, indem er für ihre Kredite an KMU bürgt.
Der Tätigkeitsbereich des EIF erstreckt sich
auf die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sowie auf Bulgarien, Rumänien, die
Türkei und drei EFTA-Staaten (Island, Liech-
tenstein und Norwegen).
Organisation der Arbeit der Bank
Die EIB ist eine autonome Einrichtung. Ihre
Beschlüsse über Darlehen und Anleihen fasst
sie ausschließlich auf der Grundlage des
Nutzens der einzelnen Projekte und der
Möglichkeiten auf den Finanzmärkten. Sie legt
jährlich einen Bericht über alle Aktivitäten vor.
Die EIB arbeitet mit Organen der EU zusam-
men. So können ihre Vertreter zum Beispiel
an den Arbeiten von Ausschüssen des
Europäischen Parlaments mitwirken, und ihr
Präsident kann an Ratstagungen teilnehmen.
Die Beschlüsse der Bank werden von den fol-
genden Organen gefasst:
• Der Rat der Gouverneure besteht aus Minis-
tern (in der Regel den Finanzministern)
aller Mitgliedstaaten. Er legt die allge-
meinen Richtlinien für die Kreditpolitik
fest, genehmigt den Jahresabschluss und
den Jahresbericht, ermächtigt die EIB zur
Finanzierung von Projekten außerhalb der
EU und entscheidet über Kapitalerhöhun-
gen.
• Der Verwaltungsrat entscheidet über die
Gewährung von Darlehen und die Bege-
bung von Anleihen und stellt sicher, dass
die EIB ordnungsgemäß geführt wird. Ihm
gehören 26 Direktoren an, von denen 25
von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und
einer von der Europäischen Kommission
benannt wird.
• Das neunköpfige Direktorium ist das auf
Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der
Bank, das die laufenden Geschäfte führt.
Die EIB finanziert ein breites Spektrum an Projekten wie z. B. neue Straßen- und Eisenbahnverbindungen zur
Verbesserung der europäischen Verkehrsnetze.
© Van Parys Media / Corbis
Wie funktioniert die Europäische Union?
Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998
durch den Vertrag über die Europäische Union
gegründet. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt/
Main. Sie verwaltet den Euro, die einheitliche
Währung der EU. Ferner ist die EZB für die
Gestaltung und Durchführung der Wirt-
schafts- und Währungspolitik der EU verant-
wortlich.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die
EZB mit dem „Europäischen System der Zen-
tralbanken“ (ESZB) zusammen, dem alle 25
EU-Staaten angehören. Bisher haben aber nur
zwölf dieser Länder den Euro eingeführt und
bilden gemeinsam das „Euro-Gebiet". Ihre
Zentralbanken sowie die EZB werden zum so
genannten „Eurosystem" zusammengefasst.
Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Auf-
gaben völlig unabhängig. So dürfen weder die
EZB noch die nationalen Zentralbanken des
Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Ent-
scheidungsgremien Weisungen von anderen
Stellen einholen oder entgegennehmen. Die
EU-Organe und die Regierungen der Mitglied-
staaten müssen diesen Grundsatz beachten
und dürfen nicht versuchen, die EZB oder die
nationalen Zentralbanken zu beeinflussen.
In enger Zusammenarbeit mit den nationalen
Zentralbanken sorgt die EZB für die Vorbe-
reitung und Umsetzung von Beschlüssen der
Entscheidungsgremien des Eurosystems, d. h.
des Rates der Zentralbankpräsidenten, des
Direktoriums und des Erweiterten Rates.
Im November 2003 wurde der Franzose Jean-
Claude Trichet EZB-Präsident.
Aufgaben
Zu den vorrangigen Aufgaben der EZB
gehört die Sicherstellung der Preisstabilität
im Euro-Gebiet, um die Kaufkraft des Euro zu
wahren. Ziel der EZB ist es zu gewährleisten,
dass der Anstieg der Verbraucherpreise
gegenüber dem Vorjahr unter 2 % liegt.
Die EZB wendet dabei zwei Strategien an:
• Erstens kontrolliert sie die Geldmenge.
Wenn diese im Vergleich zum Angebot an
Waren und Dienstleistungen zu hoch ist,
steigt die Inflation.
• Zweitens beobachtet sie die Preisentwick-
lung und beurteilt das daraus entstehende
Risiko für die Preisstabilität im Euro-Gebiet.
Zur Kontrolle der Geldmenge gehört unter
anderem die Festlegung von Zinssätzen für
das gesamte Euro-Gebiet. Dies ist wohl die
bekannteste Aufgabe der Bank.
Die Europäische Zentralbank –
die Verwaltung des Euro
Wichtige Fakten
Funktion:
Verwaltung des Euro und Festlegung der
Währungspolitik der EU
Mitglieder:
Rat der Zentralbankpräsidenten – 18,
Erweiterter Rat – 27, Direktorium – 6
Anschrift:
Kaiserstraße 29,
D-60311 Frankfurt am Main
Tel.
(49) 691 34 40
Internet:
www.ecb.int
36
37
Organisation der Arbeit der Bank
Die Arbeit der EZB wird über die folgenden
Entscheidungsgremien organisiert:
Das Direktorium
Das Direktorium besteht aus dem Präsiden-
ten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren
Mitgliedern der EZB, die im gegenseitigen
Einvernehmen von den Präsidenten oder Pre-
mierministern der Länder des Euro-Gebiets
ernannt werden. Die Amtszeit der Mitglieder
des Direktoriums beträgt acht Jahre, wobei
eine Wiederernennung nicht zulässig ist.
Das Direktorium ist für die Durchführung der
vom Rat der Zentralbankpräsidenten (siehe
unten) festgelegten Geldpolitik zuständig
und erteilt den nationalen Zentralbanken die
erforderlichen Weisungen. Außerdem berei-
tet es die Sitzungen des Rates der Zentral-
bankpräsidenten vor und führt die Tages-
geschäfte der EZB.
Der Rat der Zentralbankpräsidenten
Dies ist das höchste Entscheidungsgremium
der EZB. Es besteht aus den sechs Mitgliedern
des Direktoriums und den Präsidenten der
zwölf Zentralbanken aus dem Euro-Gebiet.
Den Vorsitz führt der Präsident der EZB. Die
wichtigste Aufgabe des Rates der Zentral-
bankpräsidenten ist die Festlegung der Geld-
politik für das Euro-Gebiet und insbesondere
die Festsetzung der Zinssätze, zu denen sich
Geschäftsbanken Geld von der Zentralbank
beschaffen können.
Der Erweiterte Rat
Der Erweiterte Rat ist das dritte Entschei-
dungsgremium der EZB. Es setzt sich aus dem
Präsidenten und dem Vizepräsidenten der
EZB sowie den Präsidenten der nationalen
Zentralbanken aller 25 EU-Staaten zusam-
men. Der Erweiterte Rat beteiligt sich an den
Beratungs- und Koordinierungsarbeiten der
EZB und an den Vorbereitungen für eine
künftige Erweiterung des Euro-Gebiets.
Der Euro erleichtert das Reisen und
Einkaufen in ganz Europa. Die EZB
bemüht sich um stabile Preise im
Euro-Gebiet.
© De Leu
Die Funktion des Europäischen Bürgerbeauf-
tragten wurde durch den Vertrag über die
Europäische Union (Maastricht, 1992) be-
gründet, um zwischen den Bürgern und den
Behörden der EU zu vermitteln. Der Bürger-
beauftragte ist befugt, von jedem Bürger der
Union, Unternehmen oder Organisationen
sowie von jeder Person mit Wohnort oder
satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat
Beschwerden entgegenzunehmen und zu
untersuchen.
Er wird vom Europäischen Parlament für fünf
Jahre gewählt, was der Gesetzgebungsperiode
des Parlaments entspricht. Eine Wiederernen-
nung ist zulässig. Nikiforos Diamandouros, der
frühere Bürgerbeauftragte in Griechenland,
trat im April 2003 das Amt des Europäischen
Bürgerbeauftragten an und wurde im Januar
2005 für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt.
Aufgaben
Der Bürgerbeauftragte trägt zum Aufdecken
von Missständen in den Organen und Insti-
tutionen der EU bei. Unter Missständen sind
Unzulänglichkeiten oder Mängel auf Verwal-
tungsebene zu verstehen, d. h., ein Organ
handelt nicht vorschriftsmäßig oder miss-
achtet die Grundsätze einer ordentlichen
Verwaltungspraxis oder verstößt gegen die
Menschenrechte. Beispiele hierfür sind:
• ungerechte Behandlung;
• Diskriminierung;
• Machtmissbrauch;
• Fehlen oder Verweigern von Informationen;
• unnötige Verzögerungen;
• falsche Verfahren.
Der Bürgerbeauftragte führt aufgrund von
Beschwerden oder von sich aus Unter-
suchungen durch. Er übt sein Amt in völliger
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus
und darf von keiner Regierung und keiner
Stelle Anweisungen anfordern oder entge-
gennehmen.
So werden Beschwerden eingereicht
Wenn Sie sich über einen Missstand in einer
Einrichtung oder Stelle der EU beschweren
möchten, sollten Sie diese zuerst auf dem
normalen administrativen Weg kontaktieren
und so versuchen, die Beseitigung des Miss-
stands zu erreichen.
Gelingt das nicht, können Sie eine Beschwer-
de an den Europäischen Bürgerbeauftragten
richten.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei
Jahren ab dem Zeitpunkt eingereicht wer-
den, zu dem Sie vom betreffenden Sachver-
halt Kenntnis erhalten haben. Sie müssen
darin klar darlegen, worüber Sie sich be-
schweren, über welches Organ oder welche
38
Wie funktioniert die Europäische Union?
Der Europäische Bürgerbeauftragte –
Ihr Ansprechpartner für Beschwerden
Wichtige Fakten
Funktion:
Aufdecken von Missständen und Unterbreitung
von Lösungsvorschlägen
Amtsperiode: fünf Jahre, eine Wiederernennung ist zulässig
Anschrift:
1, avenue du Président Robert Schuman,
B.P. 403, F-67001 Straßburg
Tel.
(33) 3 88 17 23 13
Internet:
www.euro-ombudsman.eu.int
39
Einrichtung Sie sich beschweren, und ange-
ben, wer Sie sind, können aber verlangen,
dass die Beschwerde vertraulich behandelt
wird.
Praktische Hinweise für die Einreichung einer
Beschwerde finden Sie auf der Webseite des
Bürgerbeauftragten:
www.euro-ombudsman.eu.int
Was für eine Antwort erhalte ich?
Falls der Europäische Bürgerbeauftragte Ihre
Beschwerde nicht bearbeiten kann – bei-
spielsweise, weil sie bereits Gegenstand eines
Gerichtsverfahrens war –, wird er Sie beraten,
welche andere Einrichtung Ihnen helfen
könnte. Kann er Ihre Beschwerde jedoch be-
arbeiten, wird er dies tun.
Um Ihr Problem zu lösen, informiert der
Bürgerbeauftragte das betreffende Organ
oder die betreffende Einrichtung. Falls das
Problem bei seinen Untersuchungen nicht
geklärt wird, versucht der Bürgerbeauf-
tragte, eine gütliche Einigung, die die Sache
zu Ihrer Zufriedenheit regelt, zu erzielen.
Gelingt dies nicht, kann der Bürgerbeauf-
tragte Empfehlungen zur Lösung des Prob-
lems vorschlagen. Lehnt das betreffende
Organ seine Empfehlungen ab, kann der
Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parla-
ment einen Sonderbericht vorlegen, damit
dieses die erforderlichen politischen Maß-
nahmen ergreift.
Der Bürgerbeauftragte unterbreitet dem
Europäischen Parlament jährlich einen Be-
richt über seine gesamte Arbeit.
P. Nikiforos Diamandouros trat im April 2003 das
Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten an und
wurde im Januar 2005 für weitere fünf Jahre im
Amt bestätigt.
© EC
Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauf-
tragten wurde 2001 geschaffen. Der Daten-
schutzbeauftragte hat sicherzustellen, dass alle
Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten den
Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Aufgaben
Wenn die Organe und Einrichtungen der Gemein-
schaft personenbezogene Daten identifizierbarer
Personen verarbeiten, haben sie den Schutz der
Privatsphäre dieser Personen zu gewährleisten.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass dies
geschieht, und erteilt ihnen Ratschläge zu
sämtlichen Aspekten der Verarbeitung personen-
bezogener Daten.
Die „Verarbeitung" bedeutet das Sammeln,
Erfassen, Gliedern und Speichern von Informatio-
nen, das Abrufen, Verschicken und die Bereitstel-
lung dieser Informationen an andere sowie das
Sperren, Löschen oder Vernichten von Daten.
Für diese Tätigkeiten gelten strenge Daten-
schutzregeln. Beispielsweise haben die Organe
und Einrichtungen der Gemeinschaft nicht das
Recht, personenbezogene Daten zu verarbeiten,
aus denen die rassische oder ethnische Herkunft,
politische Meinungen, religiöse oder philosophi-
sche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszuge-
hörigkeit der Personen hervorgehen. Auch dürfen
sie nur zu Zwecken der Gesundheitsfürsorge
Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben
verarbeiten. In diesem Fall ist die Verarbeitung
der Daten allerdings nur Angehörigen des
ärztlichen Personals oder Personen erlaubt, die an
ein Berufsgeheimnis gebunden sind.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt
gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten
jedes Organs und jeder Einrichtung der Gemein-
schaft sicher, dass die Datenschutzbestimmungen
eingehalten werden.
Im Jahr 2004 wurde Peter Johan Hustinx zum
Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt.
Stellvertretender Datenschutzbeauftragter wurde
Joaquín Bayo Delgado.
Wie kann der Europäische Daten-
schutzbeauftragte Ihnen helfen?
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Ihr
Recht auf Datenschutz durch ein Organ oder eine
Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, das
bzw. die Ihre personenbezogenen Daten miss-
braucht hat, sollten Sie beim Europäischen
Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.
Er wird Ihre Beschwerde prüfen und Ihnen so bald
wie möglich mitteilen, ob er ihr stattgibt und wie
die Angelegenheit geregelt wird. Er kann beispiels-
weise der betreffenden Einrichtung oder dem
Organ Anweisung geben, Ihre widerrechtlich ver-
arbeiteten personenbezogenen Daten zu berich-
tigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten.
Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einver-
standen, haben Sie die Möglichkeit, den Gerichts-
hof anzurufen.
40
Wie funktioniert die Europäische Union?
Der Europäische Datenschutzbeauftragte –
Schutz Ihrer Privatsphäre
Wichtige Fakten
Funktion:
Schutz Ihrer Privatsphäre
Amtsperiode: fünf Jahre, eine Wiederernennung ist zulässig
Anschrift:
Rue Wiertz 60,
B-1047 Brüssel
Tel.
(32-2) 283 19 00
Internet:
www.edps.eu.int
41
Eurojust
Eurojust wurde 2002 in Den Haag gegründet,
um die Zusammenarbeit der Justizbehörden
bei der Bekämpfung schwerer grenzüber-
schreitender Verbrechen, einschließlich Com-
puterkriminalität, Betrug und Korruption,
Geldwäsche und Umweltkriminalität, zu
verbessern.
Eurojust erleichtert beispielsweise den Infor-
mationsaustausch zwischen den nationalen
Behörden, leistet gegenseitige Rechtshilfe
und liefert Einzelpersonen zu Vernehmungen
aus.
Dem „Kollegium" (das Führungsgremium)
von Eurojust gehören ein Staatsanwalt,
Richter oder Polizeibeamter je EU-Mitglied-
staat an. Es wählt aus seiner Mitte einen
Präsidenten auf drei Jahre. Das Kollegium
wird durch ein Sekretariat und einen Stab
aus EU-Beamten und abgestellten
nationalen Experten unterstützt.
Da Eurojust im Rahmen seiner Arbeit Akten
über Tatverdächtige aufbewahrt, sorgt ein
Datenschutzbeauftragter dafür, dass perso-
nenbezogene Daten sachgemäß geschützt
und rechtmäßig verarbeitet werden. Die
europäischen Bürger haben Anspruch auf
Auskunft, ob und welche Daten über sie bei
Eurojust gespeichert sind. Sind diese Daten
unrichtig oder unvollständig, können sie ver-
langen, dass Eurojust die entsprechenden
Daten berichtigt oder löscht.
Weitere Informationen: www.eurojust.eu.int
Europäische Agentur für
den Wiederaufbau
Die Europäische Agentur für den Wieder-
aufbau (EAR) wurde 2000 eingerichtet. Sie
hat ihren Sitz in Thessaloniki, Griechenland,
und verfügt über Einsatzzentralen in Bel-
grad, Pristina, Podgorica und Skopje.
Ihre Aufgabe besteht in der Verwaltung der
wichtigsten mit rund 2 Mrd. EUR pro Jahr
ausgestatteten Programme der EU zur
Unterstützung des Wiederaufbaus in allen
Ländern des Balkanraums, die von den
Kriegen in den 90er Jahren betroffen waren.
Weitere Informationen: www.ear.eu.int
Agenturen
Agenturen sind keine EU-Organe, sondern durch einen EU-Rechtsakt für besondere Aufgaben
geschaffene Einrichtungen, die sehr spezifische fachliche, wissenschaftliche oder administra-
tive Aufgaben haben. In den Namen dieser EU-Agenturen kommt nicht immer das Wort
„Agentur" vor, sondern auch die Bezeichnung Zentrum, Stiftung, Institut, Beobachtungsstelle
oder Amt.
Drei von ihnen – EDA, EUISS und EUSC – wurden für Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (die „zweite Säule" der Europäischen Union) eingerichtet. Vier
weitere – Amoceb, CEPOL, Europol und Eurojust – tragen zur Koordinierung der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen bei („dritte Säule" der Europäischen Union), wozu
auch die Verwaltung der EU-Außengrenzen gehört.
Alle anderen Agenturen erfüllen Aufgaben im Rahmen der „ersten Säule" der EU, also so
genannte „Gemeinschaftsaufgaben".
Sie alle werden im Folgenden kurz beschrieben.
42
Wie funktioniert die Europäische Union?
Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen der EU
Der Beschluss zur Einrichtung dieser Agentur
(kurz Amoceb) wurde im Oktober 2004
gefasst. Ihr Sitz ist Warschau.
Sie soll die EU-Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für
die Kontrolle an den Außengrenzen sowie bei
der Rückführung von Bürgern aus Drittlän-
dern in ihre Herkunftsländer unterstützen.
Natürlich ist jeder Mitgliedstaat selbst für
die Kontrolle seiner Grenzen zuständig, die
Agentur will jedoch dazu beitragen, dass bei
den Kontrollen in allen Ländern ein gleich
hoher Standard gewährleistet wird.
Zu den Hauptaufgaben der Agentur
gehören:
• die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten
bei der Schulung ihrer Grenzschutz-
beamten;
• Risikoanalysen;
• die Nutzung der Forschung für neue
Überwachungstechniken;
• die Koordinierung der Zusammenarbeit
zwischen EU-Mitgliedstaaten bei der Ab-
schiebung illegaler Einwanderer.
Europäische Agentur für die
Sicherheit des Seeverkehrs
Die Europäische Agentur für die Sicherheit
des Seeverkehrs (EMSA) wurde 2002
errichtet. Vorläufig in Brüssel eingerichtet,
befindet sich ihr ständiger Sitz in Lissabon,
Portugal.
Ihr Auftrag besteht in der Steigerung der
Seeverkehrssicherheit in den Gewässern der
EU, um das Risiko von Unfällen auf See, der
Verschmutzung der Meere durch Schiffe und
des Verlusts von Menschenleben auf See zu
verringern.
Die EMSA bietet Beratung in technischen
und wissenschaftlichen Fragen und trägt so
zur Verbesserung der europäischen Rechts-
vorschriften für die Sicherheit des See-
verkehrs und gegen die Verschmutzung der
Meere durch Schiffe bei. Ferner unterstützt
sie die Kommission bei der Verfolgung der
Aktivitäten in den derzeitigen und künftigen
EU-Staaten und berät deren Regierungen.
Zu ihren vielfältigen Aufgaben zählt auch
die Erarbeitung einer einheitlichen Methode
für die Untersuchung von Seeunfällen für
die EU und die Festlegung eines EU-weiten
Informationssystems für den Schiffsverkehr.
Weitere Informationen: emsa.eu.int
Europäische Agentur für
Flugsicherheit
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit
(EASA) wurde 2002 eingerichtet. Sie hat
ihren Sitz in Köln.
Ihre Aufgabe ist es, die EU bei der Ausar-
beitung von Rechtsvorschriften und Regeln
für die Flugsicherheit zu unterstützen und
der Kommission bei der Überwachung der
ordnungsgemäßen Einhaltung der EU-
Regelungen zu helfen. Außerdem wird die
EASA internationalen Organisationen, die für
die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der
Zivilluftfahrt zuständig sind, technische Hilfe
bieten und Luftfahrtbehörden aus Dritt-
staaten unterstützen.
Die Agentur ist befugt, bestimmte Durch-
führungsaufgaben wie die Ausstellung von
Typbescheinigungen für luftfahrttechnische
Erzeugnisse zu übernehmen.
Weitere Informationen: easa.eu.int
43
Europäische Agentur für
Netz- und Informations-
sicherheit
Die Europäische Agentur für Netz- und
Informationssicherheit (ENISA) wurde 2004
vorläufig in Brüssel eingerichtet. Ihr ständi-
ger Sitz befindet sich in Heraklion, Griechen-
land (Kreta).
ENISA soll dazu beitragen, dass Informations-
netze und ihre Daten möglichst sicher sind,
was Bürgern, Verbrauchern, Unternehmen
und dem öffentlichen Sektor in der
gesamten EU zugute kommen wird.
Zu der Aufgabe der Agentur gehört die Samm-
lung von Daten, die Analyse von Risiken, die
Sensibilisierung und die Förderung bewährter
Verfahren für das Risikomanagement.
Weitere Informationen: enisa.eu.int
Europäische Agentur für
Sicherheit und Gesundheits-
schutz am Arbeitsplatz
Die 1994 gegründete Europäische Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat ihren Sitz in Bil-
bao, Spanien.
Kein Land kann alleine das breite Spektrum
an Fragen bewältigen, die sich heute in
Europa in Bezug auf die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stellen.
Aus diesem Grund wurde die EU-OSHA ein-
gerichtet, um die umfangreichen Fachkennt-
nisse und Informationen zu bündeln, die es
in Europa insbesondere im Hinblick auf
Präventivmaßnahmen gibt.
Neben dem Aufbau eines umfassenden Net-
zes von Websites zum Thema Sicherheit und
Gesundheitsschutz gibt die Agentur zahl-
reiche Veröffentlichungen heraus, die von
Sachverständigenberichten bis zu Material
für Informationskampagnen reichen.
Die EU-OSHA wird von einem Verwal-
tungsrat geleitet, in dem die Gewerk-
schaften, die Arbeitgeberverbände, die
nationalen Regierungen und die Europäische
Kommission vertreten sind.
Weitere Informationen: agency.osha.eu.int
Europäische
Arzneimittelagentur
Die 1993 gegründete Europäische Arzneimit-
telagentur (EMEA) hat ihren Sitz in London,
Vereinigtes Königreich. Durch die Beurtei-
lung von Arzneimitteln für Mensch und Tier
trägt sie zum Schutz und zur Förderung der
Gesundheit in Europa bei. Sie bündelt wissen-
schaftliche Ressourcen aus allen EU-Staaten.
Einige Arten von biotechnologischen Arznei-
mitteln dürfen in der EU erst nach einer
sorgfältigen Prüfung durch die EMEA verkauft
werden. Wenn die Agentur ein Produkt für
sicher und qualitativ einwandfrei befindet,
kann die Europäische Kommission den Verkauf
in allen EU-Staaten genehmigen. Diese Zulas-
sung kann auch für die Vermarktung anderer
innovativer Arzneimittel beantragt werden.
Die meisten herkömmlichen Arzneimittel
werden von den einzelnen EU-Staaten selbst
zugelassen. Die EMEA wirkt an einem System
zur gegenseitigen Anerkennung dieser
nationalen Zulassungen mit.
Weitere Informationen: www.emea.eu.int
Europäische Aufsichtsbehörde
für das Globale Satelliten-
Navigationssystem (GNSS)
Die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde
wurde 2004 eingerichtet. Es wurde noch nicht
entschieden, wo sie ihren Sitz haben wird.
Sie soll gewährleisten, dass wichtige öffent-
liche Interessen im Zusammenhang mit den
europäischen Satelliten-Navigationspro-
Wie funktioniert die Europäische Union?
grammen (Galileo und EGNOS) angemessen
vertreten werden. Galileo soll eine moderne
europäische Alternative zum etablierten
amerikanischen GPS-System werden.
Die Agentur verwaltet und überwacht die
Verwendung der Programmmittel. Sie unter-
stützt die Kommission bei allen Angelegen-
heiten im Zusammenhang mit der Satelliten-
navigation.
Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit
Die Europäische Behörde für Lebensmittel-
sicherheit (EFSA) nahm ihre Arbeit 2002 auf.
Vorläufig in Brüssel eingerichtet, befindet
sich ihr ständiger Sitz in Parma, Italien.
Sie ist in erster Linie für die Erstellung unab-
hängiger wissenschaftlicher Gutachten zu
allen Fragen, die die Lebensmittelsicherheit
betreffen, verantwortlich. In diesem Zusam-
menhang beurteilt sie Risiken für die
Nahrungskette und nimmt wissenschaftliche
Bewertungen aller Sachverhalte vor, die sich
auf die Lebensmittelsicherheit in Europa
auswirken können.
Die Arbeit der Behörde erstreckt sich auf den
gesamten Prozess der Herstellung von
Lebensmitteln „vom Hof bis zum Herd" – also
von der Primärerzeugung (einschließlich der
Sicherheit von Futtermitteln) bis zum Ver-
braucher. Die EFSA sammelt weltweit Infor-
mationen und verfolgt dabei den neuesten
Stand der Wissenschaft. Ihre Ergebnisse wer-
den nicht nur Experten und Entscheidungs-
trägern zur Verfügung gestellt, sondern auch
der breiten Öffentlichkeit.
Weitere Informationen: www.efsa.eu.int
Europäische
Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht
Die 1993 gegründete Europäische Beobach-
tungsstelle für Drogen und Drogensucht
(EBDD) hat ihren Sitz in Lissabon, Portugal.
Ihre Aufgabe ist es, objektive, zuverlässige
und vergleichbare Informationen über Dro-
gen und Drogensucht in Europa zusammen-
zutragen und zu verbreiten. Zu diesem Zweck
arbeitet sie auch mit Ländern außerhalb der
EU sowie mit internationalen Organisationen
© EKA
44
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gewährleistet die Sicherheit des gesamten Nahrungsmit-
telerzeugungsprozesses „vom Hof bis zum Herd“.
45
zusammen, zum Beispiel mit dem Dro-
genüberwachungsprogramm der Vereinten
Nationen (UNDCP), der Weltgesundheitsor-
ganisation (WHO), der Pompidou-Gruppe des
Europarates, der Weltzollorganisation (WZO),
der Internationalen kriminalpolizeilichen
Organisation (Interpol) und dem Europäi-
schen Polizeiamt (Europol).
Weitere Informationen: www.emcdda.org
Europäische
Eisenbahnagentur
Die Einrichtung der Europäischen Eisenbahn-
agentur (EEA) mit Sitz in Lille/Valenciennes,
Frankreich, wurde im April 2004 beschlossen.
Ihre Aufgabe ist die Verstärkung der Sicher-
heit und Interoperabilität von Eisenbahnen
in Europa, um mit der Zeit einen integrierten
europäischen Eisenbahnraum zu schaffen.
Weitere Informationen:
europa.eu.int/comm/transport/rail/era/
index_de.htm
Europäische Polizeiakademie
Die Europäische Polizeiakademie (EPA) ist
eine Akademie zur Schulung von EU-
Polizeibeamten der höheren und mittleren
Führungsebene. Ihre Aufgabe ist es, die
nationalen Polizeibehörden vor allem bei der
Bekämpfung des grenzüberschreitenden Ver-
brechens zu unterstützen. Sie bietet seit
2001 Fortbildungskurse über polizeiliche
Aufgaben innerhalb Europas an.
Hauptaufgabe der EPA ist es, die Kenntnisse
von Polizeibeamten aus den verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten über die Polizeisysteme
der anderen Mitgliedstaaten und über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
Polizeibehörden in Europa zu verbessern.
Die Polizeiakademie kooperiert auch mit den
nationalen Polizeiakademien von Drittlän-
dern. Insbesondere stellt sie hochrangigen
Polizeibeamten aus den Kandidatenländern
sowie aus Island und Norwegen ihre Ausbil-
dungsstätten zur Verfügung.
Die EPA hat ihren ständigen Sitz in Bramshill,
Vereinigtes Königreich.
Weitere Informationen: www.cepol.net
Europäische Stelle zur
Beobachtung von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit
Die 1997 gegründete Europäische Stelle zur
Beobachtung von Rassismus und Fremden-
feindlichkeit (EUMC) hat ihren Sitz in Wien,
Österreich. Die Hauptaufgabe der EUMC
besteht darin, der EU und ihren Mitglied-
staaten objektive, zuverlässige und ver-
gleichbare Daten über den Rassismus, die
Fremdenfeindlichkeit und den Anti-
semitismus in Europa vorzulegen und EU-
weite Strategien für die Lösung dieser Prob-
leme auszuarbeiten.
Die Beobachtungsstelle untersucht das Aus-
maß und die Entwicklung dieser Phänomene
und analysiert ihre Ursachen, Folgen und
Auswirkungen. Ferner verweist sie auf Bei-
spiele für bewährte Verfahren bei der Inte-
gration von Zuwanderern und Angehörigen
ethnischer und religiöser Minderheiten.
Schwerpunkt ihrer Arbeit ist das Europäische
Informationsnetz über Rassismus und Frem-
denfeindlichkeit (RAXEN) mit nationalen
Anlaufstellen (eine je Mitgliedstaat), die in
ihrem Land Informationen über Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit sammeln, aufbe-
reiten und verbreiten.
Weitere Informationen: www.eumc.eu.int
Europäische Stiftung für
Berufsbildung
Die 1990 gegründete Europäische Stiftung für
Berufsbildung (ETF) hat ihren Sitz in Turin,
Italien.
Sie fördert die Verbesserung der Berufsbil-
dung in Drittländern, hauptsächlich in
benachbarten Regionen wie Nordafrika, dem
46
Wie funktioniert die Europäische Union?
Nahen Osten, dem Balkan und der ehemali-
gen Sowjetunion.
Die Stiftung bietet diesen Ländern Erkennt-
nisse, Fachwissen und Erfahrungen in Bezug
auf die Ausbildung von Arbeitnehmern für
neue Arbeitsplätze und die Entwicklung von
Programmen für das lebensbegleitende Lernen.
Weitere Informationen: www.etf.eu.int
Europäische Stiftung zur
Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen
Die 1975 gegründete Europäische Stiftung
zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbe-
dingungen (Eurofound) hat ihren Sitz in
Dublin, Irland.
Ihre Aufgaben bestehen darin,
• Entscheidungsträger aus den Bereichen
Sozial- und Arbeitspolitik zu beraten;
• Lebens- und Arbeitsbedingungen zu ana-
lysieren und zu beurteilen;
• über Entwicklungen und Trends zu berich-
ten und
• zur Verbesserung der Lebensqualität beizu-
tragen.
Eurofound wird von einem Verwaltungsrat
geleitet, in dem die Gewerkschaften, die
Arbeitgeberverbände, die nationalen Regie-
rungen und die Europäische Kommission
vertreten sind.
Weitere Informationen:
www.eurofound.eu.int
Europäische Umweltagentur
Die 1990 gegründete Europäische Umwelt-
agentur (EUA) hat ihren Sitz in Kopenhagen,
Dänemark.
Ihre Aufgabe ist es, Informationen über den
Zustand und die Entwicklung der Umwelt in
Europa zusammenzutragen und zu verbreiten.
Sie steht auch Ländern offen, die nicht zur EU
gehören. So zählten Island, Liechtenstein und
Norwegen von Anfang an zu ihren Mitgliedern.
Die Agentur arbeitet aktiv mit internationalen
Einrichtungen und Organisationen auf dem
Gebiet des Umweltschutzes zusammen.
Weitere Informationen: www.eea.eu.int
Europäische
Verteidigungsagentur
Die EVA wurde 2004 eingerichtet. Ihr Sitz ist
Brüssel. Sie soll die Mitgliedstaaten dabei
unterstützen, die Fähigkeiten zur Verteidigung
und zum Krisenmanagement auf europäischer
Ebene zu verbessern und die Europäische
Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken.
Darüber hinaus soll sie ein koordinierteres
Vorgehen im Hinblick auf die Produktion und
Beschaffung von Rüstungs- und Verteidi-
gungsgütern sowie die Forschung und tech-
nische Entwicklung im Verteidigungssektor
gewährleisten.
Weitere Informationen: www.eda.eu.int/
Die Europäische Arzneimittelagentur beurteilt, ob
unsere Arzneimittel sicher sind.
© Van Parys Media / Corbis
47
Europäisches Zentrum für die
Förderung der Berufsbildung
Das 1975 gegründete Europäische Zentrum
für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland.
Es liefert Analysen und Informationen über
Systeme, Strategien, Forschungsarbeiten und
Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung.
Dadurch unterstützt es Experten bei der
Entwicklung und Verbesserung der Berufsbil-
dung in ganz Europa.
Das Cedefop unterhält auch eine interaktive
Website über das „elektronische Berufsbil-
dungsdorf" unter www.trainingvillage.gr.
Das Cedefop wird von einem Verwaltungsrat
geleitet, in dem die Gewerkschaften, die
Arbeitgeberverbände, die nationalen Regie-
rungen und die Europäische Kommission
vertreten sind.
Weitere Informationen:
www.cedefop.eu.int
Europäisches Zentrum für die
Prävention und die Kontrolle
von Krankheiten
Der Beschluss zur Einrichtung des Europäi-
schen Zentrums für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erfolgte im
März 2004. Sein Sitz ist in Stockholm,
Schweden. Es nimmt seine Arbeit im Laufe
des Jahres 2005 auf.
Das ECDC unterstützt die EU bei der Bekämp-
fung übertragbarer Krankheiten und anderer
schwerwiegender Gesundheitsgefahren. Zu
seinen Aufgaben gehört die Verwaltung eines
Labornetzes und der Betrieb eines Frühwarn-
und Reaktionssystems. Es könnte beispiels-
weise ein EU-Expertenteam zur Unter-
suchung eines Ausbruchs einer unbekannten
menschlichen Erkrankung in einem europäi-
schen Land entsenden.
Weitere Informationen:
europa.eu.int/comm/health/ph_overview/
strategy/ecdc/ecdc_en.htm
Europol
Europol, das Europäische Polizeiamt, wurde
1992 eingerichtet, um Informationen über
Kriminalität aus ganz Europa zu verarbeiten.
Es hat seinen Sitz in Den Haag und zählt zu
seinem Personal Vertreter der nationalen
Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Zoll, Ein-
wanderungsbehörden usw.).
Ziel von Europol ist es, die Mitgliedstaaten
der EU bei einer engeren und wirkungs-
volleren Zusammenarbeit zur Verhütung und
Bekämpfung der internationalen organi-
sierten Kriminalität zu unterstützen. Dies gilt
insbesondere für folgende Gebiete:
• Drogenhandel;
• Schleuserkriminalität;
• illegaler Kraftfahrzeughandel;
• Menschenhandel, einschließlich Kinder-
pornografie;
•
Geldfälschung und Fälschung anderer
Zahlungsmittel;
• Handel mit radioaktiven und nuklearen
Substanzen;
• Terrorismus.
Zu den Pflichten von Europol zählen auch
der Aufbau und die Betreuung eines automa-
tisierten Informationssystems für die Ein-
gabe, Abfrage und Auswertung von Daten.
Eine gemeinsame Kontrollinstanz, in der zwei
Datenschutzexperten aus jedem Mitglied-
staat vertreten sind, überwacht den Inhalt
und die Nutzung aller bei Europol vorhande-
nen personenbezogenen Daten.
Europol ist dem Rat „Justiz und Inneres", d. h.
den Justiz- und Innenministern aller EU-Län-
der, rechenschaftspflichtig. Der Verwaltungs-
rat von Europol besteht aus einem Vertreter
je Land.
Weitere Informationen: www.europol.eu.int
Gemeinschaftliches
Sortenamt
Das 1994 gegründete Gemeinschaftliche
Sortenamt (GS) hat seinen Sitz in Angers,
Frankreich.
Es verwaltet ein System von Sorten-
schutzrechten, einer besonderen Form der
gewerblichen Schutzrechte für neue Pflan-
zensorten.
Das Sortenamt arbeitet ähnlich wie das Har-
monisierungsamt für den Binnenmarkt: Es
gewährt Schutzrechte für neue Pflanzen-
sorten in der ganzen EU für einen Zeitraum
von 25 bis 30 Jahren.
Weitere Informationen: www.cpvo.eu.int
Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt (Marken,
Muster und Modelle)
Das 1994 gegründete Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt (HABM) hat seinen Sitz
in Alicante, Spanien.
Es führt Anmeldeverfahren für Gemein-
schaftsmarken, -muster und -modelle durch.
Die „Gemeinschaftsmarke" erleichtert europäi-
schen Unternehmen die Arbeit und spart
Geld, da Hersteller, die ihre Marke europaweit
schützen wollen, sie nun nicht mehr in jedem
einzelnen EU-Staat eintragen lassen müssen.
Über das HABM können sie eine einzige
„Gemeinschaftsmarke“ anmelden, wodurch
sie anderen Firmen die Nutzung identischer
oder ähnlicher Zeichen in der ganzen EU ver-
bieten können.
Weitere Informationen: oami.eu.int
Institut der Europäischen
Union für Sicherheitsstudien
(EUISS)
Das EUISS wurde 2001 eingerichtet. Sein Sitz
ist Paris. Ziel des Instituts ist es, zum Aufbau
einer gemeinsamen europäischen Sicherheits-
kultur beizutragen und die Sicherheitsinte-
ressen der EU als Ganzes zu wahren.
Das EUISS unterstützt die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik durch
• wissenschaftliche Forschung und Durch-
führung von Debatten zu sicherheits- und
verteidigungspolitischen Themen;
• vorausschauende Analysen für den Rat und
den Hohen Vertreter;
• einen transatlantischen Dialog zu Sicher-
heitsfragen, die Europa, Kanada und die
Vereinigten Staaten betreffen.
Weitere Informationen: www.iss-eu.org
Satellitenzentrum der
Europäischen Union (EUSC)
Das EUSC wurde 2002 eingerichtet. Sein Sitz
ist Torrejón de Ardoz, Spanien.
Es analysiert Daten und Bilder von Erd-
beobachtungssatelliten und nutzt diese
Informationen, um die Europäische Union
bei der Beschlussfassung im Rahmen ihrer
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) zu unterstützen.
Das Zentrum führt ebenfalls Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben durch und bietet
die Ausbildung von Fachleuten in den Berei-
chen „Digitale geografische Informationssys-
teme" und „Bildanalyse" an.
Weitere Informationen: www.eusc.org
48
Wie funktioniert die Europäische Union?
Übersetzungszentrum für
die Einrichtungen
der Europäischen Union
Das 1994 gegründete Übersetzungszentrum
(CdT) hat seinen Sitz in Luxemburg.
Das CdT, das über eigene Finanzmittel ver-
fügt, wurde errichtet, um den Übersetzungs-
bedarf der anderen dezentralen Agenturen
der EU zu decken. Im Rahmen freiwilliger
Kooperationsabkommen erbringt es auch
Dienstleistungen für die Organe und andere
Einrichtungen der EU mit eigenem Überset-
zungsdienst.
Weitere Informationen: www.cdt.eu.int
Während der Abfassung dieser Broschüre
sind weitere Agenturen in Planung. Hierzu
gehören:
• die Europäische Fischereiaufsichtsbe-
hörde;
• die Exekutivagentur Bildung, Audiovi-
suelles und Kultur;
• die Europäische Agentur für chemische
Stoffe;
• das Europäische Institut für Gleichstel-
lungsfragen;
• die Europäische Agentur für Grund-
rechte;
• die Exekutivagentur für das Gesundheits-
programm;
•
die Exekutivagentur für intelligente
Energie.
49
Polizeibeamte aus der ganzen EU wenden sich an Europol zur Bekämpfung internationaler Krimineller, die Euros fälschen.
© Bilderberg / Hollandse Hoogte
50
Wie funktioniert die Europäische Union?
Ein Blick in die Zukunft
Das System der Beschlussfassung in der EU
hat sich im Laufe von mehr als 50 Jahren
weiterentwickelt. Es war jedoch ursprünglich
für eine Gemeinschaft von nur sechs Staaten
konzipiert. Die EU hat jetzt 25 Mitgliedstaa-
ten, und in den nächsten Jahren werden
weitere hinzukommen. Das Beschlussfas-
sungssystem muss daher vereinfacht und
angepasst werden. Um eine Lähmung zu ver-
meiden, müssen die meisten Entscheidungen
mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden,
was bedeutet, dass die Zustimmung aller Län-
der nicht länger notwendig ist.
Es müssen auch allgemeinere Fragen über die
Zukunft der EU angesprochen werden. Zum
Beispiel:
• Welche Ziele verfolgt die erweiterte Union?
(Mit anderen Worten: Was wollen die Mit-
gliedstaaten in der Zukunft gemeinsam
erreichen?)
• Welche gemeinsamen politischen Maßnah-
men sind nötig, um diese Ziele zu erreichen?
• Was sollte auf EU-Ebene entschieden wer-
den, und was sollte den nationalen oder
regionalen Stellen vorbehalten bleiben?
• Welche Rolle sollten die nationalen Parla-
mente in der europäischen Beschlussfas-
sung spielen?
Wer sollte also, kurz gesagt, wofür verant-
wortlich sein, und wie sollten demokratische
Entscheidungen in einer Union von 25 oder
mehr Staaten mit einer halben Milliarde
Bürger getroffen werden?
Der vom Europäischen Rat 2004 vorgelegte
Verfassungsentwurf befasst sich mit diesen
Fragen. Deutlicher als in den früheren Verträ-
gen wird erläutert, was die Europäische
Union ist und wohin sie sich entwickelt. Fer-
ner werden die neuen Vorschriften für eine
effizientere Beschlussfassung festgelegt.
Durch die Verfassung soll die EU offener und
demokratischer werden. Die Diskussionen der
EU-Minister über Rechtsetzungsvorschläge
werden öffentlich, und die Bürger haben das
Recht, Petitionen einzureichen und die
Europäische Kommission aufzufordern, neue
Gesetze vorzuschlagen. Darüber hinaus
erhalten die nationalen Parlamente größere
Befugnisse bei der Überwachung der
Vorschläge der Kommission.
Die Europäische Union soll auf interna-
tionaler Bühne effizienter werden, indem das
Amt des EU-Außenministers geschaffen wird,
der für alle Aspekte der Außenbeziehungen
der Union zuständig ist.
Die neue Verfassung wahrt das bestehende
Gleichgewicht zwischen nationalen Inte-
ressen und dem allgemeinen europäischen
Interesse sowie zwischen den Interessen der
kleinen und großen Mitgliedstaaten.
Sie tritt jedoch erst nach Ratifizierung durch
alle 25 nationalen Parlamente in Kraft. In eini-
gen Ländern wird ein Referendum abgehalten.
Weitere Informationen über die Verfassung
finden sich unter
http://europa.eu.int/constitution/.
Die EU dient dem Bürger. Die Bürger müssen
das System der EU verstehen und vollständig in
den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen
werden. Die EU braucht ebenfalls effiziente,
transparente und rechenschaftspflichtige
Organe, die die großen Herausforderungen des
21. Jahrhunderts bewältigen können.
In einem
demokrati-
schen Europa
liegt die
Zukunft der
EU in den
Händen der
Bürger, ins-
besondere
der jungen
Menschen.
© EC
Die Europäische Union (EU) ist weder eine Föderation wie die Vereinigten Staaten von Ameri-
ka noch ein Organ für die Zusammenarbeit von Regierungen wie die Vereinten Nationen. Ihre
Mitgliedstaaten bleiben unabhängige, souveräne Nationen, die jedoch ihre Hoheitsrechte bün-
deln, um gemeinsam größere Stärke und Einfluss zu gewinnen.
Dies bedeutet, dass Entscheidungen gemeinsam durch gemeinsame Organe wie das Europäi-
sche Parlament, den Rat und die Europäische Kommission getroffen werden. Aber was tun
diese Institutionen im Einzelnen? Wie arbeiten sie zusammen? Wer ist wofür zuständig?
Diese Fragen werden in der vorliegenden Broschüre umfassend und nachvollziehbar erläutert.
Darüber hinaus gibt sie einen kurzen Überblick über die Arbeit und die Funktionsweise aller
Agenturen und sonstigen Gremien der EU und bietet somit eine hilfreiche Einführung in das
Beschlussfassungssystem der EU.
Europäische Kommission
Wie funktioniert die Europäische Union?
Ihr Wegweiser zu den Organen und Einrichtungen der EU
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
2006 — 50 S. — 16,2 x 22,9 cm
ISBN
92-79-02224-5
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DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
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Vertretungen und Büros der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen
Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Kommission bestehen in anderen Teilen der Welt.
Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:
Sie finden diese Broschüre sowie andere kurze und allgemein verständliche Erläuterungen zur EU online
auf der Webseite
europa.eu/comm/publications
Europäische Kommission
Generaldirektion Presse und Kommunikation
Veröffentlichungen
B-1049 Brüssel
Manuskript abgeschlossen im Juni 2005
Titelseite: Europäisches Parlament
Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2006
ISBN
92-79-02224-5
© Europäische Gemeinschaften, 2006
Nachdruck gestattet.
Printed in Germany
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER
Europäische Union
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kandidatenländer
Wie funktioniert die
Europäische Union?
Ihr Wegweiser zu den Organen
und Einrichtungen der EU
Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist weder eine
Föderation wie die Vereinigten Staaten
von Amerika noch ein Organ für die
Zusammenarbeit von Regierungen wie die
Vereinten Nationen. Ihre Mitgliedstaaten
bleiben unabhängige, souveräne Nationen,
die jedoch ihre Hoheitsrechte bündeln, um
gemeinsam größere Stärke und Einfluss zu
gewinnen.
Dies bedeutet, dass Entscheidungen
gemeinsam durch gemeinsame Organe wie
das Europäische Parlament, den Rat und
die Europäische Kommission getroffen
werden. Aber was tun diese Institutionen
im Einzelnen? Wie arbeiten sie zusammen? Wer ist wofür zuständig?
Diese Fragen werden in der vorliegenden Broschüre umfassend und
nachvollziehbar erläutert. Darüber hinaus gibt sie einen kurzen Überblick
über die Arbeit und die Funktionsweise aller Agenturen und sonstigen
Gremien der EU und bietet somit eine hilfreiche Einführung in das
Beschlussfassungssystem der EU.
DE
NA-76-06-088-DE-C
ISBN 92-79-02224-5
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