Arbeitsmaterialien für den Unterricht - Europa in 12 Lektionen
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Europa in 12 Lektionen
von Pascal Fontaine
Europäische Union
Europäische Dokumentation
Welches Ziel hat die EU? Auf welche Weise
und warum wurde sie gegründet? Wie
funktioniert sie? Was hat sie bereits für die
Bürger erreicht, und welchen Aufgaben
steht sie heute gegenüber? Wie muss sich
eine Europäische Union mit 25 oder 30
Mitgliedstaaten verändern? Kann die EU im
Zeitalter der Globalisierung erfolgreich mit
anderen wichtigen Volkswirtschaften konkur-
rieren?
Kann Europa weiterhin eine
führende Rolle in der Welt spielen?
Dies sind nur einige der Fragen, die Pascal Fontaine – ein EU-Experte und
ehemaliger Hochschullehrer – in dieser faszinierenden Broschüre erörtert.
Europa in 12 Lektionen, gut lesbar und 2005 überarbeitet, ist die
Fortführung der erfolgreichen Broschüre Europa in 10 Lektionen.
DE
NA-46-0
2-662-DE-1
ISSN 1
0
17-4842
ISBN 92-894-7596-X
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›
34CI16_CV_DE 24-08-2005 08:17 Pagina 1
Diese Veröffentlichung wird in allen Amtssprachen der Europäischen Union herausgegeben: Dänisch, Deutsch,
Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch,
Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Sie finden diese Broschüre und andere kurze Erläuterungen zur EU online auf der Website
europa.eu.int/comm/publications
Europäische Kommission
Generaldirektion Presse und Kommunikation
Veröffentlichungen
B-1049 Brüssel
Manuskript abgeschlossen im November 2003. Überarbeitete Ausgabe Mai 2005.
Bibliografische Angaben befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2005
ISBN 92-894-7596-X
© Europäische Gemeinschaften, 2005
Nachdruck gestattet
Printed in Belgium
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER
Die Europäische Union
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kandidatenländer
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Europa in 12 Lektionen
von Pascal Fontaine
Ehemaliger Assistent von Jean Monnet
und Professor am Institut d’études politiques, Paris
Illustrationen von Mario Ramos
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Inhalt
1
Warum Europäische Union?
2
Meilensteine
3
Erweiterung
4
Wie funktioniert die Europäische Union?
5
Was macht die Union?
6
Der Binnenmarkt
7
Wirtschafts- und Währungsunion — und der Euro
8
Übergang zur Wissensgesellschaft
9
Das Europa der Bürger
10 Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit
11 Die Europäische Union in der Welt
12 Welche Zukunft für Europa?
Chronik der Europäischen Einigung
3
7
11
15
24
30
34
38
41
45
49
54
57
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3
1 Warum Europäische Union?
Friede
Der Gedanke eines vereinigten Europas war
früher nur ein Traum der Philosophen und
Visionäre. Victor Hugo konnte sich beispiels-
weise friedliche, von humanistischen
Gedanken inspirierte „Vereinigte Staaten von
Europa“ vorstellen. Dieser Traum wurde
durch zwei schreckliche Kriege, die den
Kontinent in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts erschütterten, zerstört.
Auf den Trümmern des Zweiten Weltkriegs
erwachte neue Hoffnung. Die Gegner des
Totalitarismus waren entschlossen, den
gegenseitigen Hass und die Rivalität in
Europa zu beenden und einen dauerhaften
Frieden zwischen den ehemals verfeindeten
Völkern zu schaffen. Zwischen 1945 und
1950 setzten sich mutige Staatsmänner wie
Konrad Adenauer, Winston Churchill,
Alcide de Gasperi und Robert Schuman bei
ihren Völkern dafür ein, ein neues Zeitalter
zu beginnen. In Westeuropa sollte eine neue
Ordnung entstehen, die sich auf die gemein-
samen Interessen ihrer Völker und Staaten
gründet und sich auf Verträge stützt, die
Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit aller
Länder garantieren.
Der französische Außenminister Robert
Schuman griff eine ursprünglich von Jean
Monnet entwickelte Idee auf und schlug am
9. Mai 1950 die Gründung einer Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
vor. In Ländern, die sich noch kurz vorher
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Europa in 12 Lektionen
4
bekämpft hatten, wurde die Erzeugung von
Kohle und Stahl einer gemeinsamen Behörde
– der ,Hohen Behörde‘ unterstellt. Auf prakti-
sche, aber äußerst symbolische Weise wurden
kriegswichtige Rohstoffe zu Instrumenten der
Versöhnung und des Friedens.
Diese mutige und großzügige Maßnahme
war ein großer Erfolg, der Beginn einer mehr
als ein halbes Jahrhundert anhaltenden
friedlichen Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemein-
schaften. Die Europäische Union (EU) als sol-
che entstand 1992, als die Gemein-
schaftsorgane durch den Vertrag von
Maastricht gestärkt wurden und größere
Zuständigkeiten erhielten.
Die EU half Deutschland bei seinen
Einigungsbemühungen nach dem Fall der
Berliner Mauer im Jahre 1989. Als die
Sowjetunion 1991 auseinander brach, woll-
ten die Länder Mittel- und Osteuropas, die
jahrzehntelang dem Warschauer Pakt ange-
hört hatten, wieder der Familie der demokra-
tischen Nationen Europas angehören.
Sicherheit
Das Europa des 21. Jahrhunderts muss sich
jedoch nach wie vor mit der Sicherheit aus-
einander setzen, die niemals ganz gewähr-
leistet ist. Jede neue Entwicklung in der Welt
birgt nicht nur Chancen, sondern auch
Risiken. Die EU muss wirksame Maßnahmen
ergreifen, um die Sicherheit ihrer
25 Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie
muss konstruktiv mit den Regionen jenseits
ihrer Grenzen zusammenarbeiten – Nord-
afrika, Balkan, Kaukasus, Naher Osten. Die
tragischen Ereignisse des 11. September 2001
in New York und Washington haben uns
deutlich gemacht, wie verletzlich wir sind,
wenn Fanatismus und Rachsucht sich ihren
Weg bahnen.
Die EU-Organe sind entscheidend für den
Erfolg Europas bei der Konzipierung und
Anwendung eines Systems, das zu einem
wirksamen und dauerhaften Frieden in
einem großen Teil der Welt geführt hat. Aber
die EU muss zum Schutz ihrer militärischen
und strategischen Interessen auch mit ihren
Alliierten – insbesondere im Rahmen der
NATO – zusammenarbeiten und eine eigene
Europäische Sicherheits- und Verteidigungs-
politik (ESVP) entwickeln.
Innere und äußere Sicherheit sind zwei
Seiten derselben Medaille. Die EU muss
sowohl den Terrorismus als auch das organi-
sierte Verbrechen bekämpfen – und dies
bedeutet, dass die Polizeikräfte aller EU-
Länder eng zusammenarbeiten müssen. Eine
der neuen Herausforderungen Europas
besteht darin, die EU zu einem Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu
machen, wo jedermann gleichen Zugang zur
Justiz hat und durch das Gesetz geschützt
wird. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die
Regierungen der EU-Mitgliedstaaten enger
zusammenarbeiten und Einrichtungen wie
Europol (das Europäische Polizeiamt) müssen
eine aktivere und effizientere Rolle spielen.
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Wirtschaftliche und soziale Solidarität
Die Europäische Union wurde gegründet, um
politische Ziele zu erreichen. Voraussetzung
für ihre Dynamik und ihren Erfolg sind ihre
wirtschaftlichen Grundlagen – der von allen
EU-Mitgliedstaaten gebildete ,Binnenmarkt‘
und die gemeinsame Währung (der Euro),
der in 12 Ländern verwendet wird.
Auf die EU-Länder entfällt ein immer gerin-
gerer Anteil der Weltbevölkerung. Sie müs-
sen daher weiterhin zusammenstehen, wenn
sie für Wirtschaftswachstum sorgen und
weltweit mit den anderen großen Markt-
wirtschaften konkurrieren wollen. Kein EU-
Mitgliedstaat ist stark genug für einen
Alleingang im Welthandel. Um Größen-
vorteile zu nutzen und neue Absatzmärkte
zu erschließen, müssen die europäischen
Unternehmen auf einem größeren Markt
tätig werden. Deswegen hat sich die EU so
sehr darum bemüht, den Binnenmarkt zu
schaffen – und dabei die alten Handels-
hemmnisse zu beseitigen und die Bürokratie,
die die Wirtschaftsunternehmen behindert,
abzubauen.
Ein europaweiter freier Wettbewerb muss
jedoch durch eine europaweite Solidarität,
d. h. praktische Hilfe für den Bürger, abgefedert
werden. Werden EU-Bürger Opfer von Über-
schwemmungen oder anderen Naturkata-
strophen, erhalten sie Unterstützung aus
dem EU-Haushalt. Der europäische Markt
mit 450 Millionen Verbrauchern muss für
möglichst viele Menschen Vorteile bringen.
Die von der Europäischen Kommission ver-
walteten ,Strukturfonds‘ fördern und unter-
stützen die Bemühungen der nationalen und
regionalen Behörden, den Abstand zwischen
den verschiedenen Entwicklungsniveaus in
Europa zu schließen. Zur Verbesserung der
europäischen Verkehrsinfrastruktur (bei-
spielsweise für den Ausbau von Autobahnen
und Hochgeschwindigkeitsnetzen) werden
sowohl Mittel aus dem EU-Haushalt als auch
der Europäischen Investitionsbank einge-
setzt, um einen besseren Zugang zu abgele-
genen Regionen herzustellen und den trans-
europäischen Handel zu fördern.
Engere Zusammenarbeit zur
Förderung des Europäischen
Gesellschaftsmodells
Die postindustrielle Gesellschaft in Europa
wird immer komplexer. Der Lebensstandard
ist ständig gestiegen, aber es gibt nach wie
vor einen großen Abstand zwischen Arm und
Reich, und dieser Abstand dürfte nach dem
Beitritt der ehemals kommunistischen Länder
zur EU noch größer werden. Deshalb müssen
die EU-Mitgliedstaaten enger zusammen-
arbeiten, um sich mit den sozialen Problemen
zu beschäftigen.
Langfristig wird diese Zusammenarbeit
jedem EU-Mitgliedstaat zugute kommen. Ein
halbes Jahrhundert europäischer Einigungs-
bemühungen hat gezeigt, dass das Ganze
größer ist als die Summe seiner Teile. Die EU
als Einheit hat ein größeres wirtschaftliches,
soziales, technisches, handelspolitisches und
politisches „Gewicht“ als die einzelnen
Bemühungen ihrer Mitgliedstaaten zusam-
men. Hinzu kommt der große Vorteil, als
Europäische Union mit einer Stimme spre-
chen zu können.
5
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Europa in 12 Lektionen
Grund hierfür ist, dass die EU die größte
Handelsmacht der Welt ist und somit eine
wichtige Rolle bei internationalen
Verhandlungen spielt. Sie bringt ihre Stärke
im Bereich Handel und Landwirtschaft in der
Welthandelsorganisation und bei der
Umsetzung des Kyoto-Protokolls zur
Reduzierung der Luftverschmutzung und zur
Vermeidung des Klimawandels zur Geltung.
Im August 2002 hat sie beim Gipfel von
Johannesburg über nachhaltige Entwicklung
wichtige Initiativen ergriffen. Bei sensiblen
Themen, die den Bürger betreffen – wie
Umweltschutz, erneuerbare Energiequellen,
„Vorbeugeprinzip“ bei der Nahrungs-
mittelsicherheit, ethische Aspekte der
Biotechnologie und die Notwendigkeit,
gefährdete Arten zu schützen – nimmt sie
eindeutig Stellung.
Das alte Sprichwort „gemeinsam sind wir
stark“ gilt für die heutigen EU-Bürger mehr
denn je. Europas Stärke gründet sich auf
seine Fähigkeiten, auf der Grundlage von
Beschlüssen demokratischer Organe –
Europäischer Rat, Europäisches Parlament,
Ministerrat, Europäische Kommission, Gerichts-
hof und Rechnungshof – gemeinsam zu handeln.
Die EU fördert gesellschaftliche Werte und
sozialen Fortschritt. Die Europäer sehen, wie
Globalisierung und technischer Wandel die
Welt revolutionieren. Sie wollen, dass die
Menschen diesen Wandel beherrschen und
ihm nicht zum Opfer fallen. Die Interessen
der Bürger können nicht allein den
Marktkräften oder einseitigen Maßnahmen
eines einzelnen Landes überlassen werden.
So steht die EU für humanistische Werte und
ein Gesellschaftsmodell, das von der großen
Mehrheit der Bürger unterstützt wird. Die
Europäer schützen ihre vielfältige Überliefe-
rung an Werten, wozu der Glaube an die
Menschenrechte, gesellschaftliche Solidarität,
freies Unternehmertum und eine gerechte
Verteilung der Früchte des Wirtschafts-
wachstums, das Recht auf eine geschützte
Umwelt, die Achtung der kulturellen, sprach-
lichen und religiösen Vielfalt und ein harmo-
nischer Ausgleich zwischen Tradition und
Fortschritt gehören.
Die in Nizza am 7. Dezember 2000 verkünde-
te Charta der Grundrechte der Europäischen
Union enthält alle von den 25 EU-
Mitgliedstaaten und ihren Bürgern aner-
kannten Rechte. Die Europäer verfügen über
eine Vielzahl nationaler und regionaler
Kulturtraditionen, die sie voneinander unter-
scheiden; was sie jedoch verbindet, sind ihre
gemeinsamen Werte, die die Europäer von
der übrigen Welt unterscheiden.
Der Vertrag von Maastricht verankerte zum
ersten Mal das ,Subsidiaritätsprinzip‘, das für
die Funktionsweise der Europäischen Union
entscheidend ist. Es bedeutet, dass die EU
und ihre Organe nur tätig werden, wenn
Maßnahmen auf EU-Ebene wirksamer sind
als auf nationaler oder kommunaler Ebene.
Dieses Prinzip gewährleistet, dass sich die EU
nicht unnötigerweise in das tägliche Leben
ihrer Bürger einmischt. Die Europäische
Identität ist ein wertvolles Gut, das es zu
bewahren gilt: Sie darf niemals verwechselt
werden mit Einförmigkeit – die von den
Europäern mehrheitlich abgelehnt wird.
6
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7
Die Europäische Union von heute ist das
Ergebnis der harten Arbeit, die die Männer
und Frauen für das geeinte Europa geleistet
haben. Die EU gründet sich auf konkrete
Leistungen. In keiner anderen Region der
Welt haben souveräne Staaten ihre
Hoheitsrechte in diesem Ausmaß und in so
vielen für ihre Bürger wichtigen Bereichen
zusammengelegt. Die EU hat eine einheitli-
che Währung und einen dynamischen
Binnenmarkt mit einem freien Personen-,
Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr
geschaffen. Sie bemüht sich, dass möglichst
viele Menschen durch sozialen Fortschritt
und fairen Wettbewerb die Vorteile dieses
Binnenmarkts nutzen können.
Die wesentlichen Bestimmungen der
Europäischen Union finden sich in folgenden
Verträgen:
• im Pariser Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EGKS) aus dem Jahre 1951;
• in den Römischen Verträgen zur Gründung
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) und der Europäischen Atom-
gemeinschaft (Euratom) aus dem Jahre
1957.
2 Meilensteine
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Diese Gründungsverträge wurden geändert
durch
• die Einheitliche Europäische Akte (1986),
• den Vertrag über die Europäische Union
(Maastricht, 1992),
• den Vertrag von Amsterdam (1997) und
• den Vertrag von Nizza (2001).
Diese Verträge haben die EU-Mitgliedstaaten
rechtlich eng aneinander gebunden. Die
Rechtsvorschriften der Europäischen Union
haben unmittelbare Auswirkungen auf die
EU-Bürger und verleihen ihnen besondere
Rechte.
Der erste Schritt auf dem Weg zur europäi-
schen Integration erfolgte, als sechs Länder
(Belgien, die Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich, Italien, Luxemburg und die
Niederlande) einen gemeinsamen Markt für
Kohle und Stahl errichteten. Das Ziel war,
nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
durch gleichberechtigte Zusammenarbeit
innerhalb gemeinsamer Organe den Frieden
zwischen Siegern und Besiegten in Europa zu
sichern.
Die sechs Mitgliedstaaten beschlossen später,
eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) auf der Grundlage eines gemeinsamen
Marktes für eine Vielzahl von Waren und
Dienstleistungen zu schaffen. Die Zölle zwi-
schen den sechs Ländern wurden am 1. Juli
1968 völlig abgeschafft. Damit einhergehend
wurde in den 60er Jahren eine gemeinsame
Handels- und Landwirtschaftspolitik ent-
wickelt.
Diese Maßnahmen waren so erfolgreich, dass
sich Dänemark, Irland und das Vereinigte
Königreich für einen Beitritt zu den
Gemeinschaften entschieden. Diese erste
Erweiterung von sechs auf neun Mitglied-
staaten erfolgte 1973. Gleichzeitig übernah-
men die Gemeinschaften neue Aufgaben,
auch in der Sozial-, Regional- und
Umweltschutzpolitik. Zur Umsetzung der
Regionalpolitik wurde 1975 der Europäische
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
gegründet.
Anfang der 70er Jahre gelangten die Staats-
und Regierungschefs der Gemeinschaften zu
der Erkenntnis, dass es von Vorteil ist, ihre
Wirtschaftssysteme einander anzupassen
und eine Währungsunion zu schaffen.
Gleichzeitig beschlossen jedoch die
Vereinigten Staaten, die Golddeckung des
Dollars abzuschaffen. Dies führte zu großen
Unsicherheiten auf den Devisenmärkten, die
durch die Ölkrisen von 1973 und 1979 ver-
schärft wurden. Die Schaffung des
Europäischen Währungssystems (EWS) im
Jahre 1979 führte zu Wechselkurs-
stabilisierungen und ermutigte die Mitglied-
staaten, strenge Maßnahmen zur Wahrung
gegenseitiger Solidarität und Wirtschafts-
disziplin anzuwenden.
Griechenland trat den Gemeinschaften 1981,
Spanien und Portugal 1986 bei. Hierdurch
wurde es umso wichtiger, „Strukturprogramme“
wie die ersten Integrierten Mittelmeer-
programme (IMP) aufzulegen, um den wirt-
schaftlichen Abstand zwischen den zwölf
Mitgliedstaaten zu verringern.
Gleichzeitig begann die EWG auf internatio-
naler Ebene eine immer wichtigere Rolle zu
spielen. Mit den Ländern Afrikas, der Karibik
und des Pazifischen Raums (,AKP‘-Staaten)
wurde eine Reihe von Hilfs- und Handels-
abkommen geschlossen (Lomé I, II, III und IV,
1975-1989), die zum Cotonou-Abkommen
vom Juni 2000 führten. Durch diese
Abkommen wird das Tätigwerden Europas,
der führenden Handelsmacht der Welt, auf
internationaler Ebene deutlich. Letztendlich
strebt die Europäische Union eine gemeinsa-
me Außen- und Sicherheitspolitik an.
8
Europa in 12 Lektionen
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Der weltweite Konjunkturrückgang Anfang
der 80er Jahre führte zu einer Phase des
,Europessimismus‘. Neue Hoffnung gab es
jedoch 1985, als die Europäische Kommission
unter ihrem Präsidenten Jacques Delors ein
,Weißbuch‘ mit einem Zeitplan zur Vollendung
des Europäischen Binnenmarkts bis zum 1.
Januar 1993 vorlegte. Die Verwirklichung
dieses ehrgeizigen Ziels wurde in der
Einheitlichen Europäischen Akte verankert,
die im Februar 1986 unterzeichnet wurde
und am 1. Juli 1987 in Kraft trat.
Das politische Gesicht Europas änderte sich
grundlegend durch den Fall der Berliner
Mauer im Jahre 1989. Diese Ereignisse führ-
ten zur Wiedervereinigung Deutschlands am
3. Oktober 1990 und zur Demokratisierung
der Länder Mittel- und Osteuropas, die sich
von der Sowjetunion lösten. Die Sowjetunion
selbst zerfiel im August 1991.
In der Zwischenzeit hatten sich auch die
Europäischen Gemeinschaften verändert. Die
Mitgliedstaaten verhandelten einen neuen
Vertrag, der vom Europäischen Rat (d. h. den
Staats- bzw. Regierungschefs) im Dezember
1991 in Maastricht angenommen wurde.
Dieser ,Vertrag über die Europäische Union‘
trat am 1. November 1993 in Kraft. Die EWG
wurde zur ,Europäischen Gemeinschaft‘ (EG).
Durch Hinzufügen von Bereichen intergou-
vernementaler Zusammenarbeit zum beste-
henden Gemeinschaftssystem schuf der
Vertrag die Europäische Union (EU). Er setzte
den Mitgliedstaaten auch neue ehrgeizige
Ziele: eine Währungsunion bis 1999, eine
Unionsbürgerschaft, neue gemeinsame Politik-
bereiche – einschließlich einer Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – und
Maßnahmen zur inneren Sicherheit.
Die neue europäische Dynamik und die geo-
politischen Veränderungen führten dazu,
dass Österreich, Finnland und Schweden der
EU am 1. Januar 1995 beitraten. Die Union
verfügte nun über 15 Mitgliedstaaten und
bereitete sich auf ihre bisher spektakulärste
Leistung vor, die Umstellung der nationalen
Währungen auf eine einheitliche europäi-
sche Währung, den Euro. Am 1. Januar 2002
wurden die Euro-Banknoten und -Münzen in
zwölf EU-Ländern (dem Euro-Gebiet) in
Umlauf gebracht. Der Euro ist mittlerweile
eine wichtige Weltwährung und hat den
gleichen Status wie der US-Dollar.
Im 21. Jahrhundert müssen die Europäer die
Herausforderungen der Globalisierung
gemeinsam bewältigen. Revolutionäre neue
Technologien und die Verbreitung des
Internet verändern die Weltwirtschaft. Diese
tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen
gehen allerdings einher mit sozialen
Umwälzungen und Kulturschocks.
Auf seiner Tagung in Lissabon im März 2000
verabschiedete der Europäische Rat eine
umfassende Strategie zur Modernisierung
der EU-Wirtschaft, damit sie auf dem
Weltmarkt mit anderen gewichtigen Akteuren
wie den Vereinigten Staaten und den
Schwellenländern in Wettbewerb treten
kann. Die ,Lissabonner Strategie‘ beinhaltet
die Öffnung aller Wirtschaftsbereiche für
den Wettbewerb, die Förderung von
Innovation und Unternehmensinvestitionen
sowie die Modernisierung der europäischen
Bildungssysteme, um dem Bedarf der
Informationsgesellschaft zu entsprechen.
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Europa in 12 Lektionen
10
Gleichzeitig belasten die Arbeitslosigkeit und
die steigenden Kosten der Rentensysteme die
Wirtschaft der Mitgliedstaaten, wodurch
Reformen umso unerlässlicher werden. Die
Wähler verlangen zunehmend von ihren
Regierungen praktische Lösungen für diese
Fragen.
Gerade hatte die Europäische Union die Zahl
von 15 Mitgliedstaaten erreicht, als weitere
zwölf Länder an die Tür klopften. Mitte der
90er Jahre reichten ehemalige Ostblock-
länder (Bulgarien, die Tschechische Republik,
Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei),
die drei baltischen Staaten, die früher zur
Sowjetunion gehört hatten (Estland, Lettland
und Litauen), eine der aus dem ehemaligen
Jugoslawien hervorgegangenen Republiken
(Slowenien) und zwei Mittelmeerländer
(Zypern und Malta) ihre Beitrittsgesuche ein.
Die EU begrüßte diese Gelegenheit zur
Stabilisierung des europäischen Kontinents
und zur Ausweitung der Vorteile der europäi-
schen Einigungsbewegung auf diese jungen
Demokratien. Die Beitrittsverhandlungen mit
den Bewerberländern begannen im
Dezember 1997 in Luxemburg bzw. im
Dezember 1999 in Helsinki. Die Union stand
vor der größten Erweiterung in ihrer
Geschichte. Mit zehn Bewerberländern wur-
den die Verhandlungen am 13. Dezember
2002 in Kopenhagen abgeschlossen, und sie
traten der EU im Mai 2004 bei. Der Union
gehören jetzt 25 Mitgliedstaaten an, und in
den nächsten Jahren dürften weitere Länder
beitreten.
Mehr als 50 Jahre Integrationspolitik hatten
erhebliche Auswirkungen auf die Geschichte
Europas und die Mentalität der Europäer. Die
Regierungen der Mitgliedstaaten wissen –
unabhängig von ihrer politischen Ausrich-
tung –, dass das Zeitalter absoluter nationa-
ler Souveränität vorbei ist, und dass die alten
Nationalstaaten nur dann weiterhin wirt-
schaftliche und gesellschaftliche Fortschritte
erzielen und ihren Einfluss in der Welt erhal-
ten können, wenn sie ihre Kräfte einen und,
um mit Robert Schuman zu sprechen, ihre
„Geschicke teilen“.
Die Integration hat dazu geführt, die jahre-
lange Feindschaft zwischen den europäi-
schen Ländern zu überwinden. Überlegen-
heitsgefühle und der Einsatz von Gewalt zur
Lösung internationaler Konflikte wurden
ersetzt durch die ,Gemeinschaftsmethode‘
der Zusammenarbeit. Diese Methode, die
einen Ausgleich zwischen nationalen und
gemeinsamen Interessen schafft, nationale
Vielfalt respektiert und gleichzeitig eine
europäische Identität schafft, ist heute wich-
tiger denn je. Während des Kalten Krieges
ermöglichte sie den Zusammenhalt zwischen
den demokratischen und freiheitsliebenden
Ländern Europas. Das Ende des Ost-West-
Konflikts und die politische und wirtschaftli-
che Wiedervereinigung des Kontinents sind
ein Sieg für Europa – für eine Einstellung, für
eine Geisteshaltung, die Europa heute mehr
denn je braucht.
Die Europäische Union bietet eine Antwort
auf die enorme Herausforderung der
Globalisierung – eine Antwort, die Ausdruck
der Werte ist, an die die Europäer glauben.
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11
Kopenhagen – ein historischer Gipfel
Am 13. Dezember 2002 hat der Europäische
Rat in Kopenhagen einen der wichtigsten
Schritte in der gesamten Geschichte des
europäischen Einigungsprozesses vollzogen.
Er beschloss den Beitritt von zehn neuen
Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004.
Durch diese Entscheidung wird die
Europäische Union nicht nur flächen- und
bevölkerungsmäßig größer. Hierdurch wurde
die seit 1945 bestehende Teilung unseres
Kontinents in Ost und West beendet. Somit
hat die fünfte Erweiterung der EU eine poli-
tische und moralische Dimension.
Zypern, die Tschechische Republik, Estland,
Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die
Slowakei und Slowenien sind nicht nur geo-
grafisch, sondern auch kulturell, historisch
und in ihren Ansprüchen eindeutig europä-
isch. Durch den Beitritt zur Europäischen
Union kehren sie in den Schoß der demokra-
tischen europäischen Familie zurück und
übernehmen ihren vollen Anteil an dem gro-
ßen Vorhaben, das von den Gründungsvätern
der EU konzipiert wurde. Durch die in Athen
am 16. April 2003 unterzeichneten
Beitrittsverträge erhielten die Bürger der
neuen Mitgliedstaaten das gleiche aktive
und passive Wahlrecht wie alle anderen EU-
Bürger für die Wahlen zum Europäischen
Parlament im Juni 2004.
3 Erweiterung
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Der lange Weg zum EU-Beitritt
Diese besondere Erweiterung wurde nur
möglich, weil im Jahre 1989 die Berliner
Mauer und der eiserne Vorhang fielen.
Umgehend richtete die EU das ,Phare‘-
Programm ein, um durch finanzielle Unter-
stützung den jungen Demokratien dabei zu
helfen, ihre Wirtschaft wieder aufzubauen
und politische Reformen durchzuführen. Der
Europäische Rat erklärte am 22. Juni 1993 in
Kopenhagen zum ersten Mal, dass „die asso-
ziierten mittel- und osteuropäischen Länder,
die dies wünschen, Mitglieder der Europäi-
schen Union werden können“.
Gleichzeitig legte der Europäische Rat die
drei wichtigsten Kriterien für einen Beitritt
dieser Länder zur EU fest.
• Erstens ein politisches Kriterium: Die
Bewerberländer müssen über stabile
Institutionen als Garantie für Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der
Menschenrechte sowie den Schutz von
Minderheiten verfügen.
• Zweitens ein wirtschaftliches Kriterium:
Die Bewerberländer müssen über eine
funktionierende Marktwirtschaft verfügen
und in der Lage sein, dem Wettbewerbs-
druck und den Marktkräften innerhalb der
Union standzuhalten.
• Drittens das Kriterium, die Verpflichtungen,
die sich aus der EU-Mitgliedschaft erge-
ben, wahrzunehmen, wozu auch die
Beachtung der Ziele der politischen und
der Wirtschafts- und Währungsunion
gehören. Dies bedeutet, dass die
Beitrittsländer das Gesamte als Gemein-
schaftlicher Besitzstand bekannte EU-
Recht übernehmen.
Die Kommission sprach Empfehlungen aus,
und das Parlament gab seine Stellung-
nahmen ab. Auf dieser Grundlage gaben der
Europäische Rat von Luxemburg (Dezember
1997) und Helsinki (Dezember 1999) grünes
Licht für die Verhandlungen mit zehn mittel-
und osteuropäischen Ländern sowie Zypern
und Malta.
Die Verträge von Amsterdam (unterzeichnet
am 2. Oktober 1997) und Nizza (unterzeich-
net am 26. Februar 2001) sollen die Union
festigen und ihr Entscheidungsfindungssystem
vor der Erweiterung straffen.
Die Verhandlungen mit zehn der Bewerber-
länder wurden am 13. Dezember 2002 in
Kopenhagen abgeschlossen. Aufgrund der
erzielten Einigungen erhielten diese neuen
Mitgliedstaaten die Mechanismen und Über-
gangsfristen, die sie zur Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen benötigten. Vor dem Beitritt
mussten sie den gesamten Gemeinschaftli-
chen Besitzstand in ihr nationales Recht
aufnehmen, d. h. 26 000 Rechtsakte mit
einem Umfang von rund 80 000 Seiten. Diese
Vorschriften müssen auch in der Praxis ange-
wendet werden.
Die Europäische Union musste sicherstellen,
dass sie durch diese Erweiterung nicht zu
einer reinen Freihandelszone wird, und dass
diese europäische Völkerfamilie effizient und
wirksam zusammenarbeitet. Deshalb wurde
ein Konvent unter dem Vorsitz von Valéry
Giscard d’Estaing eingerichtet, um die euro-
päische Zukunft zu erörtern und einen
Verfassungsentwurf für die neue EU mit 25
Mitgliedstaaten vorzulegen. Der Konvent
schloss seine Arbeiten im Juni 2003 ab, und
am 20. Juni verkündete der Europäische Rat
von Thessaloniki, dass er den Entwurf eines
Verfassungsvertrags als gute Grundlage für
die nächste Regierungskonferenz ansieht.
Auf den endgültigen Wortlaut der
Verfassung einigte sich der Europäische Rat
im Jahre 2004.
Das Durchschnittseinkommen der 75
Millionen neuen EU-Bürger erreicht nur
40 % des Einkommens der jetzigen Mitglied-
staaten. Deshalb sehen die Beitrittsverein-
barungen eine Finanzhilfe von 10 Mrd.
EUR 2004, 12,5 Mrd. EUR 2005 und 15
Mrd. EUR 2006 vor. Hierdurch sollen die
12
Europa in 12 Lektionen
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Volkswirtschaften der zehn neuen EU-Länder
Anschluss zu den anderen 15 bekommen. Die
wirtschaftliche Verflechtung zwischen den
zehn neuen und 15 alten ist bereits weitge-
hend abgeschlossen, weil in den 90er Jahren
Handelshemmnisse abgebaut und innenpoli-
tische Reformen durchgeführt wurden.
Die rund 40 Mrd. EUR, die aus dem EU-
Haushalt im Zeitraum 2004-2006 an die
neuen Mitgliedstaaten gezahlt werden, ent-
fallen im Wesentlichen auf die Struktur- und
Regionalförderung sowie auf die Förderung
der Landwirtschaft, ländliche Entwicklung,
Innenpolitik und Verwaltungskosten. Diese
Vereinbarung wurde im Dezember 2002 in
Kopenhagen zwischen der EU und den zehn
neuen Mitgliedstaaten geschlossen. Sie ent-
spricht den vom Europäischen Rat von Berlin
(im März 1999) festgelegten Bestimmungen
für die Ausgaben der EU bis 2006.
Wie groß kann die EU werden?
Die erweiterte EU mit 25 Ländern und 454
Millionen Einwohnern wird 2007, wenn
Bulgarien und Rumänien entsprechend den
Vereinbarungen von Kopenhagen beitreten,
noch größer. 2004 hat der Europäische Rat
ebenfalls beschlossen, die Verfahren im
Zusammenhang mit einer möglichen
Mitgliedschaft Kroatiens und der Türkei vor-
anzubringen.
Bereits beim Europäischen Rat 1999 in
Helsinki hatten die Staats- und Re-
gierungschefs der EU erklärt: „Die Türkei ist
ein beitrittswilliges Land, das auf der
Grundlage derselben Kriterien, die auch für
die übrigen beitrittswilligen Länder gelten,
Mitglied der Union werden soll.“ Die Türkei
ist Mitglied der NATO und des Europarates.
Seit 1964 besteht ein Assoziierungsab-
kommen mit der EU. Seit 1987 bewirbt sich
die Türkei um einen Beitritt zur EU.
Die Türkei liegt am äußersten Rand des euro-
päischen Kontinents, und die Aussichten auf
einen Beitritt zur EU werfen die Frage auf,
wo die Grenzen der Europäischen Union letzt-
endlich liegen. Können sich alle Länder um
eine EU-Mitgliedschaft bewerben und
Beitrittsverhandlungen aufnehmen, sofern
sie die politischen und wirtschaftlichen
Kriterien von Kopenhagen erfüllen?
Selbstverständlich könnten sich die Länder
des westlichen Balkans wie Albanien,
Bosnien und Herzegowina, die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien sowie
Serbien und Montenegro bewerben, sobald
sie politisch stabil geworden sind und die
Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Selbstverständlich ist es im Interesse der
Europäischen Union, die Stabilität in den
Regionen vor ihrer Haustür zu fördern. Die
Erweiterung dehnt die Grenzen der
Europäischen Union aus. Jetzt gehören
Weißrussland und die Ukraine zu unseren
unmittelbaren Nachbarn, und die Grenze zu
Russland ist länger. Mit diesen Ländern müs-
sen wir unsere grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehr
und Umweltschutz, innere Sicherheit und
Bekämpfung des Menschenhandels sowie
anderer Formen des internationalen
Verbrechens verstärken.
Könnte im Erfolgsfall die gleiche Strategie
auf die Beziehungen der EU zu den Ländern
an der Südküste des Mittelmeers angewandt
werden? Derartige Fragen führen zu der
Debatte, was es bedeutet, Europäer zu sein,
was das letztendliche Ziel des europäischen
Einigungswerkes ist, und welches die
Interessen der EU in der Welt insgesamt sind.
Es ist Zeit, die Beziehungen der EU zu ihren
nächsten Nachbarn neu zu definieren und zu
verstärken und dies so umfassend wie mög-
lich zu tun.
13
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:48 Pagina 13
Europa in 12 Lektionen
14
Die wichtigsten Schritte der 5. EU-Erweiterung
19. Dezember 1989: Die EU richtet das so genannte Phare-Programm zur finanziellen und technischen
Unterstützung der Länder Mittel- und Osteuropas ein.
3. und 16. Juli 1990: Zypern und Malta beantragen die EU-Mitgliedschaft.
22. Juni 1993: Der Europäische Rat von Kopenhagen legt die Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Union fest.
31. März und 5. April 1994: Ungarn und Polen beantragen die EU-Mitgliedschaft.
1995: Eingang der Beitrittsgesuche der Slowakei (21. Juni), Rumäniens (22. Juni), Lettlands (13. Oktober),
Estlands (24. November), Litauens (8. Dezember) und Bulgariens (14. Dezember).
1996: Eingang der Beitrittsgesuche der Tschechischen Republik (17. Januar) und Sloweniens (10. Juni).
12./13. Dezember 1997: Der Europäische Rat von Luxemburg beschließt die Einleitung des Erweiterungsprozesses.
10./11. Dezember 1999: Der Europäische Rat von Helsinki bestätigt, dass mit den zwölf Bewerberländern
Beitrittsgespräche stattfinden werden. Die Türkei wird als Beitrittskandidat angesehen, „der Mitglied der Union
werden soll“.
13. Dezember 2002: Die EU einigt sich mit den zehn Bewerberländern darauf, dass sie am 1. Mai 2004 beitreten
können.
16. April 2003: die zehn Beitrittsverträge werden in Athen unterzeichnet.
1. Mai 2004: die zehn neuen Mitgliedstaaten treten der EU bei.
18. Juni 2004: Kroatien wird Bewerberland
17. Dezember 2004: Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bis Oktober 2005.
25. April 2005: Bulgarien und Rumänien unterzeichnen die Beitrittsverträge in Luxemburg
2007: Jahr, das der Europäische Rat von Kopenhagen für eine EU-Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens
festgelegt hat.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:48 Pagina 14
15
Die Europäische Union ist mehr als eine
Länderkonföderation, jedoch kein Bundes-
staat. Sie ist etwas völlig Neues und histo-
risch Einzigartiges. Ihr politisches System hat
sich in den letzten 50 Jahren ständig weiter-
entwickelt und basiert auf einer Reihe von
Verträgen wie den Verträgen von Paris und
Rom aus den 50er Jahren sowie den wesent-
lich neueren Verträgen von Maastricht,
Amsterdam und Nizza.
Aufgrund dieser Verträge übertragen die EU-
Mitgliedstaaten einige ihrer nationalen
Souveränitätsrechte auf gemeinsame Insti-
tutionen, die nicht nur ihre nationalen
Interessen, sondern ihr gemeinsames Interesse
vertreten.
Diese Verträge sind als primäre Rechts-
vorschriften bekannt. Aus ihnen abgeleitet
ist ein Großteil der sekundären Rechts-
vorschriften, die direkte Auswirkungen auf
das tägliche Leben der Unionsbürger haben. Sie
bestehen im Wesentlichen aus Verordnungen,
Richtlinien und Empfehlungen.
Diese Rechtsvorschriften sind ebenso wie die
allgemeinen politischen Maßnahmen der EG
Ergebnis von Entscheidungen, die von den
drei wichtigsten Organen getroffen werden:
• Rat der Europäischen Union (Vertretung
der Mitgliedstaaten);
• Europäisches Parlament (Vertretung der
Bürger); und
• Europäische Kommission (ein politisch
unabhängiges Organ, das das gemeinsame
europäische Interesse verfolgt).
4 Wie funktioniert
die Europäische Union?
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:48 Pagina 15
Das ,institutionelle Dreieck‘ kann nur funk-
tionieren, wenn die drei Organe eng
zusammenarbeiten und einander vertrauen.
„Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach
Maßgabe dieses Vertrags erlassen das
Europäische Parlament und der Rat gemeinsam,
der Rat und die Kommission Verordnungen,
Richtlinien und Entscheidungen, sprechen
Empfehlungen aus oder geben Stellungnahmen
ab“ (Artikel 249 des Vertrags von Maastricht).
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist das wich-
tigste Beschlussfassungsorgan der EU. Früher
war es unter der Bezeichnung Ministerrat
bekannt und wird nun einfach „der Rat“
genannt.
Jedes EU-Land übernimmt im Wechsel den
Ratsvorsitz für sechs Monate. An jeder
Ratstagung nimmt ein Minister pro
Mitgliedstaat teil. Welche Minister an der
Tagung teilnehmen, hängt davon ab, welches
Thema auf der Tagesordnung steht. Geht es
beispielsweise um Außenpolitik oder
Landwirtschaft, nimmt der Außenminister
bzw. der Landwirtschaftsminister der
Mitgliedstaaten teil. Es gibt fünf verschiedene
Räte, die die verschiedenen Politikbereiche
abdecken, z. B. Industrie, Verkehr, Umwelt-
schutz usw. Die Arbeit des Rates wird vom
Rat für Allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen geplant und koordiniert.
Die vorbereitenden Arbeiten für den Rat
werden vom Ausschuss der Ständigen
Vertreter (Coreper) (AStV), dem die
Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU,
unterstützt von Beamten der nationalen
Ministerien, angehören, geleistet. Für die
Verwaltungsarbeit ist das in Brüssel ansässi-
ge Generalsekretariat zuständig.
Der Rat und das Europäische Parlament tei-
len sich die Legislativbefugnisse und die
Verantwortlichkeit für den Haushalt. Der Rat
schließt ebenfalls internationale Abkommen
ab, die von der Kommission ausgehandelt
wurden. Aufgrund der Verträge muss der Rat
Entscheidungen entweder einstimmig oder
mit Mehrheit bzw. qualifizierter Mehrheit
treffen.
Bei wichtigen Fragen wie einer Vertrags-
änderung, der Initiierung einer neuen
gemeinsamen Politik oder dem Beitritt neuer
Mitgliedstaaten muss der Rat einstimmig
beschließen.
In den meisten Fällen sind Entscheidungen
mit qualifizierter Mehrheit notwendig - in
anderen Worten, eine Entscheidung erfolgt
nur, wenn dafür eine bestimmte Anzahl an
Mindeststimmen erreicht wird. Die Zahl der
Stimmen für jedes EU-Land entspricht in
etwa der Größe ihrer Bevölkerung.
Seit dem 1. November 2004 verfügen die
Mitgliedstaaten über folgende Stimmen:
• Deutschland, Frankreich, Italien und
Vereinigtes Königreich
29
• Spanien und Polen
27
• Niederlande
13
• Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Ungarn und Portugal
12
• Österreich und Schweden
10
• Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei
und Finnland
7
• Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg
und Slowenien
4
• Malta
3
Insgesamt
321
Die für das Erreichen einer qualifizierten
Mehrheit erforderliche Mindeststimmenzahl
beläuft sich auf 232 (72,3 %).
Zusätzlich
• muss eine Mehrheit der Mitgliedstaaten (in
einigen Fällen zwei Drittel) der Entscheidung
zustimmen und
• jeder Mitgliedstaat kann die Bestätigung
verlangen, dass die abgegebenen Ja-
Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbe-
völkerung der EU entsprechen.
16
Europa in 12 Lektionen
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:48 Pagina 16
17
Der Europäische Rat
Dem Europäischen Rat gehören die Staats-
und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten
sowie der Präsident der Europäischen
Kommission an. An jedem Europäischen Rat
ist auch der Präsident des Europäischen
Parlaments beteiligt.
Die Ratssitzungen gehen zurück auf 1974,
als die politischen Führer der EU (die Staats-
und Regierungschefs) damit begannen,
regelmäßige Tagungen abzuhalten. Diese
Praxis wurde in der Einheitlichen
Europäischen Akte von 1987 verankert. Der
Europäische Rat tagt nunmehr grundsätzlich
viermal im Jahr. Geleitet wird er von dem
Staats- oder Regierungschefs des Landes, das
den Ratsvorsitz innehat.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der
EU für die nationale Politik ist es sinnvoll,
dass die Staats- und Regierungschefs regel-
mäßig zusammenkommen, um wichtige
europäische Fragen zu erörtern. Der Vertrag
von Maastricht legte offiziell fest, dass der
Europäische Rat Initiator der wichtigsten
Politiken der Union ist und befugt ist, wich-
tige Fragen, zu denen sich die Minister auf
ihren Ratstagungen nicht einigen können, zu
entscheiden.
Der Europäische Rat ist zu einem wichtigen
Medienereignis geworden, da ihm in der
Öffentlichkeit wohlbekannte Persönlichkei-
ten angehören und einige der Themen
äußerst strittig sein können. Erörtert werden
auch Fragen der Weltpolitik. Ziel ist es, in
internationalen Angelegenheiten einheitlich
aufzutreten und eine gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP) zu entwickeln.
Die Funktion eines „Mr. Europa“ wird vom
Hohen Vertreter der EU für die Außen- und
Sicherheitspolitik (eine Stelle, die durch den
Vertrag von Amsterdam geschaffen wurde),
der auch Generalsekretär des Rates ist, wahr-
genommen. Diese Funktion wurde durch den
Vertrag von Amsterdam geschaffen und im
Jahre 1999 wurde Javier Solana in dieses
Amt berufen.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:48 Pagina 17
18
Europa in 12 Lektionen
Belgien
24
Tschechische Republik
24
Dänemark
14
Deutschland
99
Estland
6
Griechenland
24
Spanien
54
Frankreich
78
Irland
13
Italien
78
Zypern
6
Lettland
9
Litauen
13
Luxemburg
6
Ungarn
24
Malta
5
Niederlande
27
Österreich
18
Polen
54
Portugal
24
Slowenien
7
Slowakei
14
Finnland
14
Schweden
19
Vereinigtes Königreich
78
Insgesamt (max.)
732
Das Europäische Parlament
Dem Europäischen Parlament gehören die
gewählten Vertreter der EU-Bürger an. Es
nimmt am Rechtsetzungsprozess teil. Seit
1979 werden die Mitglieder des Euro-
päischen Parlaments (MdEP) alle fünf Jahre
in allgemeiner Wahl direkt gewählt.
Dem derzeitigen, 2004 gewählten Parlament
gehören 732 Abgeordnete an. Die einzelnen
Mitgliedstaaten entsenden die folgende Zahl
an Abgeordneten (alphabetisch nach
Ländern in der jeweiligen Landessprache):
Das Parlament hält seine Plenarsitzungen in
der Regel in Straßburg sowie weitere
Sitzungen in Brüssel ab. Es verfügt über 17
Ausschüsse, die die vorbereitenden Arbeiten
für ihre Plenarsitzungen leiten. Die politi-
schen Fraktionen tagen meistens in Brüssel.
Das Generalsekretariat ist in Luxemburg
ansässig.
Das Parlament und der Rat teilen sich die
Legislativgewalt. Dabei werden drei ver-
schiedene Verfahren zusätzlich zu der einfa-
chen Konsultation angewandt.
Zunächst gibt es das Verfahren der
Zusammenarbeit, das 1986 durch die
Einheitliche Europäische Akte eingeführt
wurde. Entsprechend diesem Verfahren nimmt
das Parlament Stellung zu Rechtsset-
zungsentwürfen der Europäischen Kom-
mission, die ihre Vorschläge im Lichte der
Stellungnahme des Parlaments abändern kann.
Zweitens gibt es das Zustimmungsverfahren,
das ebenfalls 1986 eingeführt wurde. Nach
diesem Verfahren muss das Parlament inter-
nationalen Abkommen, die von der Kom-
mission ausgehandelt wurden, einer vorge-
schlagenen Erweiterung der Europäischen
Union und einer Vielzahl anderer
Angelegenheiten z. B. Änderungen der
Wahlverfahren zustimmen.
Drittens gibt es das durch den Vertrag von
Maastricht 1992 eingeführte Mitentschei-
dungsverfahren. Hierdurch verfügt das
Parlament über eine Gleichberechtigung mit
dem Rat bei der Rechtssetzung in vielen
wichtigen Bereichen wie die Freizügigkeit
der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Bildung,
Forschung, Umweltschutz, transeuropäische
Netze, Gesundheit, Kultur und Verbraucher-
schutz. Das Parlament ist befugt, Rechts-
setzungsvorschläge in diesen Bereichen
abzulehnen, wenn eine absolute Mehrheit
der Mitglieder des Europäischen Parlaments
sich gegen die gemeinsamen Positionen des
Rates aussprechen. Allerdings kann die
Angelegenheit vor einem Vermittlungsaus-
schuss verhandelt werden.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:48 Pagina 18
19
Durch den Vertrag von Amsterdam wurde
das Mitentscheidungsverfahren auf weitere
23 und durch den Vertrag von Nizza auf wei-
tere sieben Bereiche ausgedehnt.
Parlament und Rat verfügen ebenfalls über
die gleichen Befugnisse bei der Verab-
schiedung des EU-Haushalts. Die Europäische
Kommission legt einen Haushaltsentwurf
vor, der dann vom Parlament und vom Rat
erörtert wird. Das Parlament kann den
Haushaltsentwurf ablehnen und hat dies
bereits mehrfach getan. In diesem Fall muss
das gesamte Haushaltsverfahren neu begin-
nen. Das Parlament hat seine Haushalts-
befugnisse umfassend genutzt, um die EU-
Politik zu beeinflussen. Allerdings unterliegt
der größte Teil der EU-Ausgaben für die
Landwirtschaft nicht der Kontrolle des
Parlaments.
Das Parlament ist eine treibende Kraft in der
Politik der Europäischen Union. Es ist der
wichtigste Ort der Debatten. Ein Ort, wo die
politischen und nationalen Standpunkte
aller Mitgliedstaaten aufeinander treffen
und erörtert werden. Somit wird das
Parlament auf natürliche Weise zum Aus-
gangspunkt für viele politische Initiativen.
Die Parlamentsdebatten werden dominiert
von den Fraktionen. Die größten sind:
• die Fraktion der Europäischen Volkspartei
(Christdemokraten) und der Europäischen
Demokraten (PPE-DE);
• die Fraktion der Sozialdemokratischen
Partei Europas (PSE).
Das Parlament spielte eine wichtige Rolle bei
der Erarbeitung der im Dezember 2000 ver-
kündeten Charta der Grundrechte und bei
der Gestaltung des Europäischen Konvents
nach dem Europäischen Rat von Laeken
(Belgien) im Dezember 2001.
Zu guter Letzt ist das Parlament das
Gremium, das die demokratische Kontrolle
über die Union ausübt. Es ist befugt, die
Kommission durch Verabschiedung eines
Misstrauensvotums zum Rücktritt zu zwin-
gen. Hierzu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit
erforderlich. Sie kontrolliert, ob die EU-
Politik ordentlich verwaltet und durchge-
führt wird. Beispielsweise durch Überprü-
fung der Berichte des Rechnungshofs und
durch mündliche und schriftliche Anfragen
an die Kommission und den Rat. Der aktuel-
le Präsident des osteuropäischen Rates
berichtet dem Parlament ebenfalls über die
Entscheidungen der Staats- und Regierungs-
chefs der EU.
Josep Borrell Fontelles wurde 2004 zum
Präsidenten des Europäischen Parlaments
gewählt.
Die Europäische Kommission
Die Kommission ist eines der wichtigsten EU-
Organe.
Seit dem 1. November 2004 hat die
Kommission 25 Mitglieder, ein Kommissions-
mitglied je Mitgliedstaat.
Die Kommission handelt in völliger politi-
scher Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe ist es,
die Interessen der EU insgesamt zu verfolgen,
und deshalb darf sie keine Anweisungen von
den Regierungen der Mitgliedstaaten ent-
gegennehmen. Als Hüterin der Verträge hat
sie sicherzustellen, dass die Rechts-
vorschriften, die vom Rat und Parlament ver-
abschiedet werden, umgesetzt werden. Ist
dies nicht der Fall, kann die Kommission die
vertragsverletzende Partei vor dem Gerichtshof
verklagen und dafür sorgen, dass sie das EU-
Recht einhält.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 19
20
Europa in 12 Lektionen
Die Kommission ist auch das einzige Organ,
das neue Rechtsvorschriften der EU vorschla-
gen kann und sie kann jederzeit tätig wer-
den, um eine Einigung innerhalb des Rates
und zwischen Rat und Parlament herbeizu-
führen.
Als Exekutive der EU führt die Kommission
die Ratsentscheidungen, beispielsweise in
Zusammenhang mit der gemeinsamen
Agrarpolitik aus. Die Kommission ist weitest-
gehend verantwortlich für die gemeinsamen
Politiken der EU wie Forschung, Entwick-
lungshilfe, Regionalpolitik usw. und verwal-
tet auch den Haushalt für diese Politiken.
Die Kommission ist gegenüber dem
Parlament verantwortlich und die gesamte
Kommission muss zurücktreten, wenn das
Parlament ihr das Misstrauen ausspricht. Ein
derartiger Misstrauensantrag führte zum
kollektiven Rücktritt der Kommission von
Präsident Jacques Santer am 16. März 1999.
José Manuel Barroso ist Präsident der
Kommission für den Zeitraum 2004-2009.
Unterstützt wird die Kommission von
Beamten, die in 36 Generaldirektionen (GDs)
und Diensten im Wesentlichen in Brüssel und
Luxemburg arbeiten. Anders als die
Sekretariate herkömmlicher internationaler
Organisationen verfügt die Kommission über
ihre eigenen finanziellen Mittel und kann
somit relativ unabhängig handeln.
Der Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Gemein-
schaften, mit Sitz in Luxemburg, besteht aus
jeweils einem Richter aus jedem EU-
Mitgliedstaat, denen acht Generalanwälte
zur Seite stehen. Sie werden im Einverneh-
men der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit
von sechs Jahren ernannt, die verlängert
werden kann. Auf ihre Unparteilichkeit muss
Verlass sein.
Aufgabe des Gerichtshofes ist es darüber zu
wachen, dass das EU-Recht eingehalten wird
und die Verträge korrekt ausgelegt und
angewendet werden.
Der Gerichtshof kann feststellen, dass ein
Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen
aufgrund der Verträge verstoßen hat. Er
kann überprüfen, ob die EU-Gesetze ordent-
lich angewendet werden, und dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission vorschriftswidriges Handeln
nachweisen.
Der Gerichtshof ist auch das einzige Organ,
das auf Antrag der nationalen Gerichte über
die Auslegung der Verträge und die
Gültigkeit und Auslegung des EU-Rechts
entscheiden kann. Wenn ein Gericht in
einem Mitgliedstaat mit einer derartigen
Frage befasst wird, kann und manchmal
muss dieses Gericht den Gerichtshof um eine
Vorabentscheidung bitten.
Dieses System gewährleistet, dass das EU-
Recht in der gesamten Europäischen Union
auf die gleiche Art und Weise ausgelegt und
angewendet wird.
Die Verträge erlauben dem Gerichtshof aus-
drücklich die Überprüfung, ob das EU-Recht
die Grundrechte der EU-Bürger wahrt, und
über Fragen der persönlichen Freiheit und
Sicherheit zu entscheiden.
Das 1989 gegründete Gericht erster Instanz,
dem jeweils ein Richter aus jedem EU-
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 20
21
Mitgliedstaat angehört, ist zuständig für
Klagen von Unternehmen oder Privatperso-
nen und Fälle im Zusammenhang mit dem
Wettbewerbsrecht.
Der Rechnungshof
Dem 1975 gegründeten Rechnungshof
gehört jeweils ein Mitglied aus jedem
Mitgliedstaat an, das für eine Amtszeit von
sechs Jahren im Einvernehmen zwischen den
Mitgliedstaaten nach Anhörung des
Europäischen Parlamentes ernannt wird. Der
Rechnungshof überprüft die Rechtmäßigkeit
und Regelmäßigkeit der Einnahmen und
Ausgaben sowie die ordnungsgemäße
Verwaltung des EU-Haushalts. Er ist befugt,
die Bücher aller Organisationen, die EU-
Mittel verwalten, zu prüfen und gegebenen-
falls den Gerichtshof anzurufen.
Der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss
Bei der Beschlussfassung in Politikbereichen,
die dem EG- und Euratom-Vertrag unterlie-
gen, hören Rat und Kommission den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA) an. Seine Mitglieder vertreten die
verschiedenen Interessengruppen, die gemein-
sam die organisierte Bürgergesellschaft bil-
den und werden vom Rat für eine vierjährige
Amtszeit ernannt.
Bevor in zahlreichen Bereichen (Beschäfti-
gung, Europäischer Sozialfonds, Berufsaus-
bildung usw.) Entscheidungen getroffen
werden, muss der EWSA angerufen werden.
Aus eigener Initiative kann er Stellung-
nahmen zu anderen Angelegenheiten, die er
für wichtig hält, abgeben.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR), der durch
den Vertrag über die Europäische Union ein-
gerichtet wurde, setzt sich zusammen aus
Vertretern der regionalen und kommunalen
Regierungen, die von den Mitgliedstaaten
vorgeschlagen und vom Rat für eine vierjäh-
rige Amtszeit ernannt werden. Entsprechend
dem Vertrag müssen Rat und Kommission
den AdR bei Angelegenheiten, die für die
Regionen von Bedeutung sind, anhören und
der Ausschuss kann ebenfalls auf eigene
Initiative Stellungnahmen abgeben.
Die Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB), mit
Sitz in Luxemburg, finanziert Projekte zur
Förderung der weniger entwickelten Regionen
der EU sowie zur Stärkung der Wettbewerbs-
fähigkeit kleiner Unternehmen.
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB), mit Sitz
in Frankfurt, ist verantwortlich für die
Verwaltung des Euro und die Währungs-
politik der EU. Ihre Aufgaben werden Seite
34 ff. näher erläutert.
Der Europäische Konvent
Die oben beschriebenen Institutionen und
anderen Gremien sind die wichtigsten
Akteure des Entscheidungsprozesses der EU.
Dieses System muss jedoch reformiert wer-
den, wenn die EU auch in Zukunft effizient
arbeiten will. Deswegen hat der Europäische
Rat von Laeken im Dezember 2001 den
Europäischen Konvent ins Leben gerufen.
Seine 105 Mitglieder bilden die Vertretung
der Regierungen der Mitgliedstaaten und
Beitrittsländer der nationalen Parlamente
des Europäischen Parlamentes und der
Europäischen Kommission und stehen unter
dem Vorsitz des früheren französischen
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 21
Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing.
Seine Aufgabe war, neue Möglichkeiten für
die Führung der Europäischen Union nach
der Erweiterung vorzuschlagen.
Die EU steht vor zwei Hauptaufgaben. Durch
die Erweiterung in den nächsten ein oder
zwei Jahrzehnten steigt die Gesamtzahl der
Mitgliedstaaten auf 30 oder 35. Kann im Rat
dann noch Einstimmigkeit erreicht werden,
wenn so viele Minister an einem Tisch sitzen?
Gerät der Entscheidungsprozess der EU nicht
ins Stocken? Wie wird die Union regiert? Wer
spricht auf internationaler Ebene für
Europa? Wo enden die Grenzen der
Europäischen Union? Der Europarat (kein
EU-Organ) hat jetzt schon 45 Mitglieder, zu
denen auch Russland, die Ukraine, die Türkei
und die Kaukasusstaaten gehören.
Zweitens wünschen die EU-Bürger eine grö-
ßere Mitwirkung an der EU-Politik, verstehen
jedoch kaum das höchst komplizierte
Entscheidungsfindungssystem der EU und
betrachten Brüssel als bürgerfern. Deshalb
brauchen wir eine Verfassung, die eindeutig
festlegt, wer in der Europäischen Union für
was zuständig ist. Eine Verfassung, die fest-
legt, welche Befugnisse und Verantwort-
lichkeiten den einzelnen EU-Organen und
welche den Behörden auf regionaler und
nationaler Ebene zukommen.
Die EU braucht eine neue Form von
Governance, die einfacher, demokratischer
und bürgernäher ist. Deshalb hat der
Konvent eine Verfassung, die diesem Bedarf
entspricht, erarbeitet und dem Europäischen
Rat im Juni 2003 vorgelegt. Der Text wurde
im Juni 2004 vom Europäischen Rat fertig
gestellt.
22
Europa in 12 Lektionen
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 22
23
Auf dem Weg zu einer Europäischen Verfassung
Auf seiner Tagung am 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki begrüßte der Europäische Rat den
von Konventspräsident Valéry Giscard d’Estaing vorgelegten Entwurf eines Verfassungs-
vertrags. Die Staats- und Regierungschefs der EU bezeichneten den Entwurf als „gute
Grundlage für den Beginn der Regierungskonferenz“ im Oktober 2003.
Der Entwurf schlägt unter anderem vor:
• Der Präsident des Europäischen Rates soll mit qualifizierter Mehrheit für eine ein Mal
verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt werden.
• Der Präsident der Kommission soll von der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen
Parlaments gewählt werden. Er soll vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung des
Ausgangs der Wahlen zum Europäischen Parlament ernannt werden.
• Es soll ein EU-Außenminister benannt werden, bei dem es sich sowohl um einen
Vizepräsidenten der Kommission als auch um ein Mitglied des Europäischen Rates handelt.
• Die Charta der Grundrechte soll in den Vertrag einbezogen werden.
• Die Europäische Union soll Rechtspersönlichkeit erhalten.
• Im Rat sollen die Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit ausgeweitet werden.
• Das Europäische Parlament sollte größere Rechtsetzungs- und Haushaltsbefugnisse erhalten.
• Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Union und ihrer Mitgliedstaaten sollten deut-
licher gemacht werden.
• Die nationalen Parlamente sollen mit dafür sorgen, dass die EU das Subsidiaritätsprinzip
beachtet.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 23
24
Europa in 12 Lektionen
5 Was macht die Union?
Die Verfasser des Vertrags von Rom haben
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
die Aufgabe übertragen, „durch die
Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und
die schrittweise Annäherung der Wirt-
schaftspolitik der Mitgliedstaaten eine har-
monische Entwicklung des Wirtschaftslebens
innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige
und ausgewogene Wirtschaftsausweitung,
eine größere Stabilität, eine beschleunigte
Hebung der Lebenshaltung und engere
Beziehungen zwischen den Staaten zu för-
dern, die in dieser Gemeinschaft zusammen-
geschlossen sind“.
Diese Ziele wurden dank des freien Waren-,
Personen-, Dienstleistungs- und Kapital-
verkehrs und der EU-Politik zur Gewähr-
leistung eines fairen Wettbewerbs zwischen
den Unternehmen und dem Schutz der
Verbraucherinteressen weitestgehend erreicht.
Der Binnenmarkt wurde 1993 vollendet, und
der Euro wurde 2002 eingeführt.
Damit aber alle Bereiche der Wirtschaft und
alle Regionen in Europa in den Genuss dieser
Errungenschaften kommen konnten, muss-
ten sie durch eine Strukturpolitik, die von
der EU finanziert und mit Einsatz und
Entschlossenheit verfolgt wurde, unterstützt
werden.
Die europäischen Staats- und Regierungs-
chefs stellten frühzeitig fest, dass europäi-
sche Solidarität die Stärkung des wirtschaft-
lichen und sozialen Zusammenhalts bedeu-
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 24
25
tet, d. h. es wird angestrebt, die Lücke zwischen
ärmeren und wohlhabenderen Regionen zu
verringern. In der Praxis bedeutete dies die
Einrichtung einer Regional- und Sozial-
politik. Diese politischen Maßnahmen erhiel-
ten mit jeder Erweiterung der EU größere
Bedeutung.
Regionale Maßnahmen
Die Regionalpolitik der EU besteht im
Wesentlichen aus Zahlungen aus dem EU-
Haushalt an benachteiligte Regionen und
Bevölkerungsgruppen. Die Zahlungen, die
sich für den Zeitraum 2000-2006 auf 213
Mrd. EUR belaufen, sollen die Entwicklung
rückständiger Regionen und die Umwand-
lung ehemaliger Industriegebiete fördern,
jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen
bei der Arbeitsplatzsuche helfen, die
Landwirtschaft modernisieren und benach-
teiligte ländliche Gebiete unterstützen.
Die Mittel werden durch besondere Fonds
ausgezahlt: den Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE), den Euro-
päischen Sozialfonds (ESF), das Finanzin-
strument für die Ausrichtung der Fischerei
(FIAF) und die Abteilung Garantie des
Europäischen Ausrichtungs- und Garantie-
fonds für die Landwirtschaft (EAGFL, auch
durch sein französisches Akronym als FEOGA
bekannt).
Diese Zahlungen ergänzen oder stimulieren
Investitionen der Privatwirtschaft und der
nationalen wie regionalen Regierung. Um die
Gelder dort einzusetzen, wo sie die größte
Wirkung erzielen, hat sich die EU drei priori-
täre Ziele gesetzt:
• Ziel 1 dient der Entwicklung von Regionen,
wo der produzierte Wohlstand geteilt
durch die Zahl der Einwohner – d. h. das
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) –
weniger als 75 % des EU-Durchschnitts
beträgt. Diese Hilfen in Höhe von 135 Mrd.
EUR entsprechenden zwei Dritteln aller
Mittel für die Regionalpolitik im Zeitraum
2000-2006. Unterstützt werden rund 50
Regionen durch die Schaffung der fehlen-
den Infrastruktur, die Bereitstellung besse-
rer Ausbildungsmöglichkeiten für die
Einheimischen und die Förderung von
Investitionen in örtliche Unternehmen.
•
Ziel 2 soll anderen Regionen mit
Schwierigkeiten helfen. Hierzu gehören
von Deindustrialisierung gezeichnete
Gebiete, ländliche Räume mit rückläufiger
Entwicklung, von der Fischerei geprägte
Krisengebiete sowie Problemgebiete in
Städten.
• Ziel 3 ist die Bekämpfung der Arbeitslo-
sigkeit durch die Modernisierung von
Ausbildungssystemen und die Schaffung
von Arbeitsplätzen.
Zu den Sonderprogrammen zur Erreichung
dieser Ziele gehören Interreg zur Förderung
der grenz- und regional übergreifenden
Zusammenarbeit sowie URBAN zur Förde-
rung der nachhaltigen Entwicklung von
Städten und städtischen Krisengebieten.
Zusätzlich zu diesen Strukturfonds gibt es
den Kohäsionsfonds, der zur Finanzierung
von Verkehrsinfrastruktur- und Umwelt-
schutzprojekten in EU-Ländern eingesetzt
wird, in denen das Pro-Kopf-BIP bei unter
90 % des EU-Durchschnitts liegt.
Dank der von der Europäischen Union finan-
zierten Strukturmaßnahmen fiel es den EU-
Ländern leichter, ihre Volkswirtschaften ein-
ander anzugleichen. Diese wirtschaftliche
Konvergenz ist ebenfalls das Ergebnis von
Maßnahmen der EU-Regierungen zur
Erfüllung der Kriterien der Wirtschafts- und
Währungsunion.
Ausweitung der Strukturpolitik zur
Aufnahme neuer Mitgliedstaaten
Die Erweiterung der Union um zehn neue
Mitgliedstaaten ist eine besondere Heraus-
forderung für den wirtschaftlichen und sozi-
alen Zusammenhalt, weil die Entwicklung in
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Europa in 12 Lektionen
einigen Regionen dieser Länder der übrigen
EU weit hinterherhinkt. Die Erweiterung hat
die Vielfalt der Union erhöht und erfordert
zusätzliche Anstrengungen bei der sektoralen
und regionalen Anpassung.
Die Bewerberländer wurden durch eine Reihe
von Instrumenten unterstützt. Hierzu gehört
zunächst das Phare-Programm, das die
Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa
unterstützt. Im Zeitraum 2000-2006 erhal-
ten sie insgesamt 10,9 Mrd. EUR an
Heranführungshilfe.
Das mit 7,2 Mrd. EUR ausgestattete SIVB
(strukturpolitisches Instrument zur Vor-
bereitung auf den Beitritt) finanziert
Umwelt- und Verkehrsvorhaben.
Sapard (ein Instrument zur Unterstützung
der Landwirtschaft und der ländlichen
Entwicklung) verfügt über einen Haushalt
von 3,6 Mrd. EUR.
Da zehn der betreffenden Länder der Union
nun beigetreten sind, wurde die Heranfüh-
rungshilfe in diesen Ländern durch Struk-
turfondsprogramme und Kohäsionsfonds-
projekte abgelöst.
Die soziale Dimension
Ziel der Sozialpolitik der EU ist die
Beseitigung der größten gesellschaftlichen
Ungleichheiten in Europa. Der Europäische
Sozialfonds (ESF) wurde 1961 gegründet, um
die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern
und den Arbeitsplatz- und Ortswechsel von
Arbeitnehmern zu fördern. Für 2002-2006
erhielt der ESF 60 Mrd. EUR aus dem EU-
Haushalt.
Die EU bemüht sich nicht nur durch
Finanzhilfen um die Verbesserung der sozia-
len Bedingungen in Europa. Geld allein
könnte niemals die Probleme lösen, die durch
Konjunkturrückgang oder regionale Unter-
entwicklung verursacht werden. Sozialer
Fortschritt stützt sich vor allem auf
Wirtschaftswachstum und wird sowohl von
der nationalen als auch von der EU-Politik
gefördert.
Sozialer Fortschritt wird auch durch
Rechtsvorschriften gestützt, die allen EU-
Bürgern solide Grundrechte garantieren, von
denen einige in den Verträgen verankert sind
- beispielsweise das Recht von Männern und
Frauen auf gleiche Bezahlung für gleiche
Arbeit. Andere Rechte finden sich in
Richtlinien über den Schutz von
Arbeitnehmern (Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz) sowie grundlegenden
Sicherheitsstandards.
Im Dezember 1991 verabschiedete der
Europäische Rat von Maastricht ein
Sozialkapitel zur Umsetzung der Gemein-
schaftscharta der sozialen Grundrechte der
Arbeitnehmer, in der die Rechte enthalten
sind, die alle Arbeitnehmer in der EU genie-
ßen: Freizügigkeit, angemessene Bezahlung,
verbesserte Arbeitsbedingungen, sozialer
Schutz, Vereinigungsrecht und Tarifver-
handlungen, berufliche Bildung, gleiches
Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher
Arbeit, Unterrichtung, Anhörung und
Mitwirkung der Arbeitnehmer, Gesund-
heitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz,
Jugendschutz, Schutz der älteren Menschen
und der Behinderten. Im Juni 1997 wurde
diese Charta in Amsterdam Bestandteil des
Vertrags. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten.
Beschäftigungspolitik
Im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts for-
derten die EU-Bürger von ihren Regierungen
zunehmend energische Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen. Kann man an
den Nutzen des europäischen Einigungs-
werks glauben und Vertrauen in seine
Zukunft haben, wenn über 10 % der EU-
Erwerbsbevölkerung (bis 1997) ohne Arbeit
sind? Daher wurde in den Vertrag von
Amsterdam ein neues Kapitel über die
Beschäftigung aufgenommen, das die
Schaffung von Arbeitsplätzen als Priorität
der EU-Wirtschaftspolitik benennt.
Beim Europäischen Rat von Luxemburg am
20. und 21. November 1997 einigten sich die
Staats- und Regierungschefs der 15 Mit-
gliedstaaten auf eine koordinierte Strategie,
um ihre einzelstaatliche Politik effizienter zu
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gestalten. Hierbei ging es um eine bessere
Berufsausbildung, Unterstützung bei der
Unternehmensgründung und die Verbesse-
rung des sozialen Dialogs - d. h. der
Beziehungen zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Festgelegt wurden Leitlinien
für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die
Fortschritte bei der Umsetzung dieser
Leitlinien werden regelmäßig von den
Mitgliedstaaten und den EU-Organen
anhand gemeinsam vereinbarter Bewertungs-
verfahren überprüft.
Die ,Luxemburger Strategie‘ wurde auf dem
Europäischen Rat von Lissabon im März 2000
zur ,Lissabonner Strategie’ erweitert und auf
ein neues und sehr ehrgeiziges Ziel ausge-
richtet: die Union innerhalb eines Jahrzehnts
„zum wettbewerbsfähigsten und dynamischs-
ten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der
Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum,
der fähig ist, ein dauerhaftes Wirt-
schaftswachstum mit mehr und besseren
Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen
Zusammenhalt zu erzielen“ (siehe Kapitel 8:
Übergang zur Wissensgesellschaft).
Finanzierung der
Gemeinschaftsmaßnahmen
Im März 1999 einigte sich der Europäische
Rat von Berlin auf den Gesamtumfang und
die Struktur der EU-Finanzen für den
Zeitraum 2000-2006. Diese Vereinbarung
erhielt den Namen ,Agenda 2000‘ und sollte
sicherstellen, dass die EU über ausreichende
Mittel zur Durchführung ihrer Maßnahmen
verfügte und sich gleichzeitig auf die
Erweiterung vorbereiten konnte.
Ziel war auch, sparsamer mit dem Geld der
EU umzugehen und dem europäischen
Steuerzahler deutlich zu machen, dass mit
den EU-Mitteln ordnungsgemäß und effi-
zient umgegangen wird. Die ,Eigenmittel‘ der
EU, die im Wesentlichen aus Mehrwert-
steuereinnahmen und auf dem Brutto-
sozialprodukt (BSP) beruhenden Beiträgen
der Mitgliedstaaten bestehen, sollten im
Zeitraum 2000-2006 nicht über 1,27 % des
BSP der Europäischen Union liegen.
Durch diese Haushaltsdisziplin sollte die EU
die Kosten der Erweiterung bis Ende 2001
tragen können, ohne die bereits eingeleitete
Solidaritätspolitik in Frage zu stellen oder die
Union daran zu hindern, neue Aktivitäten
durchzuführen. Der Gesamthaushalt der EU
für 2005 beträgt 105 Mrd. EUR.
Die Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik
Bei den Beratungen über die ,Agenda 2000‘
beschloss der Europäische Rat von Berlin die
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP),
um die Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeiti-
ger Senkung der Kosten zu erhalten.
Die im Vertrag von Rom festgelegten Ziele
der GAP, nämlich den Landwirten einen
angemessenen Lebensstandard zu ermög-
lichen, die Märkte zu stabilisieren, den
Verbrauchern angemessene Preise zu sichern
und die landwirtschaftlichen Strukturen zu
modernisieren, sind weitgehend erreicht.
Andere Grundsätze, die im Laufe der Jahre
entwickelt wurden, hatten ebenfalls positive
Auswirkungen. Die Sicherstellung der
Versorgung der Verbraucher zu stabilen, von
den Schwankungen des Weltmarkts unab-
hängigen Preisen wurde gewährleistet.
Die GAP ist jedoch zum Opfer ihres eigenen
Erfolgs geworden. Aufgrund der
Modernisierung der landwirtschaftlichen
Verfahren und der zunehmenden
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in
Europa schrumpfte der Anteil der in der
Landwirtschaft tätigen Bevölkerung in der
EU von 20 % auf unter 5 %. Die Produktion
nahm stärker zu als der Verbrauch, und der
EU-Haushalt hatte die enormen Kosten für
die Bewältigung der Überschüsse zu tragen.
Darüber hinaus wurde die Erzeugung sub-
ventioniert, wofür ein erheblicher Anteil des
EU-Jahreshaushalts verwendet wurde.
Maßnahmen zur Reformierung dieser Politik
waren notwendig. Deshalb veränderte die
Agenda 2000 die Ziele und Methoden der
GAP. Hauptziel war es, für Landwirte Anreize
zur Erzeugung hochwertiger Produkte in
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Europa in 12 Lektionen
Mengen entsprechend der Nachfrage zu
schaffen und von den umweltschädlichen
intensiven Anbaumethoden abzugehen. Die
Beihilfen sollten sich nicht länger nach der
Menge der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
richten.
Diese Reform zeigt Erfolg: Die Produktion
wurde gesenkt. Die Europäische Union
gehört zu den weltweit führenden Lebens-
mittelexporteuren und -importeuren. Die
Landwirte werden ermutigt, nachhaltige
Anbaumethoden anzuwenden, die die
Umwelt schützen und die Landschaft
bewahren. Neue Aufgabe der Landwirte ist
es, einen bestimmten Grad an Wirtschafts-
tätigkeit in jedem ländlichen Raum zu
gewährleisten und die Vielfalt der europäi-
schen Landschaften zu bewahren. Diese
Vielfalt und die Anerkennung des ländlichen
Lebens - Menschen leben in Harmonie mit
der Natur - sind ein wichtiger Teil der euro-
päischen Identität.
Die für die Verwaltung der GAP zuständige
Europäische Kommission ist der Auffassung,
dass die Interessen von Landwirten und
Verbrauchern stärker in Einklang gebracht
werden müssen. Der Verbraucher hat ein
Recht auf qualitativ hochwertige Nahrungs-
mittel, die den Gesundheitsvorschriften voll
und ganz entsprechen. Aufgrund des
Versagens der EU-Politik in den Bereichen
Nahrungsmittelsicherheit und Tiergesundheit
zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde die
Verbreitung der Maul- und Klauenseuche
und des ,Rinderwahnsinns‘ (spongiforme
Rinderenzephalopathie - BSE) in Europa
ermöglicht. Damit sich dies nicht wiederholt,
mussten Verkaufs- und Handelsembargos
eingeführt werden.
Im Jahre 2002 schlug die Kommission weite-
re Reformen vor, die Europa einen Einfluss
auf die Erarbeitung der Vorschriften der
Welthandelsorganisation (WTO) ermöglichen.
Die Kommission legt größten Wert auf
Nahrungsmittelqualität, das Vorbeugeprinzip
und den Tierschutz.
Ebenso hat die Europäische Union mit der
Reform ihrer Fischereipolitik begonnen. Ziel
hierbei ist es, die Überkapazitäten bei den
Fischereiflotten zu verringern, den Fisch-
bestand zu bewahren und ehemalige
Angehörige der Fischereiberufe finanziell zu
unterstützen.
Nachhaltige Entwicklung
Die EU-Politik war ursprünglich auf den
Binnenmarkt ausgerichtet. Nach und nach
wurde sie jedoch auf viele andere Aspekte des
täglichen Lebens und die gesellschaftlichen
Herausforderungen Europas ausgedehnt:
Umweltschutz, öffentliche Gesundheit,
Verbraucherrechte, Wettbewerb und
Verkehrssicherheit, Bildung und Zugang zur
Kultur.
Grenzüberschreitende Probleme verlangen
konzertierte internationale Maßnahmen,
falls sie wirksam behandelt werden sollen. Die
meisten grenzüberschreitenden Probleme
können ohne EU-weite Vorschriften und
Finanzierungen auf einer Ebene geregelt
werden, die nur die EU bieten kann. Um den
Interessen des Bürgers zu entsprechen, hat
die Europäische Union durch den Vertrag von
Amsterdam sehr viel größere Befugnisse und
Verantwortlichkeiten in Bereichen wie
Gesundheit und Verbraucherschutz erhalten.
Das deutlichste Beispiel für die Reaktion der
Europäischen Union auf die öffentliche
Meinung ist sicherlich der Bereich
Umweltschutz. Allmählich hat sich die
Erkenntnis durchgesetzt, dass Umwelt-
verschmutzung keine Grenzen kennt, dass
unser Naturerbe geschützt werden muss, und
dass der einzelne Bürger ein Recht auf siche-
re und gesunde Nahrungsmittel und
Lebensbedingungen hat. Deshalb musste die
Europäische Union spezielle Maßnahmen in
vielen Bereichen ergreifen: Verabschiedung
EU-weiter Normen für die Luftverschmut-
zung; Schutz der Ozonschicht durch eine
Verringerung der FCKW-Emissionen (Fluor-
chlorkohlenwasserstoffe); Verbesserung der
Abwasserbehandlung und der Abfallwirtschaft
im Allgemeinen; Überwachung des Chemi-
kalieneinsatzes und Verringerung des
Geräuschpegels von Fahrzeugen usw.
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Beim Umweltschutz geht es nicht allein
darum, die Gesetze zu verschärfen. Die
Europäische Union hat auch Umwelt-
schutzprojekte finanziert und finanzielle
Unterstützung gewährt, damit Unternehmen
und Industrie den europäischen Umwelt-
schutzvorschriften entsprechen können.
Im August 2002 fand in Johannesburg der
,UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung‘
statt. Zur Vorbereitung auf diesen Gipfel
tagte der Europäische Rat im März des Jahres
in Barcelona und legte eine eindeutige
Priorität für die EU fest: ihre eigene nachhal-
tige Entwicklungspolitik sollte beispielhaft
für die ganze Welt werden. Hierzu gehören
die Bewahrung und der nachhaltige Umgang
mit den natürlichen Ressourcen, ein interna-
tionales Umweltmanagementsystem, Maß-
nahmen zur Förderung der technologischen
Kapazitäten in Europa und größere
Anstrengungen zur gemeinsamen Nutzung
dieser Technologie mit den Entwicklungslän-
dern. Der Europäische Rat von Barcelona
setzte der EU das Ziel, die offizielle
Entwicklungshilfe auf 0,7 % des BSP zu
erhöhen.
In diesem Bereich stehen wir vor großen
Herausforderungen. Wie kann das Wirt-
schaftswachstum - das für die Entwicklungs-
länder lebensnotwendig ist - gefördert wer-
den, ohne die Umwelt zu schädigen? Wie
sollen die Wasserressourcen verwaltet wer-
den? Wie erhalten wir Zugang zu nachhalti-
gen Energiequellen? Wie kann Afrika vor
Hungersnöten und Krankheiten geschützt
werden? Auch hierbei können die Aufgaben
durch konzertierte Maßnahmen auf EU-
Ebene effizienter bewältigt werden als von
den einzelnen europäischen Ländern allein.
Die technische Innovation
Die Gründerväter der Europäischen Union
sahen zu Recht voraus, dass der künftige
Wohlstand Europas von seiner Fähigkeit
abhängen würde, seine technologische
Spitzenstellung in der Welt zu behaupten.
Sie sahen, welche Vorteile eine gemeinsame
europäische Forschung mit sich bringen
würde. Deshalb gründeten sie 1958 zusätz-
lich zur EWG die Europäische Atomgemein-
schaft Euratom, damit die Mitgliedstaaten
die Kernenergie gemeinsam zu friedlichen
Zwecken nutzen konnten. Euratom verfügt
über eine eigene Gemeinsame
Forschungsstelle (GFS) mit sieben
Forschungsinstituten an fünf Standorten in
Belgien, Deutschland, Italien, den
Niederlanden und Spanien.
Da die wissenschaftliche und technische
Entwicklung immer schneller voranschritt,
musste sich die europäische Forschung diver-
sifizieren und so viele Wissenschaftler und
Forscher wie möglich zusammenbringen. Die
EU musste neue Möglichkeiten der
Finanzierung ihrer Arbeiten und neue indus-
trielle Anwendungen für ihre Entdeckungen
finden.
Die gemeinsame Forschung auf EU-Ebene
soll die nationalen Forschungsprogramme
ergänzen. Unterstützt werden vorzugsweise
Vorhaben, bei denen Forschungsinstitute aus
verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenar-
beiten. Dies betrifft insbesondere die
Grundlagenforschung in Bereichen wie der
kontrollierten Kernfusion (der potenziell
unerschöpflichen Energiequelle des 21.
Jahrhunderts) im Rahmen des Joint
European Torus (JET)-Programms sowie
Projekte im Bereich Forschung und techno-
logische Entwicklung (FTE) in den unter star-
kem Wettbewerbsdruck stehenden Industrie-
zweigen wie Elektronik und Datenverarbei-
tung.
Im Juni 2002 verabschiedete die EU ihr
Sechstes FTE-Rahmenprogramm für den
Zeitraum 2002-2006. Mit einem Haushalt
von 17,5 Mrd. EUR finanziert dieses
Programm eine Reihe von Vorhaben, durch
die gemeinschaftsweit Kontakte zwischen
Tausenden von Wissenschaftlern hergestellt
werden.
Dieses Programm soll dafür sorgen, dass die
einzelnen Mitgliedstaaten ihre FTE-
Ausgaben von 1,9 % auf 3 % ihres BIP erhö-
hen. Priorität genießen hierbei die
Biowissenschaften (Genetik und Biotechno-
logie), die Behandlung schwerer Krankheiten,
Nanotechnologien, Luft- und Raumfahrtfor-
schung, nachhaltige Energiesysteme, globale
Umweltveränderungen und das Ökosystem.
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Europa in 12 Lektionen
Durch Artikel 2 des Vertrags von Rom wurde
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) die Aufgabe übertragen, „eine harmo-
nische Entwicklung des Wirtschaftslebens
innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige
und ausgewogene Wirtschaftsausweitung,
eine größere Stabilität, eine beschleunigte
Hebung der Lebenshaltung und engere
Beziehungen zwischen den Staaten zu för-
dern, die in dieser Gemeinschaft zusammen-
geschlossen sind“.
Dieses Ziel sollte durch die Öffnung der
Grenzen, die zu Freizügigkeit und einem
freien Waren- und Dienstleistungsverkehr
führen sollte, sowie durch die Schaffung
solidarischer Strukturen durch die Einfüh-
rung einer gemeinsamen Politik und die
Einsetzung entsprechender Finanzinstru-
mente verwirklicht werden.
Mit der ,Vollendung‘ des Binnenmarkts am 1.
Januar 1993 ist dieses Vertragsziel praktisch
erfüllt. Dazu bedurfte es indessen mehr als
vier Jahrzehnte, obwohl bereits im Juli 1968
– 18 Monate früher als im Zeitplan vorgese-
hen - Binnenzölle und Kontingente abge-
schafft worden waren. Diese Verzögerung ist
darauf zurückzuführen, dass die Harmoni-
sierung von Zöllen einfacher ist als die des
Steuerwesens, dass die freien Berufe in
jedem Land anderen Regelungen unterlie-
gen, dass starre protektionistische Maßnah-
men im Zusammenspiel mit einer Zunahme
von technischen Normen unsinnigerweise
dazu geführt haben, dass sich die Märkte
Anfang der 80er Jahre zunehmend abschot-
teten.
6 Der Binnenmarkt
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Einige durch die Folgen der beiden Ölkrisen
von 1973 und 1980 wirtschaftlich besonders
betroffene Mitgliedstaaten hatten zu pro-
tektionistischen Maßnahmen gegriffen, um
ihre Märkte vor der wachsenden internatio-
nalen Konkurrenz zu schützen.
In ihrem Weißbuch von 1985 stellte die
Kommission unter ihrem Präsidenten
Jacques Delors kritisch fest, dass Europa
immer weiter hinter den Entwicklungen
zurückbleibt, und dass allzu viele Hindernisse
der Verwirklichung eines großen Wirtschafts-
raums mit über 300 Millionen Verbrauchern
im Wege stehen. Die dadurch entstehenden
„Kosten des Nicht-Europas“, die auf Warte-
zeiten an den Grenzen, technische Handels-
hemmnisse und die Abschottung des öffent-
lichen Beschaffungswesens zurückzuführen
waren, betrugen annähernd 200 Mrd. EUR.
Durch das Weißbuch wurden die zwölf
Mitgliedstaaten angespornt. Im Februar
1986 unterzeichneten sie die Einheitliche
Europäische Akte, die einen Zeitplan für die
rund 270 für die Verwirklichung des
Binnenmarkts bis 1993 notwendigen Maß-
nahmen festlegte. Die positiven Auswir-
kungen waren rasch spürbar. Unternehmer,
Berufsverbände und Gewerkschaften passten
ihre Strategien rasch den neuen Spielregeln
an. Jeder verspürte bald in seinem täglichen
Leben die Vorteile, da eine größere Vielfalt
an Waren und Dienstleistungen zur
Verfügung stand, und sich den Bürgern viel-
fältigere Reise- und Arbeitsmöglichkeiten
boten.
Der in Gang gebrachte Prozess, der auf
Freizügigkeit, Wettbewerb und Wachstum
setzte, war nicht mehr aufzuhalten.
Nacheinander fielen die materiellen, steuer-
rechtlichen und technischen Grenzen, auch
wenn in bestimmten, besonders sensiblen
Bereichen wie der Harmonisierung der
Quellensteuer noch keine Einigung erzielt
wurde.
Der freie Verkehr von Waren, Dienst-
leistungen, Personen und Kapital setzt
Vorschriften, die einen fairen Wettbewerb
gewährleisten, voraus. Diese Vorschriften
finden sich im EG-Vertrag. Beispielsweise
verbietet der Vertrag alle Vereinbarungen
zwischen Unternehmen, „welche eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl-
schung des Wettbewerbs innerhalb des
Gemeinsamen Marktes bezwecken oder
bewirken“ (Artikel 81). Der Vertrag verbietet
ebenfalls „die missbräuchliche Ausnutzung
einer beherrschenden Stellung auf dem
Gemeinsamen Markt durch ein oder mehre-
re Unternehmen“ (Artikel 82).
Die Europäische Kommission gewährleistet,
dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Bei Verstößen kann sie Strafen gegen
Unternehmen oder EU-Mitgliedstaaten ver-
hängen. Aufgrund der Befugnisse in diesem
Bereich kann die Kommission auch
Absprachen zwischen Unternehmen außer-
halb der EU verbieten, wenn hierdurch der
Binnenmarkt beeinträchtigt wird. Die
Kommission überwacht ebenfalls ,Staatliche
Beihilfen‘ (d. h. die staatliche Subventionie-
rung von Unternehmen).
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Europa in 12 Lektionen
Bestandsaufnahme
Die bisherige Bilanz ist insgesamt sehr
zufrieden stellend:
• Durch strengere Vorschriften wurde das
öffentliche Auftragswesen geöffnet, wobei
größere Transparenz und stärkere
Kontrollen für öffentliche Liefer- und
Bauaufträge angestrebt werden.
• Die steuerlichen Unterschiede zwischen
den einzelnen Mitgliedstaaten wurden
durch die Angleichung der Vorschriften
über indirekte Steuern, Mehrwertsteuer
(MwSt.) und Verbrauchsteuern beseitigt.
• Die Kapital- und Finanzdienstleistungs-
märkte wurden liberalisiert.
•
Die nationalen Vorschriften auf den
Gebieten Sicherheit und Umweltver-
schmutzung wurden harmonisiert; allge-
mein haben sich die EU-Mitgliedstaaten
auf die gegenseitige Anerkennung natio-
naler Vorschriften und Bescheinigungen
geeinigt.
• Behinderungen der Freizügigkeit wurden
beseitigt: An den meisten Binnengrenzen
der EU wurden die Passkontrollen abge-
schafft, und die Berufsabschlüsse und
Diplome werden von den EU-Ländern
gegenseitig anerkannt. Dank einer im
November 1997 verabschiedeten Richtlinie
ist es nun für Rechtsanwälte einfacher,
ihren Beruf in der Europäischen Union aus-
zuüben.
• Durch die Harmonisierung des Gesell-
schaftsrechts und die Angleichung der
Rechtsvorschriften über das geistige und
gewerbliche Eigentum (Warenzeichen und
Patente) wurde ein viel besseres Umfeld für
die industrielle Zusammenarbeit geschaffen.
Die Freizügigkeit ist jedoch noch nicht voll-
ständig verwirklicht. Es gibt nach wie vor
zahlreiche Hindernisse, die einem Umzug
oder der Ausübung einer Arbeitstätigkeit in
einem anderen EU-Mitgliedstaat entgegen-
stehen. Die Kommission hat Maßnahmen
ergriffen, um die Mobilität der Arbeitnehmer
zu verbessern und beispielsweise zu gewähr-
leisten, dass die in einem Mitgliedstaat
erworbenen Berufsabschlüsse und Diplome
in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt
werden.
Der Binnenmarkt funktioniert zwar, es ist
jedoch noch einiges zu verbessern. Die
Einführung des Euro hat zu mehr Markt-
transparenz und mehr Wettbewerb geführt:
Seit dem 1. Januar 2002 können die
Verbraucher in zwölf verschiedenen EU-
Ländern aufgrund des Euro die Preise direkt
vergleichen.
Laufende Arbeiten
Der größte Teil des Wohlstands der
Europäischen Union ist auf die
Dienstleistungsindustrie zurückzuführen, die
gegenwärtig liberalisiert wird. Allerdings öff-
nen sich einige Bereiche schneller als andere.
Die Liberalisierung des Telekommunikations-
sektors
hat bereits zu erheblichen
Preissenkungen geführt. Ende 2001 waren
Ferngespräche durchschnittlich um 11 %
günstiger als in 2000 und 45 % günstiger als
in 1998.
Ferner werden Maßnahmen ergriffen, um
einen wirklichen Binnenmarkt für Erdgas
und Strom zu schaffen. Allerdings ist der
Energiemarkt insgesamt eine sehr heikle
Angelegenheit. Der Markt muss gewährleis-
ten, dass die Versorgungssicherheit für alle
Verbraucher zu erschwinglichen Preisen gesi-
chert ist.
Im November 2000 veröffentlichte die
Kommission ein Diskussionspapier (ein
,Grünbuch‘) mit Leitlinien für eine europa-
weite Energiepolitik, die die Nutzung einer
Vielfalt von Energiequellen vorsieht und eine
Versorgungssicherheit gewährleistet. Falls
die EU in diesem Bereich nicht tätig wird,
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33
muss sie in 20 bis 30 Jahren 70 % ihres
Energiebedarfs gegenüber 50 % heute
importieren. Bereits jetzt stammen 45 %
ihrer Erdölimporte aus dem Mittleren Osten
und 40 % ihrer Erdgasimporte aus der
Russischen Föderation.
Ferner hängen die EU-Länder gegenseitig
von ihren Energielieferungen ab und haben
sich gemeinsam verpflichtet, ihre Treibhaus-
gasemissionen zu reduzieren, um den
Klimawandel zu bekämpfen. Eines der Ziele
der EU ist die Entwicklung neuer und erneu-
erbarer Energiequellen (einschließlich Bio-
Diesel), damit sich der Anteil dieser ,saube-
ren‘ Energiequellen an den Gesamtenergie-
lieferungen der EU bis 2010 von 6 % auf
12 % verdoppelt.
Die Verkehrspolitik bietet in der EU die
Möglichkeit, Energie zu sparen und dem
Umweltschutz zu dienen. Gegenwärtig ent-
fallen 75 % des Warenverkehrs in Europa
und rund 86 % des Personenverkehrs auf die
Straße, was nicht nur zu einem hohen
Energieverbrauch, sondern auch zu Staus
und Umweltschädigungen führt. In einigen
städtischen Gebieten ist der Verkehr nahezu
zum Stillstand gekommen, und die
Luftverschmutzung hat ein alarmierendes
Niveau erreicht. Um zur Lösung dieser
Probleme beizutragen, will die EU den
Frachtverkehr so weit wie möglich von der
Straße auf Schiene und Binnenschifffahrt
verlagern.
Die EU benötigt eine Verkehrspolitik, die eine
größtmögliche Mobilität für den Personen-
und Warenverkehr in ihrem Binnenmarkt
ohne Grenzen gewährleistet. Deshalb muss
der Eisenbahnverkehr in Europa vollständig
liberalisiert werden, was eine Harmoni-
sierung der technischen Normen für die
europäischen Eisenbahnen voraussetzt und
den Wettbewerbern Zugang zu den nationa-
len Eisenbahnnetzen bietet.
Auch die Situation im Luftverkehr muss ver-
bessert werden. Täglich fliegen rund 25 000
Flugzeuge quer durch Europa und unterlie-
gen einer Vielzahl nationaler Luftverkehrs-
kontrollsysteme. Dies führt zu Staus, Flug-
verspätungen und frustrierten Fluggästen.
Die Kommission schlägt eine Fusion der ein-
zelnen Luftverkehrskontrollsysteme zu einem
einheitlichen europäischen Luftraum vor.
Auf Druck der Kommission und des
Parlaments werden die Postdienste in der EU
ebenfalls dem Wettbewerb geöffnet,
wodurch die Frage der Leistungen der
Daseinsvorsorge aufgeworfen wird. Der
Vertrag über die Europäische Union erkennt
an, wie wichtig es ist, öffentliche
Dienstleistungen anzubieten, die der Markt
alleine nicht bieten kann. Jeder muss Zugang
zu grundlegenden Dienstleistungen wie
Wasser, Strom, Gesundheits- und Post-
diensten usw. zu erschwinglichen Preisen
haben. Dieser Zugang ist entscheidend für
den wirtschaftlichen und sozialen Zusam-
menhalt in der EU. Die EU-Organe entwi-
ckeln Rechtsvorschriften, damit die Wett-
bewerbsbestimmungen im Binnenmarkt
abgestimmt werden auf die Notwendigkeit
der Aufrechterhaltung von Leistungen der
Daseinsvorsorge auf einem hohen Versor-
gungsniveau. Dies ist Teil der Bemühungen
der Europäischen Union, ihren Bürgern ein
deutlich europäisches Gesellschaftsmodell
anzubieten.
Die Bemühungen um die Vollendung des
Binnenmarktes konzentrieren sich auf
Dienstleistungsbereiche, die in einigen
Ländern seit langem unter staatlichem
Monopol standen. Ihre Öffnung für den
Wettbewerb soll Arbeitsplätze schaffen und
die europäische Wirtschaft stärken.
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Europa in 12 Lektionen
Seit dem 1. Januar 2002 gehört der Euro für
mehr als 300 Millionen europäische Bürger
zum täglichen Leben. Zwischen dem Vertrag
von Maastricht (Februar 1992), der den
Grundsatz einer einheitlichen europäischen
Währung festlegt, und der Ausgabe der
Euro-Banknoten und -Münzen in 12 EU-
Ländern lagen nur zehn Jahre. Dies ist ein
bemerkenswert kurzer Zeitraum, um eine
historisch derart einmalige Leistung zu voll-
bringen.
Der Euro trat an die Stelle von Währungen,
die in vielen der betreffenden Länder jahr-
hundertealte Symbole und Zeichen ihrer
nationalen Souveränität waren. Durch die
neue Währung ist Europa einer Wirtschafts-
union entschieden näher gekommen.
Hierdurch wurde auch den EU-Bürgern deut-
licher, dass sie eine gemeinsame europäische
Identität haben. Mit dem Euro in der Tasche
kann der Bürger in den meisten
Mitgliedstaaten der Union einkaufen, ohne
Geld tauschen zu müssen.
Wie ist die Idee einer einheitlichen europäi-
schen Währung entstanden? Bereits 1970
schlug der nach dem damaligen luxemburgi-
schen Premierminister Werner benannte
Bericht eine Verschmelzung der Volks-
wirtschaften und Währungen der sechs
EWG-Länder vor. Der erste Schritt in diese
7 Wirtschafts- und Währungsunion –
und der Euro
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35
Richtung erfolgte allerdings erst im März
1979, als das europäische Währungssystem
(EWS) in Kraft trat, um die Wechsel-
kursschwankungen zwischen den Währungen
der Mitgliedstaaten zu verringern. Zulässig
waren Schwankungsbreiten zwischen 2,25 %
und 6 %. Seine Mechanismen wurden jedoch
durch eine Reihe von Krisen aufgrund der
Instabilität des US-Dollars und der Schwäche
einiger Währungen, die insbesondere zu
Zeiten internationaler Spannungen Spekula-
tionsziele wurden, ausgehöhlt.
Die Notwendigkeit, eine stabile Währungszone
in Europa zu schaffen, wurde mit der
Verwirklichung des Binnenmarkts immer
deutlicher. Die im Februar 1986 unterzeich-
nete Einheitliche Europäische Akte setzte
logischerweise eine Annäherung der europäi-
schen Volkswirtschaften und die Not-
wendigkeit einer Begrenzung der Wechsel-
kursschwankungen zwischen den einzelnen
Währungen voraus. Konnte ein Binnenmarkt,
der auf dem freien Personen-, Waren- und
Kapitalverkehr beruhte, ordnungsgemäß
funktionieren, wenn die betreffenden Wäh-
rungen abgewertet werden konnten? Die
Abwertung einer Währung würde zu unfai-
ren Wettbewerbsvorteilen und Handels-
verzerrungen führen.
Im Juni 1989 stellte Kommissionspräsident
Jacques Delors beim Europäischen Rat von
Madrid ein Konzept und einen Zeitplan für
eine Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU) vor. Dieser Plan wurde später in den
im Februar 1992 in Maastricht unterzeichne-
ten Vertrag aufgenommen. Dieser Vertrag
enthielt eine Reihe von Kriterien, die von den
Mitgliedstaaten für einen Beitritt zur WWU
erfüllt werden mussten. Hierbei ging es um
Wirtschafts- und Finanzdisziplin: Senkung
der Inflation, Senkung der Zinsen, Abbau der
Haushaltsdefizite auf maximal 3 % des BIP,
Beschränkung der Nettokreditaufnahme auf
maximal 60 % des BIP und Stabilisierung der
Wechselkurse.
In den dem Vertrag beigefügten Protokollen
behielten sich Dänemark und das Vereinigte
Königreich in einem so genannten ,Opting-
out‘ das Recht vor, nicht in die dritte Stufe
der WWU (d. h. die Einführung des Euro) ein-
zutreten, auch wenn sie die Kriterien erfüllen
sollten. Nach einer Volksbefragung sprach
sich Dänemark gegen die Einführung des
Euro aus. Schweden äußerte ebenfalls
Vorbehalte.
Die Stabilität der gemeinsamen Währung
musste gewährleistet werden, weil durch die
Inflation die Wirtschaft weniger wettbe-
werbsfähig wird, das Vertrauen der
Bevölkerung untergraben wird, und ihre
Kaufkraft sinkt. Daher wurde eine in
Frankfurt ansässige unabhängige Europäische
Zentralbank (EZB) eingerichtet, deren
Aufgabe es ist, durch die Festlegung von
Zinssätzen den Wert des Euro zu bewahren.
Im Juni 1997 verabschiedete der Europäische
Rat in Amsterdam zwei wichtige Entschlie-
ßungen.
•
Der so genannte ,Stabilitäts- und
Wachstumspakt‘ verpflichtet die betref-
fenden Länder zu Haushaltsdisziplin. Alle
sollten sich gegenseitig überwachen, und
keinem sollte ein übermäßiges Defizit
erlaubt werden.
•
Die zweite Entschließung betraf das
Wirtschaftswachstum. Es wurde verkündet,
dass die Mitgliedstaaten und die
Kommission fest entschlossen sind und
sich feierlich verpflichten, dass die
Beschäftigungspolitik das wichtigste
Thema der EU-Agenda bleiben sollte.
Im Dezember 1997 verabschiedete der
Europäische Rat in Luxemburg eine weitere
Entschließung über die wirtschaftspolitische
Koordinierung. Hierzu gehört die wichtige
Festlegung, dass „die Minister der dem Euro-
Währungsgebiet angehörenden Staaten in
informellem Rahmen Fragen erörtern können,
die im Zusammenhang mit ihrer gemeinsam
getragenen besonderen Verantwortung für
die gemeinsame Währung stehen“. Die
Staats- und Regierungschefs der EU haben
auf diese Weise den Weg für einen
Annäherungsprozess geebnet, der die Länder,
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 35
36
Europa in 12 Lektionen
die den Euro eingeführt haben, über die
Währungsunion hinaus auch in ihrer
Konjunktur-, Haushalts-, Sozial- und
Steuerpolitik noch weiter zusammenführen
soll.
Die Fortschritte bei der Verwirklichung der
WWU haben die Öffnung und Vollendung
des Binnenmarkts erleichtert. Trotz der tur-
bulenten Weltlage (zu verweisen ist hierbei
auf die Krise der Aktienmärkte, Terroran-
schläge und den Irak-Krieg) hat sich das
Euro-Gebiet durch ein Maß an Stabilität und
Planungssicherheit ausgezeichnet, das
Investoren und Verbraucher schätzen. Das
Vertrauen der Unionsbürger in den Euro
wurde durch die erfolgreiche und unerwartet
reibungslose Einführung der Euro-Bank-
noten und -Münzen im 1. Halbjahr 2002
gestärkt. Einkaufen ist einfacher geworden,
da nun die Preise in verschiedenen europäi-
schen Ländern direkt miteinander verglichen
werden können.
Der Euro ist zur zweitwichtigsten Währung
der Welt geworden. Neben dem Dollar wird
er zunehmend für den internationalen
Zahlungsverkehr und als Reservewährung
genutzt. Die Integration der Finanzmärkte im
Euro-Gebiet hat sich beschleunigt. Fusioniert
haben nicht nur Börsenmakler, sondern auch
ganze Börsen.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 36
37
Die Etappen zum Euro
7. Februar 1992: Der Vertrag von Maastricht wird unterzeichnet
Der Vertrag über die Europäische Union und Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wird im
Dezember 1991 in Maastricht vereinbart. Er wird im Februar 1992 unterzeichnet und tritt im
November 1993 in Kraft. Aufgrund dieses Vertrags werden die nationalen Währungen durch
eine einheitliche europäische Währung ersetzt, sofern die betreffenden Länder eine Reihe
wirtschaftlicher Kriterien erfüllen. Das wichtigste der ,Maastricht-Kriterien‘ ist, dass das
öffentliche Defizit eines Landes nur kurzfristig 3 % seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) über-
schreiten darf. Die Nettokreditaufnahme darf 60 % des BIP nicht überschreiten. Preise und
Zinsen sowie die Wechselkurse zwischen den betreffenden Währungen müssen über einen lan-
gen Zeitraum ebenfalls stabil bleiben.
Januar 1994: Das Europäische Währungsinstitut wird gegründet
Das Europäische Währungsinstitut (EWI) wird gegründet, und neue Verfahren zur Überwachung
der Volkswirtschaften der EU-Länder sowie zur Förderung ihrer Konvergenz werden eingeführt.
Juni 1997: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Der Europäische Rat von Amsterdam verabschiedet den ,Stabilitäts- und Wachstumspakt‘ und
den neuen Wechselkursmechanismus (eine Art EWS), um stabile Wechselkurse zwischen dem
Euro und den Währungen der EU-Länder, die dem Euro-Gebiet nicht angehören, zu gewähr-
leisten. Ferner wird Einigung über die ‚europäische’ Seite der Euro-Münzen erzielt.
Mai 1998: Elf Länder qualifizieren sich für den Euro
Bei ihrer Tagung vom 1.-3. Mai 1998 in Brüssel beschließen die Staats- und Regierungschefs
der EU, dass elf EU-Länder die Anforderungen für die Beteiligung am Euro erfüllen. Die end-
gültigen Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen werden verkündet.
1. Januar 1999: Die Geburt des Euro
Am 1. Januar 1999 tritt der Euro als Buchwährung an die Stelle der elf Währungen der teil-
nehmenden Länder und wird somit zur gemeinsamen Währung von Österreich, Belgien,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und
Spanien. (Griechenland kommt am 1. Januar 2001 hinzu). Von nun an übernimmt die
Europäische Zentralbank die Aufgabe des EWI und ist für die in Euro festgelegte und ausge-
führte Währungspolitik zuständig. Der erste Wechselkurs des Euro notiert am 4. Januar 1999 bei
1,18 US-Dollar. Dies ist der Beginn der bis zum 31. Dezember 2001 laufenden Übergangsfrist.
1. Januar 2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt
Am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht. Ab diesem
Zeitpunkt werden die Landeswährungen aus dem Verkehr gezogen. Dieser Übergangszeitraum
endet am 28. Februar 2002. Danach ist der Euro die einzige gesetzliche Währung in den
Ländern des Euro-Gebiets.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:49 Pagina 37
38
Europa in 12 Lektionen
Im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts
führten zwei große Veränderungen zu einem
Wandel der Volkswirtschaften und des
Lebensstils weltweit – auch in Europa. Die
eine war die Globalisierung: Da die
Volkswirtschaften zunehmend miteinander
verflochten wurden, entstand eine ,globale
Wirtschaft‘. Die andere war die technologi-
sche Revolution – die Verbreitung des
Internet und das Aufkommen neuer Infor-
mations- und Kommunikationstechnologien.
Die technologische Revolution nahm ihren
Ursprung in den Vereinigten Staaten und
kam hauptsächlich der US-Wirtschaft zugu-
te. Der Geschäftsverkehr per Internet führte
dazu, dass die amerikanischen Unternehmen
sehr viel effizienter und produktiver wurden.
Zwischen 1995 und 2001 wuchs die US-ame-
rikanische Wirtschaft um durchschnittlich
3,6 % jährlich – deutlich stärker als der euro-
päische Jahresdurchschnitt von 2,4 % im sel-
ben Zeitraum. In Europa beträgt das Pro-
Kopf-BIP nur 65 % des Niveaus in den
Vereinigten Staaten, und die durchschnittli-
che Arbeitsproduktivität in Europa ist auch
niedriger als in den USA.
Im Jahr 2000 waren sich die Staats- und
Regierungschefs der EU darüber im Klaren,
dass die EU-Wirtschaft grundlegend moder-
nisiert werden müsste, um im Wettbewerb
mit den USA und anderen wichtigen Ländern
bestehen zu können. Auf seiner Tagung in
Lissabon im März 2000 setzte der Euro-
päische Rat der EU ein neues und sehr ehr-
geiziges Ziel: die EU innerhalb eines
Jahrzehnts „zum wettbewerbsfähigsten und
dynamischsten wissensbasierten Wirtschafts-
raum in der Welt zu machen – einem
Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaf-
tes Wirtschaftswachstum mit mehr und bes-
seren Arbeitsplätzen und einem größeren
sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“
8 Übergang zur Wissensgesellschaft
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:50 Pagina 38
39
Die Staats- und Regierungschefs der EU ei-
nigten sich ebenfalls auf eine detaillierte
Strategie zur Verwirklichung dieses Ziels. Die
,Lissabonner Strategie‘ umfasst Bereiche wie
Forschung, Bildung und Ausbildung,
Internetzugang und Online-Geschäfte. Zu ihr
gehört auch die Reform des europäischen
Sozialsystems, das zu den größten
Errungenschaften Europas zählt: mit seiner
Hilfe können die Folgen des sozialen Wandels
besser abgefedert werden. Es muss jedoch
nachhaltig gestaltet werden, damit es auch
künftigen Generationen zugute kommen
kann.
Im Frühjahr tritt der Europäische Rat regel-
mäßig zusammen, um die Fortschritte bei der
Umsetzung der Lissabonner Strategie zu
überprüfen.
Auf Ersuchen des Rates hat die Kommission
den Aktionsplan eEurope 2005 vorgelegt,
mit dem die Nutzung des Internet in der
Europäischen Union über ein modernes
öffentliches Online-Angebot mit Verwal-
tungs-, Ausbildungs- und Gesundheitsdiens-
ten gefördert werden soll. Alle Nutzer sollen
Zugang zu einer sicheren Breitbandinfra-
struktur zu wettbewerbsfähigen Preisen
erhalten, d. h., die Verbraucher können im
Vertrauen auf den Datenschutz Ton-, Daten-
und Videosignale über Hochgeschwindig-
keitsleitungen oder Satellitenverbindungen
versenden.
Es bleibt jedoch noch viel zu tun, wenn
Europa sein Potenzial im digitalen Bereich
vollständig nutzen und Unternehmen und
Bürgern Zugang zu kostengünstigen Kom-
munikationsnetzen auf Weltniveau und
einer Vielzahl von Online-Diensten bieten
will. Beispielsweise müssen alle Schulen in
der Europäischen Union über einen
Internetanschluss verfügen, und die Lehrer
müssen im Umgang mit dem Internet
geschult werden. Es muss europäische
Vorschriften für den elektronischen Handel
sowie für den Umgang mit geistigem
Eigentum, elektronischen Zahlungen und
Internet-Finanzdiensten geben.
Eines der in Lissabon vereinbarten Ziele war
die Schaffung eines ,Europäischen
Forschungsraums‘. Hierzu gehört beispiels-
weise die Einrichtung eines transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsnetzes für elektroni-
sche, wissenschaftliche Mitteilungen, das
Forschungseinrichtungen und Universitäten
sowie wissenschaftliche Bibliotheken und –
nach und nach – auch Schulen miteinander
verbindet. Ferner werden Maßnahmen
ergriffen, um Behinderungen der Frei-
zügigkeit von Forschern in Europa zu besei-
tigen. Gleichzeitig müssen Anreize geschaf-
fen werden, um die weltweit führenden
Wissenschaftler dauerhaft nach Europa zu
holen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
bilden das Rückgrat der europäischen
Wirtschaft. Allzu oft werden ihre
Wettbewerbsfähigkeit und Dynamik durch
unsinnige oder uneinheitliche Vorschriften
behindert. Teil der Lissabonner Strategie ist
auch die Erarbeitung einer Charta für kleine
Unternehmen und die Bereitstellung von
Startkapital für Hightech-Unternehmen.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:50 Pagina 39
40
Europa in 12 Lektionen
Zu den Prioritäten der EU gehört die ver-
stärkte Investition in Menschen und
Ausbildung, das Wichtigste, was Europa zu
bieten hat. Die Europäische Union weiß um
die Bedeutung von Bildung und lebenslan-
gem Lernen, die Notwendigkeit, mehrere
Sprachen zu erwerben und über technische
Fertigkeiten zu verfügen. Der Mangel an
qualifiziertem Personal ist ein Hindernis für die
Telekommunikations- und Internetbranche in
Europa.
Mit Programmen wie Sokrates, Leonardo und
dem Youth-Programm ermutigt die
Europäische Union Studenten, Lehrer und
Forscher, in anderen europäischen Ländern
zu lernen und zu lehren. Sie ergreift ferner
Maßnahmen, um die gegenseitige Anerken-
nung von Ausbildungszeiten und Diplomen
innerhalb der EU zu gewährleisten.
Schließlich befasst sich die Lissabonner
Strategie auch mit einem der schwierigsten
Probleme in Europa – der Tatsache, dass
seine Bevölkerung immer älter wird, und
dies erhebliche Auswirkungen hat auf die
Arbeitnehmer und die Finanzierung der
europäischen Sozialversicherungs- und
Rentensysteme. Insbesondere bei Frauen
und älteren Menschen ist die Erwerbsquote
in Europa nicht hoch genug. Gleichzeitig lei-
den einige Regionen in der EU unter
Langzeitarbeitslosigkeit. Im Allgemeinen gibt
es bei der Arbeitslosigkeit große regionale
Unterschiede.
Deshalb formulierte der Europäische Rat von
Lissabon das Ziel, die Erwerbstätigenquote
von durchschnittlich 61 % in 2000 auf 70 %
in 2010 zu erhöhen und den Anteil der
erwerbstätigen Frauen im gleichen Zeitraum
von 51 % auf 60 % zu steigern.
Um die Auswirkungen der Bevölkerungs-
alterung zu beschränken, forderte der
Europäische Rat von Barcelona im März 2002
die EU-Regierungen auf, die „Vorruhestands-
anreize für Erwerbstätige zu reduzieren und
betriebliche Vorruhestandsregelungen einzu-
führen“. Bis 2010 sollte angestrebt werden,
„dass das tatsächliche Durchschnittsalter des
Eintritts in den Ruhestand in der Europäi-
schen Union allmählich um etwa fünf Jahre
ansteigt“.
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41
Geht es bei Europa um die Menschen oder
die Unternehmen? Das europäische
Einigungswerk begann mit der politischen
Vision der Gründungsväter der EU, die vor
allem ein Wiederaufleben der Kriege, die
Europa jahrhundertelang verwüstet hatten,
unmöglich machen wollten. Um Europa so
effizient und solide wie möglich aufzubauen,
gingen sie pragmatisch vor und schufen eine
europäische Solidarität in den Bereichen
Kohle und Stahl, Binnenmarkt, Agrarpolitik,
Wettbewerb usw.
So entstand ein Europa, das von seinen
Kritikern als ,technokratisch‘ bezeichnet
wird, weil es sich auf Sachverständige,
Wirtschaftswissenschaftler und Beamte
stützt. Dies mag zwar technokratisch sein,
aber das ursprünglich angestrebte Ziel hätte
niemals ohne den politischen Willen der
Gemeinschaftsorgane erreicht werden kön-
nen.
Europa im täglichen Leben
Die meisten der in den Verträgen festgeleg-
ten Ziele sind nun erreicht. Die alten
Vorschriften und Regelungen, Steuer- und
Zollbestimmungen, die einmal Leben und
Arbeiten der Menschen in Europa ein-
schränkten und den freien Waren-, Kapital-
und Dienstleistungsverkehr behinderten,
gehören der Vergangenheit an. Auch wenn
9 Das Europa der Bürger
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42
Europa in 12 Lektionen
uns dies nicht immer bewusst ist, kommen
wir alle täglich in den Genuss der Vorzüge
des Binnenmarktes: Zugang zu einer größe-
ren Produktvielfalt, niedrige Preise durch
Wettbewerb, Maßnahmen zum Schutz der
Verbraucher und der Umwelt, technische
Normen, die nach oben harmonisiert werden.
Den Bewohnern der Randregionen der
Gemeinschaft kommen die verschiedenen
Strukturfonds wie der Europäische Fonds für
Regionale Entwicklung zugute. Die vom
EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und
Garantiefonds für die Landwirtschaft)
geschaffenen Preisstützungsmechanismen
haben sich vor allem für die Landwirte jahr-
zehntelang als vorteilhaft erwiesen.
Nahezu alle Ausgaben aus dem EU-Haushalt,
der sich in 2003 auf rund 100 Mrd. EUR
belief, werden für Maßnahmen aufgewen-
det, die unmittelbare Auswirkungen auf das
tägliche Leben der Bürger in Europa haben.
Seit Inkrafttreten der Römischen Verträge im
Jahre 1958 ist der Europäische Gesetzgeber
bestrebt, die Bestimmungen zur Förderung
der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, des
freien Dienstleistungsverkehrs und der
Niederlassungsfreiheit für freie Berufe mit
konkretem Inhalt zu füllen. Arbeitnehmern,
die sich in einem anderen Mitgliedstaat um
einen Arbeitsplatz bemühen, dürfen keinerlei
Beschränkungen im Zusammenhang mit
ihrer Staatsangehörigkeit auferlegt werden.
EU-Richtlinien haben die Vorschriften zur
Berufsausübung in der Europäischen Union
harmonisiert. Nach langwierigen Harmonisie-
rungsbemühungen wurden die Diplome von
Ärzten, Juristen, Krankenschwestern,
Tierärzten, Apothekern, Architekten, Versi-
cherungsmaklern usw. von den Mitglied-
staaten gegenseitig anerkannt.
Dennoch gab es weiterhin eine Vielzahl von
Bereichen mit unterschiedlichen Regelungen,
sodass die EU-Mitgliedstaaten am 21.
Dezember 1988 eine Richtlinie über die
gegenseitige Anerkennung der Hochschulab-
schlüsse verabschiedeten. Sie betrifft alle
Hochschulausbildungsgänge von mindestens
drei Jahren Dauer und beruht auf dem
Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in
die Qualität der Bildungs- und Ausbil-
dungsgänge.
Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und
Aufenthaltsrecht innerhalb der Union sind
somit die elementarsten Rechte, die jeder
Bürger in Anspruch nehmen kann. Dieses
Recht ist im Vertrag von Maastricht in dem
Kapitel über die Unionsbürgerschaft veran-
kert.
Mit Ausnahme von Tätigkeiten, die direkt mit
der Ausübung hoheitlicher Befugnisse
(Polizei, Streitkräfte, auswärtige Angelegen-
heiten usw.) zusammenhängen, können
bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen
Dienst (Gesundheitswesen, Bildungswesen,
öffentliche Dienstleistungsunternehmen)
auch von Staatsangehörigen anderer
Mitgliedstaaten ausgeübt werden. Warum
sollte nicht ein britischer Lehrer Schülern in
Rom die englische Sprache nahe bringen
oder ein frisch diplomierter französischer
Verwaltungswissenschaftler an einem
Auswahlverfahren für Verwaltungsbeamte in
Belgien teilnehmen können?
Der europäische Bürger ist jedoch nicht nur
ein Verbraucher oder jemand, der eine wirt-
schaftliche oder soziale Aufgabe wahrzu-
nehmen hat, sondern vielmehr Bürger der
Europäischen Union und als solcher mit
bestimmten politischen Rechten ausgestat-
tet. Aufgrund des Vertrags von Maastricht
hat jeder Unionsbürger – unabhängig von
seiner Staatsangehörigkeit – das aktive und
passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen
sowie bei Wahlen zum Europäischen
Parlament in dem EU-Mitgliedstaat, in dem
er seinen Wohnsitz hat.
Die Unionsbürgerschaft ist in Artikel 17 des
Vertrags von Amsterdam verankert:
„Unionsbürger ist, wer die Staatsange-
hörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die
Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale
Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht“.
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:50 Pagina 42
43
Grundrechte
Der Vertrag von Amsterdam hat die
Grundrechte weiter ausgebaut. Er führt ein
Verfahren ein, in dessen Rahmen die Rechte
eines Staates, die sich aus seiner EU-
Mitgliedschaft ergeben, ausgesetzt werden
können, sofern dieses Land gegen die
Grundrechte der EU-Bürger verstößt. Ferner
wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung
über die Staatsangehörigkeit hinaus auch
auf Geschlecht, Rasse, Religion, Lebensalter
und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt. Der
Vertrag stärkt weiter den Grundsatz der
Gleichheit zwischen Mann und Frau.
Schließlich verbessert der Vertrag von
Amsterdam die Maßnahmen der EU zugun-
sten einer stärkeren Öffnung, wodurch die
Bürger einen verbesserten Zugang zu den
amtlichen Dokumenten der Europäischen
Organe erhalten.
Die Verpflichtung der Europäischen Union
gegenüber den Bürgerrechten wurde im
Dezember 2000 in Nizza bekräftigt, als die
Charta der Grundrechte der Europäischen
Union feierlich verkündet wurde. Diese
Charta wurde von einem Konvent, dem
Mitglieder der nationalen Parlamente und
des Europäischen Parlaments, Vertreter der
nationalen Regierungen und ein Mitglied der
Kommission angehörten, erarbeitet. Unter
den sechs Oberbegriffen Würde, Freiheit,
Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und
Gerechtigkeit werden in 54 Artikeln die
Grundrechte der Europäischen Union sowie
die bürgerlichen, politischen, wirtschaft-
lichen und sozialen Rechte der EU-Bürger
niedergelegt.
Die ersten Artikel befassen sich mit der
Menschenwürde, dem Recht auf Leben, dem
Recht auf Unverletzlichkeit der Persön-
lichkeit sowie der Meinungs- und Ge-
wissensfreiheit. In dem Kapitel über
Solidarität werden auf neue Weise die sozia-
len und wirtschaftlichen Rechte zusammen-
gefasst wie:
• das Streikrecht,
• das Recht der Arbeitnehmer auf Information
und Anhörung,
• das Recht, Familien- und Berufsleben in
Einklang zu bringen,
• das Recht auf Gesundheitsversorgung, sozi-
ale Sicherheit und soziale Unterstützung in
der gesamten Europäischen Union.
Die Charta fördert auch die Gleichbehand-
lung von Mann und Frau und beinhaltet das
Recht auf Datenschutz, ein Verbot eugeni-
scher Praktiken und des Klonens von
Menschen zu Fortpflanzungszwecken, das
Recht auf Umweltschutz, die Rechte von
Kindern und älteren Menschen sowie das
Recht auf eine gute Verwaltung.
Dieses Europa der Bürger weist in gewisser
Weise auf ein politisches Europa hin, dessen
genaue Form sich jedoch noch entwickeln
muss. Für welche Werte und Ziele wollen die
Völker Europas in einer Europäischen Union
mit 25 oder mehr Mitgliedern eintreten?
Europa bedeutet Kultur und Bildung
Ein europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl
kann nicht künstlich hergestellt werden. Es
kann sich nur entwickeln aus einem gemein-
samen kulturellen Bewusstsein. Deshalb darf
sich Europa nicht nur auf den wirtschaft-
lichen Bereich beschränken, sondern muss
seine Aufmerksamkeit auch der Kultur wid-
men.
In diese Richtung zielen die Bildungs- und
Ausbildungsprogramme der EU wie Erasmus
(Förderung der Mobilität der Studenten),
Comett (technische Aus- und Fortbildung)
sowie Lingua, das die fremdsprachliche
Ausbildung fördert. Mehr als 1 Million
Studenten konnten mit Hilfe des Erasmus-
Programms bereits in einem anderen
Mitgliedstaat der Gemeinschaft studieren.
Die Europäische Union hat sich das Ziel
gesetzt, dass 10 % der Studenten ein
Studienjahr in einem anderen Mitgliedstaat
der Gemeinschaft verbringen. Zu diesem
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44
Europa in 12 Lektionen
Zweck müssen die EU-Mittel für die
Bildungspolitik aufgestockt werden. Die
Programme Sokrates, Leonardo da Vinci und
Youth dürften weitere Fortschritte ermög-
lichen.
Durch die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen
haben die Zuschauer einen besseren Zugang
zu Fernsehprogrammen, die in Europa pro-
duziert werden. Europäische Rundfunk-
gesellschaften müssen einen bestimmten
Anteil europäischer Programme senden. Die
Richtlinie verschärft den Jugendschutz und
fördert Programme unabhängiger Produzenten.
Ferner legt sie Vorschriften für Werbung und
Teleshopping fest.
Das Rahmenprogramm Kultur 2000 für den
Zeitraum 2000-2004 soll die Kooperation
zwischen Programmmachern, Produzenten,
Rundfunkanstalten, Netzen und Kultur-
institutionen fördern.
Das Programm MEDIA Plus (2001-2005)
unterstützt die audiovisuelle Industrie. Im
Vergleich zu der Vielzahl an Fernseh-
programmen und Filmen aus den Vereinigten
Staaten ist das europäische Angebot zu klein.
MEDIA Plus soll dieses Missverhältnis aus-
gleichen und den Vertrieb europäischer Filme
und Programme in Europa fördern.
Zugehörigkeitsgefühl
Das Konzept eines Europas der Bürger ist völ-
lig neu. Damit es sich weiter durchsetzt,
müssen Symbole, die für eine gemeinsame
europäische Identität stehen, stärker ins
Bewusstsein gerückt werden. Beispiele hier-
für sind der 1985 eingeführte Europapass,
die Europahymne (Beethovens Ode an die
Freude) sowie die Europaflagge (12 kreisför-
mig angeordnete goldene Sterne auf blauem
Grund). Seit 1996 stellen die Mitgliedstaaten
auch einen europäischen Führerschein aus.
Seit 1979 wird das Europäische Parlament in
allgemeiner Wahl direkt gewählt. Hierdurch
erhält das europäische Einigungswerk eine
größere demokratische Legitimität, da der
Bürger unmittelbar beteiligt wird. Der
Ausbau des demokratischen Europa kann nur
über die Erweiterung der Befugnisse des
Parlaments, die Schaffung echter europäi-
scher Parteien und eine größere Beteiligung
der Bürger an der Politik der EU mit Hilfe von
Nichtregierungsorganisationen und anderen
Freiwilligenverbänden erfolgen.
Die Einführung der Euro-Banknoten und
-Münzen am 1. Januar 2002 hatte wichtige
psychologische Konsequenzen. Die Europäer
können nun, da die Preise in den meisten EU-
Staaten in Euro angegeben sind und direkt
miteinander verglichen werden können,
überall einkaufen. Aufgrund des Schengener
Abkommens sind die meisten Grenzkontrol-
len zwischen den EU-Ländern abgeschafft,
wodurch die Bürger bereits das Gefühl
haben, zu einem einheitlichen geografischen
Raum zu gehören.
Im Sinne einer größeren Bürgernähe sieht
der Vertrag über die Europäische Union das
Amt eines Bürgerbeauftragten vor, der vom
Europäischen Parlament gewählt wird. Seine
Amtszeit entspricht der Legislaturperiode des
Parlaments. Er geht Beschwerden gegen EU-
Organe und Gremien nach. Beschwerden
können von jedem EU-Bürger oder von in
einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Personen
oder Organisationen vorgebracht werden.
Der Ombudsmann versucht zwischen dem
Beschwerdeführer und dem betreffenden
Organ bzw. Gremium eine gütliche Einigung
herbeizuführen.
Ein weiteres wichtiges Band zwischen den
Bürgern und den EU-Organen ist die
bewährte Praxis des Parlaments, Petitionen
von in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen
Personen entgegenzunehmen.
Jean Monnet sagte bereits 1952: „Wir eini-
gen keine Staaten, wir bringen Menschen
einander näher“. Auch heute noch ist es eine
der großen Herausforderungen der EU-
Organe, die öffentliche Meinung weiterhin
für die europäische Idee zu begeistern.
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Europäische Bürger haben das Recht, überall
in der Europäischen Union ohne Angst vor
Verfolgung oder Gewalt in Freiheit zu leben.
Gleichwohl haben die Europäer heute am
meisten Angst vor der internationalen
Kriminalität und dem Terrorismus.
Diese Probleme verlangen rasche gemeinsa-
me Maßnahmen auf Ebene der EU. Die
Europäische Union braucht eine Politik im
Bereich Justiz und Inneres, insbesondere zum
jetzigen Zeitpunkt, da die Erweiterung dem
Thema der inneren Sicherheit Europas eine
neue Dimension verleiht.
Als die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
gegründet wurde, standen EU-Maßnahmen
in diesem Bereich noch nicht auf der
Tagesordnung. In Artikel 3 des Vertrags von
Rom heißt es nur, dass die Gemeinschaft
„Maßnahmen hinsichtlich der Einreise in den
Binnenmarkt und des Personenverkehrs im
Binnenmarkt“ ergreifen muss. Im Laufe der
Zeit wurde jedoch klar, dass Freizügigkeit
bedeutet, dass jeder überall in der EU den
gleichen Schutz und den gleichen Zugang
zur Justiz haben muss. Deshalb wurden die
ursprünglichen Verträge geändert – zuerst
durch die Einheitliche Europäische Akte,
dann durch die Verträge von Maastricht und
Amsterdam.
10 Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit
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46
Europa in 12 Lektionen
Freizügigkeit
Die Freizügigkeit innerhalb der EU wirft für
die Mitgliedstaaten die Frage der Sicherheit
auf, da die Kontrollen an den meisten
Binnengrenzen der Union abgeschafft wor-
den sind. Als Ausgleich hierfür müssen
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den
Außengrenzen der EU ergriffen werden. Da
die Freizügigkeit innerhalb der Union von
Kriminellen missbraucht wird, müssen die
nationalen Polizei- und Justizbehörden eng
zusammenarbeiten, um das internationale
Verbrechen zu bekämpfen.
Freiheit, Sicherheit und Recht sind eng mit-
einander verbunden. Die Freiheit ist weitest-
gehend nutzlos, wenn die Menschen nicht in
Sicherheit leben können und von einem
Rechtssystem geschützt werden, auf das sich
alle gleichermaßen verlassen können.
Am 15. und 16. Oktober 1999 trat der
Europäische Rat zu einem Sondergipfel in
Tampere (Finnland) zusammen, um das
Thema Justiz und Inneres insgesamt zu erör-
tern. Die Staats- und Regierungschefs der EU
einigten sich auf ein eindeutiges und ehrgei-
ziges Aktionsprogramm, um die Europäische
Kommission in rund 60 Schritten bis 2004 zu
einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts umzugestalten. Die Europäische
Kommission erhielt die Aufgabe, die
Fortschritte der EU auf diesem Gebiet mit
Hilfe einer Übersicht zu überwachen.
In Tampere ging es im Wesentlichen um:
• eine gemeinsame EU-Politik im Bereich
Asyl und Zuwanderung,
• einen wirklichen ‚Europäischen Rechtsraum‘,
•
eine unionsweite Bekämpfung des
Verbrechens,
• verstärkte externe Maßnahmen.
Einer der wichtigsten Schritte zur
Erleichterung des Reiseverkehrs in der
Europäischen Union erfolgte 1985, als
Belgien, Frankreich, Luxemburg und die
Niederlande in der kleinen Luxemburger
Grenzstadt Schengen vereinbarten, an ihren
gemeinsamen Grenzen alle Personen-
kontrollen unabhängig von der Nationalität
abzuschaffen, die Kontrollen an ihren
Grenzen mit Nicht-EU-Ländern zu harmoni-
sieren und eine gemeinsame Visapolitik ein-
zuführen.
Somit schufen sie einen Raum ohne
Binnengrenzen, den so genannten Schengen-
Raum. An den Außengrenzen müssen EU-
Bürger ihren Personalausweis oder ihren
Reisepass vorweisen.
Das Schengener Übereinkommen von 1985
und das Zusatzübereinkommen von 1990 zu
seiner Umsetzung sowie zur Umsetzung des
hiervon abgeleiteten Rechts wurden
Bestandteil der EU-Verträge, und im Laufe
der Zeit wurde der Schengen-Raum ausge-
weitet. Seit März 2001 wenden Island und
Norwegen sowie die 13 EU-Länder Österreich,
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg,
die Niederlande, Portugal, Spanien und
Schweden die Vorschriften des Schengener
Übereinkommens vollständig an.
Das Ziel ist es nicht, eine ‚Festung Europa’ zu
schaffen, sondern die legale Einreise und die
Freizügigkeit in der Europäischen Union zu
erleichtern. Gleichzeitig ist die EU entschlos-
sen, das internationale Verbrechen und den
Menschenhandel zu bekämpfen.
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47
Asyl- und Einwanderungspolitik
Europa ist stolz auf seine jahrhundertelange
Tradition der Gastfreundschaft und seine
Bereitschaft, Flüchtlingen, die sich Gefahren
und Verfolgung ausgesetzt sehen, aus huma-
nitären Gründen Asyl zu bieten. Heute ste-
hen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
vor dem drängenden Problem, wie die
zunehmende Zahl der legalen und illegalen
Einwanderer in einem Raum ohne Binnen-
grenzen zu bewältigen ist.
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
haben sich darauf geeinigt, ihre Vorschriften
zu harmonisieren, so dass Asylanträge auf
der Grundlage einheitlich anerkannter
Prinzipien der gesamten Europäischen Union
bearbeitet werden können. In Tampere setz-
ten sie sich das Ziel, ein gemeinsames
Asylverfahren zu beschließen und Personen,
die Asyl erhalten haben, in der gesamten
Union gleichzubehandeln. In der EU haben
die Zuwanderer die gleichen Rechte und
Pflichten wie die Unionsbürger. Der Umfang
dieser Rechte und Pflichten hängt davon ab,
wie lange sich die einzelnen Personen recht-
mäßig in der Europäischen Union aufgehal-
ten haben.
Bekämpfung des internationalen
Verbrechens
Um diese Politik tragfähig zu machen, muss
die EU ein effizientes System zur
Bewältigung der Zuwanderung einrichten,
wozu auch gründliche Kontrollen an den
Außengrenzen und wirksame Maßnahmen
gegen illegale Zuwanderung gehören. Zur
Bekämpfung von Schleuserbanden und
Menschenhändlern, die Geschäfte mit der
Not der Schwachen, insbesondere von
Frauen und Kindern, machen, sind koordi-
nierte Maßnahmen notwendig.
Das organisierte Verbrechen wird immer raf-
finierter und nutzt für seine Aktivitäten
regelmäßig europäische oder internationale
Netze. Der Terrorismus hat deutlich gezeigt,
dass er überall in der Welt mit großer
Brutalität zuschlagen kann. Deshalb wurde
das Schengen-Informationssystem (SIS)
eingerichtet, eine komplexe Datenbank, die
es den Polizei- und Justizbehörden ermög-
licht, Fahndungsdaten auszutauschen - bei-
spielsweise über gestohlene Fahrzeuge oder
Kunstwerke bzw. Personen, die steckbrieflich
gesucht werden, oder für die eine
Ausweisung erwirkt wurde.
Eine der besten Möglichkeiten, Verbrecher
dingfest zu machen, ist es, ihren illegalen
Gewinnen nachzuspüren. Aus diesem
Grunde, aber auch, um die Finanzierung von
kriminellen Vereinigungen zu unterbinden,
hat die EU Gesetze gegen die Geldwäsche
verabschiedet.
Der bei weitem größte Fortschritt, der in
letzter Zeit im Bereich der Zusammenarbeit
zwischen Polizei und Justiz erzielt wurde,
war die Schaffung von Europol. Diesem EU-
Gremium gehören Polizei- und Zollbeamte
an. Seine Aufgabe ist die Durchsetzung des
Rechts in der gesamten Europäischen Union.
Bekämpft wird eine Vielzahl internationaler
Verbrechen: Drogenhandel, Handel mit
gestohlenen Fahrzeugen, Schleuserkriminalität,
sexuelle Ausbeutung von Frauen und
Kindern, Pornografie, Markenfälschungen,
Handel mit radioaktiven und nuklearen
Materialien, Terrorismus, Geldwäsche und
Fälschungen von Euro-Noten.
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48
Europa in 12 Lektionen
Auf dem Weg zu einem Europäischen
Rechtsraum
Gegenwärtig existieren mehr als 15
Rechtssysteme in der Europäischen Union.
Menschen, die in einem Land leben, dessen
Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, sehen
sich plötzlich familien- oder arbeitsrecht-
lichen Problemen ausgesetzt, für die ein
Rechtssystem gilt, das ihnen fremd ist. Dies
macht das tägliche Leben noch schwieriger.
Wenn es das Ziel der Europäischen Union ist,
dass sich die Menschen innerhalb ihrer
Grenzen frei bewegen und überall Zugang
zur Justiz haben sollen, müssen ihre
Rechtssysteme das Leben der Menschen ver-
einfachen und nicht schwieriger gestalten.
Für Angehörige der Rechtsberufe aus den
verschiedenen Mitgliedstaaten wurden EU-
Programme eingerichtet. Im Rahmen des
Programms Grotius werden beispielsweise
Richter und Rechtsanwälte über die Funk-
tionsweise der Rechtssysteme anderer EU-
Länder informiert. Das Programm Falcone
unterstützt Kontakte zwischen Richtern,
Strafverfolgungsbehörden sowie Polizei- und
Zollbeamten in der Europäischen Union.
Das wichtigste Beispiel für die praktische
Kooperation in diesem Bereich ist jedoch
Eurojust – eine zentrale Koordinierungs-
struktur, in deren Rahmen die Zusammenarbeit
nationaler Ermittlungs- und Vollzugsbehörden
bei Strafermittlungsverfahren, die mehrere
EU-Länder betreffen, gefördert wird.
Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten
der verschiedenen Länder kann dadurch
behindert werden, dass sie bestimmte krimi-
nelle Handlungen unterschiedlich definieren.
Das internationale Verbrechen, wozu auch
der Terrorismus gehört, kennt jedoch keine
nationalen Grenzen. Um diese Phänomene
effizient zu bekämpfen, entwickelt die Union
Schritt für Schritt eine gemeinsame
Strafverfolgungspolitik. Die Europäische
Union beabsichtigt die Einrichtung eines
gemeinsamen Rechtsrahmens zur Bekämp-
fung des Terrorismus, um ihren Bürgern ein
Höchstmaß an Schutz zu gewährleisten und
die internationale Zusammenarbeit in die-
sem Bereich zu verbessern.
Bis 1997 fielen Angelegenheiten wie Asyl
und Einwanderung, Kontrolle an den
Außengrenzen (Visapolitik) und die Zusam-
menarbeit der Justizbehörden in Zivil- und
Handelssachen unter die direkte Zusam-
menarbeit zwischen den Regierungen der
EU-Mitgliedstaaten. Der Vertrag von Amsterdam
hat diese Fragen jedoch von der Regierungs-
auf die Gemeinschaftsebene verlagert,
sodass sie mit Hilfe der bewährten
,Gemeinschaftsmethode‘ viel effizienter
behandelt werden können.
Allerdings waren hieran die Bedingung einer
fünfjährigen Übergangsfrist, ein zwischen
Kommission und den Mitgliedstaaten geteil-
tes Initiativrecht, einstimmig zu fassende
Beschlüsse, die einfache Anhörung des
Europäischen Parlaments und nach Maßgabe
des Gerichtshofs nur beschränkte Befugnisse
geknüpft.
Ein Bereich verblieb jedoch ausschließlich
auf Regierungsebene: die Zusammenarbeit
der Polizei- und Justizbehörden in
Strafangelegenheiten. Aufgrund des Vertrags
von Maastricht koordiniert der Rat die
Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in die-
sem für die nationalen Hoheitsrechte sehr
sensiblen Bereich. Auch hier teilt sich die
Kommission das Initiativrecht mit den
Mitgliedstaaten.
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49
11 Die Europäische Union in der Welt
Wirtschafts-, handels- und währungspoli-
tisch ist die Europäische Union zu einer
Weltmacht geworden. Sie hat erheblichen
Einfluss in internationalen Organisationen
wie der Welthandelsorganisation (WTO), den
Unterabteilungen der Vereinten Nationen
(UN) und bei Weltgipfeln zum Thema
Umweltschutz und Entwicklung.
Wenn bisweilen gesagt wird, die EU sei ein
wirtschaftlicher Riese, aber ein ,politischer
Zwerg‘, ist dies eine Übertreibung.
Gleichwohl ist zutreffend, dass die EU-
Mitgliedstaaten diplomatisch und politisch
noch einen langen Weg zurücklegen müssen,
bevor sie in wichtigen Fragen wie Frieden
und Stabilität, Terrorismus, Naher und
Mittlerer Osten, Beziehungen zu den
Vereinigten Staaten und der Rolle des UN-
Sicherheitsrates mit einer Stimme sprechen
können. Die EU-Mitgliedstaaten behalten die
volle Souveränität über ihre Streitkräfte. Ihre
Verteidigungssysteme unterstehen den
nationalen Regierungen, und die einzigen
Verbindungen untereinander bestehen im
Rahmen von Bündnissen wie der NATO.
Eine sich entwickelnde gemeinsame
Verteidigungspolitik
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheits-
politik (GASP) und die Europäische Sicher-
heits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die in
den Verträgen von Maastricht und
Amsterdam vorgesehen sind, legen die wich-
tigsten Aufgaben der EU im Verteidigungs-
bereich fest. Auf dieser Grundlage beruht der
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:50 Pagina 49
50
Europa in 12 Lektionen
,zweite Pfeiler‘ der EU - der Politikbereich, in
dem Maßnahmen durch Vereinbarungen auf
Regierungsebene getroffen werden, und in
dem Kommission und Parlament nur eine
kleine Rolle spielen. Entscheidungen in die-
sem Bereich werden im Konsens getroffen,
wobei sich einzelne Staaten enthalten kön-
nen.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellt sich
das politische und strategische Umfeld der
EU wie folgt dar:
• Da Russland freundschaftliche Beziehun-
gen zur westlichen Welt pflegt, und die
ehemaligen Ostblockländer fast gleichzei-
tig der NATO und der EU beigetreten sind,
ist der mehr als 50 Jahre dauernde Kalte
Krieg endgültig zu Ende. Der europäische
Kontinent wird friedlich vereinigt, und die
europäischen Länder arbeiten zusammen,
um das internationale Verbrechen wie
Schleusekriminalität und Geldwäsche zu
bekämpfen. Die EU ist eine organisierte
Partnerschaft mit ihren großen Nachbarn
wie Russland und der Ukraine, die – zumin-
dest mittelfristig – keine Aussicht auf
einen Beitritt zur Europäischen Union
haben, eingegangen.
•
Die EU-Mitgliedstaaten wollen eine
Europäische Sicherheits- und Vertei-
digungspolitik entsprechend den Verträgen
einrichten. Im Dezember 1999 hat der
Europäische Rat von Helsinki der EU ein
Leitziel gesetzt: Bis zum Jahr 2003 in der
Lage sein, innerhalb von 60 Tagen
Streitkräfte bis zur Stärke von 60 000
Mann mit Unterstützung von See- und
Luftstreitkräften zu verlegen und für min-
destens ein Jahr aufrechtzuerhalten. Bei
dieser schnellen Eingreiftruppe handelt es
sich nicht um eine „Europäische Armee“:
Sie setzt sich zusammen aus Kontingenten
der nationalen Streitkräfte, wird jedoch
koordiniert durch ein Politisches und
Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), einen
Militärausschuss (EUMC) und einen
Militärstab (EUMS) unter Aufsicht des
Rates und mit Sitz in Brüssel. Hierdurch
verfügt die Union über ein politisches und
militärisches Werkzeug zur Durchführung
bestimmter Sonderaufgaben – wie huma-
nitärer und Rettungsaktionen außerhalb
Europas, friedenserhaltender Maßnahmen
und anderer Formen des Krisenmana-
gements, wozu auch friedensschaffende
Maßnahmen gehören.
• Die Vereinigten Staaten akzeptieren, dass
Europa bei Militäreinsätzen, an denen
Amerika nicht beteiligt werden will, auf
logistische Kapazitäten der NATO für die
Aufklärungs-, Kommunikations-, Kom-
mando- und Transportstrukturen zurück-
greifen kann.
• Die gegenwärtigen Verteidigungs- und
Abschreckungsstrukturen wie die französi-
schen und britischen Nuklearwaffen blei-
ben unter nationaler Kontrolle. Da die
Militärtechnik immer ausgefeilter und teu-
rer wird, wird es für die EU-Mitgliedstaa-
ten immer notwendiger, bei der
Herstellung von Rüstungsgütern zusam-
menzuarbeiten. Hinzu kommt, dass ihre
Systeme interoperabel und ihre Ausrüs-
tungen ausreichend genormt sein müssen,
wenn ihre Streitkräfte gemeinsame
Missionen durchführen sollen.
• Die Angriffe auf Washington und New
York am 11. September 2001 und die seit-
dem in vielen Teilen der Welt erfolgten
Terroranschläge haben die strategische
Landschaft grundlegend verändert. Die
europäischen Länder arbeiten beim
Informationsaustausch immer stärker
zusammen, um derartigen Anschlägen vor-
zubeugen. Da die Terrorismusbekämpfung
eine internationale Aufgabe ist, arbeitet
Europa nicht nur im Rahmen traditioneller
Bündnisse, zum Beispiel mit den
Vereinigten Staaten, sondern auch mit vie-
len anderen Ländern in der Welt zusam-
men, um Demokratie und Menschenrechte
zu fördern.
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51
Angesichts der sich verändernden strategi-
schen Landschaft versucht die Europäische
Union, ein vernünftiges Gleichgewicht zwi-
schen den verschiedenen Traditionen der
Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheits-
und Verteidigungspolitik zu finden.
„Wen soll ich anrufen, wenn ich mit
Europa sprechen will?“
Durch die EU-Verfassung würde das Amt
eines EU-Außenministers geschaffen, was
Europa eine viel deutlichere Identität ver-
leiht. Der Außenminister würde die Union
auf internationaler Ebene vertreten, wäre ein
Mitglied der Europäischen Kommission und
Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik. Dies wäre eine
Antwort auf die berühmte Frage von Henry
Kissinger aus den 70er Jahren: „Wen soll ich
anrufen, wenn ich mit Europa sprechen
will?“
Der Vertrag von Amsterdam hat auch ver-
sucht, ein Verfahren für genügend
Flexibilität im GASP-Bereich einzuführen.
Die ,verstärkte Zusammenarbeit‘ bietet meh-
reren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, als
Gruppe in Bereichen voranzugehen, in denen
andere Mitgliedstaaten - beispielsweise auf
Grund ihrer traditionellen Neutralität - nicht
tätig werden möchten.
Das Problem dieser offensichtlich pragmati-
schen Lösung ist, dass der Zusammenhalt der
Union insgesamt und ihre Glaubwürdigkeit
auf internationaler Ebene Schaden nehmen
würde, wenn die europäische Außenpolitik
eine ,variable Geometrie‘ hätte. Ferner würde
sich die Gefahr erhöhen, dass die Verbindung
zwischen den internen Politikbereichen der
EU (Verwaltung des Binnenmarkts, Wett-
bewerbspolitik, Wirtschafts- und Währungs-
union, innere Sicherheit usw.) und ihren
externen Politikbereichen (Handel, Entwick-
lungshilfe, Diplomatie und Verteidigung)
unterbrochen wird.
Es ist in Zukunft unerlässlich, dass Europa
mit einer Stimme spricht und eine für alle
deutlich sichtbare Politik betreibt. Die EU-
Länder müssen einheitlich auftreten, ihre
wichtigsten Interessen entschlossen vertre-
ten und unbedingte Solidarität bei der
Sicherung der Zukunft ihrer Völker an den
Tag legen.
Ein weltoffenes Europa
Die Vollendung des Binnenmarkts im Jahre
1993 hatte große Auswirkungen auf die
Handelspolitik der EU. Die Importbeschrän-
kungen, die die EU-Länder beibehalten durf-
ten, wurden schrittweise abgeschafft, eben-
so wie der innere Vertrieb ,sensibler‘ Importe
wie Textilien, Stahl, Kraftfahrzeuge und
elektronische Erzeugnisse. Die auf Initiative
Europas gegründete WTO ist ein ständiges
Forum, in dessen Rahmen Handelsstreitig-
keiten durch multilaterale Verhandlungen
beigelegt werden.
Das Durchschnittniveau der Zölle auf
Industrieeinfuhren in die Europäische Union
liegt unter 5 %. Die EU und ihre Handels-
partner in der Welt haben sich auf neue
Regeln für den Handel im Dienstleistungs-
und Agrarbereich geeinigt. Die Diskussionen
über landwirtschaftliche Themen haben
gezeigt, dass die Erzeuger diesseits und jen-
seits des Atlantiks unterschiedliche Auffas-
sungen vertreten. Nur weil die EU sich in die-
sen Gesprächen einig zeigte, konnte sie den
Standpunkt ihrer Mitgliedstaaten wirksam
verteidigen.
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52
Europa in 12 Lektionen
Die EU ist ein einheitlicher Handelsblock mit
fast einer halben Milliarde Verbrauchern und
einem relativ hohen Durchschnittseinkom-
men. Daher ist sie ein sehr attraktiver Markt
für die Ausfuhren anderer Länder. Die EU
kann diesen Einfluss nutzen, um ihre
Handelspartner davon zu überzeugen, sich
an die Regeln zu halten, die einen gesunden
Wettbewerb und einen fairen und gleichbe-
rechtigten Zugang zu den jeweiligen
Märkten gewährleisten.
Ein wichtiger Partner in einer
industrialisierten Welt
Aus Sicht der Vereinigten Staaten ist das nun
entstehende neue Europa ein Verbündeter,
der für die gleichen Werte steht, allerdings
auch ein Wettbewerber in den Bereichen
Handel und Technik. Das atlantische Bündnis
zwischen den USA und vielen EU-Ländern
hat dazu beigetragen, die Folgen der transat-
lantischen Handelsstreitigkeiten in den
Bereichen landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Stahl sowie Luft- und Raumfahrtindustrie
abzuschwächen.
Am Ende des 20. Jahrhunderts haben drama-
tische Ereignisse - insbesondere das Ende des
Kalten Krieges - die internationale Politik
verändert. Unter den neuen Gegebenheiten
müssen die NATO-Mitglieder ihre Beziehun-
gen neu definieren. Die euro-amerikanische
Zusammenarbeit braucht neue Ziele. Die
Alliierten müssen zusammenarbeiten, um
neue Gefahren zu bewältigen: Verbreitung
von Atomwaffen, internationaler Terrorismus,
internationales Verbrechen wie Drogen-
handel usw. Im Bereich Handel und
Investitionen ist die Europäische Union der
wichtigste Partner der Vereinigten Staaten
und der einzige, zu dem sie stabile Bezie-
hungen unterhalten. Allerdings muss Europa
einer gewissen Tendenz im US-Kongress zu
einseitigen Maßnahmen entgegengetreten,
die Europas globalen Interessen zuwiderlau-
fen können.
Beziehungen zwischen der EU und
den Mittelmeerländern
In unmittelbarer Nähe zu Europa, an der
Südküste des Mittelmeers, liegen Länder, die
mit der EU historisch und kulturell verbun-
den sind. Zwischen beiden Regionen fanden
starke Wanderungsbewegungen statt, die
auch in Zukunft anhalten dürften. Deshalb
sind diese Länder wichtige Partner der EU,
die sich von jeher um eine regionale
Eingliederung des Mittelmeerraums bemüht.
Die Mittelmeernachbarn der EU gehörten zu
den ersten, die besondere Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen mit der Europäischen
Union eingingen. Im November 1995 fand in
Barcelona eine Konferenz statt, an der alle
EU-Mitgliedstaaten und die Mittelmeeran-
rainerstaaten (mit Ausnahme Libyens, Albaniens
und der Länder des ehemaligen Jugoslawien)
teilnahmen. Diese Konferenz war Grundlage
für eine neue EU-Mittelmeerpartnerschaft
mit folgenden Schwerpunkten:
• Politischer Dialog zwischen den Teilneh-
merländern und eine Sicherheitspartner-
schaft, die insbesondere auf Rüstungskon-
trollmechanismen und dem Konzept der
friedlichen Beilegung von Konflikten
beruht.
• Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbe-
ziehungen zwischen den beiden Regionen.
Entscheidend hierfür ist die Schaffung
einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone
bis 2010, die den WTO-Vorschriften ent-
spricht. Hierdurch entsteht die mit 800
Millionen Verbrauchern größte Freihan-
delszone der Welt für Fertigerzeugnisse.
• Partnerschaft in den Bereichen Soziales
und Kultur.
Im Rahmen des MEDA-Programms gewährt
die EU den Mittelmeerländern für den
Zeitraum 2000-2006 eine finanzielle Unter-
stützung in Höhe von 5,3 Mrd. EUR.
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53
Afrika
Die Beziehungen zwischen Europa und dem
Afrika südlich der Sahara haben eine lange
Tradition. Mit dem Vertrag von Rom im Jahre
1957 wurden die Kolonien und überseei-
schen Gebiete einiger EWG-Mitgliedstaaten
mit der Gemeinschaft assoziiert. Mit der
Entkolonialisierung, die Anfang der 60er
Jahre begann, wurde diese Verbindung zu
einer Assoziierung zwischen souveränen
Staaten.
Das im Juni 2000 in der Hauptstadt Benins
unterzeichnete Cotonou-Abkommen kenn-
zeichnet eine neue Phase in der Entwick-
lungspolitik der EU. Das Abkommen zwi-
schen der Europäischen Union und den
Ländern Afrikas, der Karibik und des
Pazifischen Raums (AKP), das ehrgeizigste
und weitreichendste Handels- und Hilfs-
abkommen, das je zwischen Industriestaaten
und Entwicklungsländern geschlossen wurde,
ging aus dem ursprünglich 1975 in der togo-
lesischen Hauptstadt unterzeichneten und
anschließend regelmäßig aktualisierten
Abkommen von Lomé hervor.
Das Hauptanliegen des Abkommens entspricht
dem des Lomé-Abkommens: „die wirtschaftli-
che, kulturelle und soziale Entwicklung der
AKP-Staaten zu fördern und zu beschleunigen
und ihre Beziehungen [zur Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten] im Geiste
der Solidarität und im beiderseitigen Interesse
auszubauen und zu diversifizieren“.
Schwerpunkte des Abkommens von Lomé
waren die Handelsbeziehungen und der
Marktzugang: Das Cotonou-Abkommen zielt
weiter und führte beispielsweise neue
Verfahren für den Umgang mit Menschen-
rechtsverletzungen ein.
Die Europäische Union hat den am wenigs-
ten entwickelten Ländern, von denen 39 das
Abkommen unterzeichnet haben, besondere
Handelserleichterungen gewährt. Ab 2005
können Sie nahezu alle Erzeugnisse zollfrei
in die EU einführen.
Der Europäische Entwicklungsfonds stellt für
AKP-Programme in einem 7-Jahreszeitraum
Mittel in Höhe von 13,5 Mrd. EUR bereit.
Hinzu kommen 9,5 Mrd. EUR nicht abge-
rufene Mittel aus den früheren Fonds und
Darlehen der Europäischen Investitionsbank
in Höhe von 1,7 Mrd. EUR.
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54
Europa in 12 Lektionen
„Ein Tag wird kommen, wo alle Nationen die-
ses Kontinents, ohne ihre besonderen
Eigenheiten oder ihre ruhmreiche
Individualität einzubüßen, sich eng zu einer
höheren Gemeinschaft zusammenschließen
und die große europäische Bruderschaft
begründen werden. Ein Tag wird kommen,
wo es keine anderen Schlachtfelder mehr
geben wird als die Märkte, die sich dem
Handel öffnen und der Geist, der sich den
Ideen öffnet. Ein Tag wird kommen, wo die
Kugeln und Bomben durch Stimmzettel
ersetzt werden.“
Victor Hugo sprach diese prophetischen
Worte im Jahre 1849. Es dauerte über ein
Jahrhundert, bis diese utopischen Voraussa-
gungen wahr zu werden begannen. In der
Zwischenzeit führten zwei Weltkriege und
unzählige andere Konflikte auf europäi-
schem Boden zu Millionen von Toten. Es gab
Zeiten, in denen alles hoffnungslos schien.
Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind
die Aussichten besser und geben Anlass zu
neuer Hoffnung. Europa steht jedoch auch
vor neuen Schwierigkeiten und Herausforde-
rungen.
Die Erweiterung der Union auf 25 Mitglied-
staaten ist entsprechend dem von den EU-
Organen festgelegten Zeitplan vorangekom-
men. Wie ein Politiker aus den neuen
12 Welche Zukunft für Europa?
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55
Mitgliedstaaten sagte: „Europa ist es endlich
gelungen, seine Geschichte mit seiner
Geografie zu versöhnen“. Zwischen 2007 und
2015 dürften zusätzliche Erweiterungen der
Europäischen Union stattfinden. Bis dahin
müssen die Staats- und Regierungschefs
aufmerksam die öffentliche Meinung verfol-
gen und entscheiden, wo letztendlich die
geografischen, politischen und kulturellen
Grenzen der Union liegen.
Die Grundlage der EU ist ein Bündnis zwi-
schen souveränen Nationen, die beschlossen
haben, ein gemeinsames Schicksal zu teilen
und ihre Hoheitsrechte nach und nach
gemeinsam auszuüben. Dies gilt für die
Bereiche, die für die europäischen Völker
besonders wichtig sind: Frieden, Sicherheit,
partizipatorische Demokratie, Recht und
Solidarität. Dieses Bündnis wird in ganz
Europa gestärkt und bestätigt: Eine halbe
Milliarde Menschen hat sich dafür entschie-
den, in Rechtsstaatlichkeit und entsprechend
traditionellen Werten zu leben, bei denen der
Mensch und die Menschenwürde im
Mittelpunkt stehen.
Die gegenwärtige technologische Revolution
führt zu einem grundlegenden Wandel des
Lebens in den Industriestaaten, auch in
Europa. Hierdurch entstehen neue Heraus-
forderungen, die über die Staatsgrenzen hin-
ausgehen. Einzelne Staaten allein können
Probleme wie nachhaltige Entwicklung,
Bevölkerungstrends oder die Notwendigkeit
gesellschaftlicher Solidarität nicht effizient
bewältigen. Eine nationale Politik alleine
kann kein Wirtschaftswachstum gewährleisten,
genauso wenig wie einzelne Regierungen
eine ethische Antwort auf den weltweiten
Fortschritt in den Biowissenschaften geben
können. Die Verschmutzung der Meere durch
havarierte Öltanker und die Risiken eines
Reaktorunfalls wie in Tschernobyl verlangen
nach einer kollektiven Prävention, durch die
das ,gemeinsame Gut Europa‘ geschützt und
für künftige Generationen bewahrt wird.
Die erweiterte Europäische Union ist Teil
einer sich rasch und grundlegend wandeln-
den Welt, die neue Stabilität braucht. Die
Umwälzungen auf anderen Kontinenten
haben auch Auswirkungen auf Europa – dies
gilt für das Wiederaufflammen von religiö-
sem Fanatismus in der islamischen Welt
genauso wie für Krankheiten und Hungers-
nöte in Afrika, einseitige Tendenzen in
Nordamerika, Wirtschaftskrisen in Latein-
amerika, die Bevölkerungsexplosion in Asien
oder die globale Verlagerung von Unter-
nehmen und Arbeitsplätzen. Europa darf sich
nicht nur auf seine eigene Entwicklung kon-
zentrieren, sondern muss der Globalisierung
voll und ganz Rechnung tragen. Die
Europäische Union kann zwar stolz auf ihre
Errungenschaften in der Handelspolitik sein,
es bleibt jedoch noch viel zu tun, bis sie auf
der Weltbühne mit einer Stimme sprechen
oder glaubwürdig handeln kann.
Die EU-Organe haben bewiesen, wie wichtig
sie sind, aber sie müssen angepasst werden,
um die zunehmende Anzahl von Aufgaben,
die von einer wachsenden Union zu bewälti-
gen sind, wahrnehmen zu können. Je mehr
Mitgliedstaaten die EU hat, umso größer
werden die Zentrifugalkräfte, die sie ausein-
anderzureißen drohen. Die kurzsichtige
Verfolgung nationaler Interessen kann allzu
leicht die langfristigen Prioritäten der Union
als Ganzes gefährden. Deshalb muss jeder,
der sich an diesem einmaligen Unternehmen
beteiligt, Verantwortung übernehmen und so
handeln, dass das institutionelle System der
EU weiterhin handlungsfähig bleibt. Jede
grundlegende Änderung des gegenwärtigen
Systems muss sicherstellen, dass die Pluralität
in Europa gewahrt wird. Schließlich ist
Europas größter Reichtum seine besondere
Vielfalt, die zahlreichen Unterschiede zwi-
schen seinen Nationen. Auch der Entschei-
dungsfindungsprozess muss reformiert wer-
den. Das Festhalten am Einstimmigkeitsprin-
zip führt zu politischem Stillstand. Politisch
und rechtlich funktioniert nur ein System
auf der Grundlage von Mehrheitsentschei-
dungen mit eingebauten Sicherungen.
Die vorgeschlagene EU-Verfassung soll die
Verträge vereinfachen und das Entschei-
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Europa in 12 Lektionen
dungsfindungssystem der EU transparenter
machen. Die EU-Bürger müssen wissen, wer
in Europa wofür zuständig ist, und das
Gefühl haben, dass Europa für ihr tägliches
Leben von Bedeutung ist. Nur dann werden
die Menschen die Idee des europäischen
Einigungsprozesses unterstützen und moti-
viert sein, sich an den Wahlen zum
Europäischen Parlament zu beteiligen. Die
Verfassung legt fest, über welche Befugnisse
und Zuständigkeiten die EU, ihre Mitglied-
staaten und die regionalen Behörden verfü-
gen. Sie verdeutlicht, dass der europäische
Einigungsprozess zweifach legitimiert ist:
zum einen durch den direkten Willen des
Volkes und zum anderen durch die
Legitimation der nationalen Regierungen.
Der Nationalstaat ist nach wie vor der legiti-
me Rahmen für die gesellschaftliche
Entwicklung in Europa.
Die Verfassung ist ein weiterer wichtiger
Schritt im Prozess der Zusammenführung der
europäischen Nationen und Völker. Deshalb
dürfte dies nicht der letzte Akt des großen
Vorhabens der Gründungsväter der EU sein.
Die politischen Strukturen Europas werden
sicherlich entsprechend den anstehenden
Herausforderungen weiterentwickelt wer-
den.
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1948
7.-11. Mai
Haager Kongress: über 1 000 Delegierte aus
rund 20 europäischen Ländern erörtern neue
Formen der Zusammenarbeit in Europa. Sie
sprechen sich für die Einrichtung einer
,Europäischen Versammlung‘ aus.
1949
27./28. Januar
Auf der Grundlage des Haager Kongresses
wird der Europarat gegründet. Sein Sitz ist
Straßburg.
Im selben Jahr beginnt er mit den Arbeiten
an der Europäischen Menschenrechts-
konvention, die 1950 in Rom unterzeichnet
wird und im September 1953 in Kraft tritt.
Im Laufe der Zeit werden fast alle europäi-
schen Länder Mitglied im Europarat.
1950
9. Mai
In seiner Rede stellt der französische
Außenminister Robert Schuman den von
Jean Monnet entwickelten Plan vor, die
Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und
der Bundesrepublik Deutschland zusammen-
zulegen und eine Organisation zu gründen,
die den anderen europäischen Ländern zum
Beitritt offen stehen sollte.
Chronik der Europäischen Einigung
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58
Europa in 12 Lektionen
Seitdem kann dieses Datum als Geburtstag
der Europäischen Union angesehen werden;
der 9. Mai wird mittlerweile jedes Jahr als
„Europatag“ gefeiert.
1951
18. April
In Paris unterzeichnen sechs Länder –
Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik
Deutschland, Italien, Luxemburg und die
Niederlande – den Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EGKS). Er tritt am 23. Juli 1952 für
einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.
1955
1./2. Juni
Auf der Konferenz von Messina beschließen
die Außenminister der sechs Länder, den
Europäischen Einigungsprozess auf die
Wirtschaft als Ganzes auszuweiten.
1957
25. März
In Rom unterzeichnen die sechs Länder die
Verträge zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der
Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).
Sie treten am 1. Januar 1958 in Kraft.
1960
4. Januar
Auf Initiative des Vereinigten Königreichs
wird in Stockholm das Übereinkommen zur
Errichtung der Europäischen Freihandels-
assoziation (EFTA) zwischen einer Reihe
europäischer Länder abgeschlossen, die nicht
zur EWG gehören.
1962
30. Juli
Eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird
eingeführt.
1963
14. Januar
Auf einer Pressekonferenz erklärt General de
Gaulle, Frankreich werde Veto gegen den
Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den
Europäischen Gemeinschaften einlegen.
20. Juli
In Jaunde wird ein Assoziierungsabkommen
zwischen der EWG und 18 afrikanischen
Ländern unterzeichnet.
1965
8. April
Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven der
drei Gemeinschaften und zur Einsetzung
eines gemeinsamen Rates und einer gemein-
samen Kommission wird unterzeichnet. Er
tritt am 1. Juli 1967 in Kraft.
1966
29. Januar
,Luxemburger Kompromiss‘. Nach einer poli-
tischen Krise erklärt Frankreich sich bereit,
wieder an den Tagungen des Rates teilzu-
nehmen, fordert aber im Gegenzug die
Beibehaltung der Einstimmigkeitsentschei-
dungen im Ministerrat, wenn „vitale Interes-
sen“ auf dem Spiel stehen.
1968
1. Juli
18 Monate früher als geplant werden die
Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse
abgeschafft; der Gemeinsame Zolltarif wird
eingeführt.
1969
1./2. Dezember
Auf dem Gipfeltreffen in Den Haag beschlie-
ßen die Staats- und Regierungschefs der
EWG eine Vertiefung des Europäischen
Einigungsprozesses.
1970
22. April
In Luxemburg wird der Vertrag zur schritt-
weisen Finanzierung der Europäischen
Gemeinschaften durch ,Eigenmittel‘ unter-
zeichnet; außerdem wird die Erweiterung der
Befugnisse des Europäischen Parlaments
beschlossen.
1972
22. Januar
In Brüssel werden die Beitrittsverträge zwi-
schen den Europäischen Gemeinschaften
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59
und Dänemark, Irland, Norwegen sowie dem
Vereinigten Königreich unterzeichnet.
24. April
Die sechs EWG-Mitgliedstaaten beschließen,
das System der „Währungsschlange“ einzu-
führen: Die maximalen Schwankungsbreiten
der Wechselkurse der Mitgliedstaaten dürfen
nicht mehr als 2,25 % betragen.
1973
1. Januar
Dänemark, Irland und das Vereinigte
Königreich treten den Europäischen Gemein-
schaften bei, wodurch sich die Zahl der
Mitgliedstaaten auf neun erhöht. Norwegen
tritt aufgrund eines negativen Referendums
nicht bei.
1974
9./10. Dezember
Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschließen
die Staats- und Regierungschefs der neun
Mitgliedstaaten, dreimal jährlich im
Europäischen Rat zusammenzukommen. Sie
einigen sich ebenfalls auf Direktwahlen zum
Europäischen Parlament und auf die
Gründung des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung.
1975
28. Februar
In Lomé wird ein Übereinkommen (Lomé I)
zwischen der EWG und 46 Staaten Afrikas,
des karibischen Raums und des Pazifischen
Ozeans (AKP) unterzeichnet.
22. Juli
Der Vertrag über die Erweiterung der
Haushaltsbefugnisse des Europäischen
Parlaments und die Gründung des
Europäischen Gerichtshofes wird unterzeich-
net. Er tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.
1978
6./7. Juli
Auf dem Gipfeltreffen in Bremen regen
Frankreich und die Bundesrepublik
Deutschland eine Neubelebung der
Zusammenarbeit im Währungsbereich durch
die Schaffung eines Europäischen Währungs-
systems (EWS) an, das an die Stelle der
„Währungsschlange“ treten soll. Das EWS
tritt am 13. März 1979 in Kraft.
1979
28. Mai
Griechenland und die Europäische Gemein-
schaft unterzeichnen den Vertrag über den
Beitritt Griechenlands.
7. und 10. Juni
Zum ersten Mal wählen die Bürger der
Mitgliedstaaten die 410 Mitglieder des
Europäischen Parlaments direkt.
1981
1. Januar
Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat
den Europäischen Gemeinschaften bei.
1984
28. Februar
Das Esprit-Programm - Europäisches strate-
gisches Programm für Forschung und
Entwicklung auf dem Gebiet der Informa-
tionstechnologie - wird angenommen.
14. und 17. Juni
Zweite Direktwahlen zum Europäischen
Parlament.
1985
7. Januar
Jacques Delors wird Kommissionspräsident
(1985-1995).
12. Juni
Die Europäischen Gemeinschaften unter-
zeichnen Beitrittsverträge mit Spanien und
Portugal.
2.-4. Dezember
Auf der Tagung des Europäischen Rates von
Luxemburg beschließen die Staats- und
Regierungschefs der zehn Mitgliedstaaten
die ,Einheitliche Europäische Akte‘, durch die
die Römischen Verträge geändert werden
und der Europäische Einigungsprozess eine
neue Dynamik erhalten soll. Hierdurch wird
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60
Europa in 12 Lektionen
der Weg für die Schaffung des Binnenmarkts
bis 1993 geebnet.
1986
1. Januar
Spanien und Portugal treten den
Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch
sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12
erhöht.
17. und 28. Februar
Die Einheitliche Europäische Akte wird in
Luxemburg und Den Haag unterzeichnet. Sie
tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.
1987
15. Juni
Beginn des ,Erasmus‘-Programms zur
Unterstützung junger Menschen, die ein
Studium in anderen europäischen Ländern
aufnehmen möchten.
1989
15. und 18. Juni
Dritte Direktwahlen zum Europäischen
Parlament.
9. November
Fall der Berliner Mauer.
9. Dezember
Auf der Tagung des Europäischen Rates in
Straßburg wird die Einberufung einer
Regierungskonferenz zur Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU) und zur politischen
Union beschlossen.
1990
19. Juni
Das Übereinkommen von Schengen zur
Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen
zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaften wird unter-
zeichnet.
3. Oktober
Deutschland wird wiedervereinigt.
14. Dezember
Beginn der Regierungskonferenzen zur WWU
und zur politischen Union in Rom.
1991
9./10. Dezember
Der Europäische Rat von Maastricht verab-
schiedet den Vertrag über die Europäische
Union, der die Grundlage für eine gemeinsa-
me Außen- und Sicherheitspolitik, eine
engere Zusammenarbeit in den Bereichen
Justiz und Inneres und die Schaffung einer
Wirtschafts- und Währungsunion bildet, zu
der auch eine gemeinsame Währung gehört.
Die intergouvernementale Zusammenarbeit
in diesen Bereichen schafft gemeinsam mit
dem bestehenden Gemeinschaftssystem die
Europäische Union (EU). Die EWG wird in
,Europäische Gemeinschaft‘ (EG) umbenannt.
1992
7. Februar
Der Vertrag über die Europäische Union wird
in Maastricht unterzeichnet. Er tritt am 1.
November 1993 in Kraft.
1993
1. Januar
Verwirklichung des Binnenmarkts.
1994
9. und 12. Juni
Vierte Direktwahlen zum Europäischen
Parlament.
24./25. Juni
Beim Europäischen Rat von Korfu unter-
zeichnet die EU Beitrittsverträge mit Öster-
reich, Finnland, Norwegen und Schweden.
1995
1. Januar
Österreich, Finnland und Schweden treten
der EU bei, wodurch sich die Zahl der
Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen
lehnt die EU-Mitgliedschaft per Referendum
ab.
23. Januar
Eine neue Europäische Kommission nimmt
unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Jacques
Santer ihre Amtsgeschäfte auf (1995-1999).
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61
27./28. November
Mit der EU-Mittelmeerkonferenz in
Barcelona beginnt eine Partnerschaft zwi-
schen der EU und den Ländern am südlichen
Ufer des Mittelmeers.
1997
16./17. Juni
Der Europäische Rat von Amsterdam verab-
schiedet einen Vertrag, der der Europäischen
Union neue Befugnisse und Zuständigkeiten
verleiht.
2. Oktober
Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeich-
net. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft.
1998
30. März
Einleitung des Beitrittsprozesses von zehn
beitrittswilligen Staaten Mittel- und
Osteuropas sowie Zyperns und Maltas.
3. Mai
Der Europäische Rat von Brüssel beschließt,
dass elf EU-Mitgliedstaaten (Österreich,
Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland,
Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande,
Portugal und Spanien) die Kriterien für die
Einführung der gemeinsamen Währung am
1. Januar 1999 erfüllen. Griechenland betei-
ligt sich zu einem späteren Zeitpunkt am
Euro.
31. Dezember
Der Rat setzt die Wechselkurse zwischen den
Währungen der teilnehmenden Mitglied-
staaten und dem Euro unwiderruflich fest.
1999
1. Januar
Beginn der dritten Stufe der WWU: In elf EU-
Ländern tritt der Euro an die Stelle der
Landeswährungen. Die gemeinsame Wäh-
rung wird auf den Finanzmärkten einge-
führt. Von nun an ist die Europäische
Zentralbank (EZB) verantwortlich für die EU-
Geldpolitik, die in Euro festgelegt und durch-
geführt wird.
24./25. März
Der Europäische Rat von Berlin genehmigt
den Entwurf für den EU-Haushalt 2000-
2006 im Rahmen der ,Agenda 2000‘.
3./4. Juni
Der Europäische Rat von Köln beschließt,
einen Konvent mit der Abfassung einer
Europäischen Charta der Grundrechte zu
beauftragen. Dem Konvent gehören neben
dem Präsidenten der Europäischen
Kommission Vertreter der Staats- und
Regierungschefs der EU an.
Javier Solana wird zum Hohen Vertreter der
EU für die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) ernannt.
8. und 13. Juni
Fünfte Direktwahlen zum Europäischen
Parlament.
15. September
Eine neue Europäische Kommission nimmt
unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Romano
Prodi ihre Amtsgeschäfte auf (1999-2004).
15./16. Oktober
Der Europäische Rat von Tampere beschließt,
aus der EU einen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts zu machen.
10./11. Dezember
Der Europäische Rat von Helsinki, der sich
hauptsächlich mit der Erweiterung der EU
beschäftigt, erkennt die Türkei offiziell als
Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft an
und beschließt, die Verhandlungen mit den
anderen 12 Bewerberländern zu intensivieren.
2000
23./24. März
Der Europäische Rat von Lissabon entwickelt
eine Strategie zur Förderung der Beschäfti-
gung in der EU, zur Modernisierung der
Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen
Zusammenhalts in einem wissensbasierten
Europa.
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62
Europa in 12 Lektionen
7./8. Dezember
In Nizza einigt sich der Europäische Rat auf
einen neuen Vertrag, der das Entscheidungs-
findungssystem der EU auf die Erweiterung
vorbereitet. Die Präsidenten des Europäischen
Parlaments, des Europäischen Rates und der
Europäischen Kommission verkünden feier-
lich die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union.
2001
26. Februar
Der Vertrag von Nizza wird unterzeichnet. Er
tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.
14./15. Dezember
Der Europäische Rat in Laeken verabschiedet
eine Erklärung zur Zukunft der Union.
Hierdurch wird der Weg für die anstehende
umfassende Reform der EU und die
Einrichtung eines Konvents zur Erarbeitung
einer Europäischen Verfassung geebnet.
Valéry Giscard d’Estaing wird zum
Präsidenten des Konvents ernannt.
2002
1. Januar
Einführung von Euro-Banknoten und
-Münzen in den Ländern des Euro-Gebiets.
31. Mai
Alle 15 EU-Mitgliedstaaten ratifizieren
gleichzeitig das Kyoto-Protokoll - ein welt-
weites Übereinkommen zur Verringerung der
Luftverschmutzung.
21./22. Juni
Der Europäische Rat von Sevilla erzielt
Einigung im Hinblick auf eine EU-weite Asyl-
und Einwanderungspolitik.
13. Dezember
Der Europäische Rat von Kopenhagen
beschließt, dass zehn der Bewerberländer
(Zypern, die Tschechische Republik, Estland,
Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die
Slowakei und Slowenien) der EU am 1. Mai
2004 beitreten können. Bulgarien und
Rumänien dürften im Jahr 2007 beitreten.
Es wird beschlossen, dass Gespräche mit der
Türkei begonnen werden können, wenn der
Europäische Rat im Dezember 2004 auf der
Grundlage eines Berichts und einer Empfeh-
lung der Kommission beschließt, dass die
Türkei alle ,Kopenhagener Kriterien‘ erfüllt.
2003
16. April
In Athen unterzeichnet die EU Beitrittsver-
träge mit Zypern, der Tschechischen Republik,
Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, der Slowakei und Slowenien.
10. Juli
Der Konvent zur Zukunft der Europäischen
Union schließt seine Arbeiten am Entwurf
einer Europäischen Verfassung ab.
4. Oktober
Beginn der Regierungskonferenz zur
Erarbeitung eines neuen Vertrags unter
Einbeziehung der Europäischen Verfassung.
2004
1. Mai
Zypern, die Tschechische Republik, Estland,
Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die
Slowakei und Slowenien treten der
Europäischen Union bei.
10. und 13. Juni
Sechste Direktwahlen zum Europäischen
Parlament.
16./17. Dezember
Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsver-
handlungen mit Kroatien und der Türkei im
Jahre 2005, wenn bestimmte Bedingungen
erfüllt sind.
2005
25. April
In Luxemburg unterzeichnet die EU die
Beitrittsverträge mit Bulgarien und
Rumänien.
2007
Vom Europäischen Rat in Kopenhagen 2002
gesetzter Termin für den EU-Beitritt
Bulgariens und Rumäniens.
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Welches Ziel hat die EU? Auf welche Weise und warum wurde sie gegründet? Wie funktioniert
sie? Was hat sie bereits für die Bürger erreicht, und welchen Aufgaben steht sie heute gegen-
über? Wie muss sich eine Europäische Union mit 25 oder 30 Mitgliedstaaten verändern? Kann
die EU im Zeitalter der Globalisierung erfolgreich mit anderen wichtigen Volkswirtschaften
konkurrieren? Kann Europa weiterhin eine führende Rolle in der Welt spielen?
Dies sind nur einige der Fragen, die Pascal Fontaine – ein EU-Experte und ehemaliger
Hochschullehrer – in dieser faszinierenden Broschüre erörtert. Europa in 12 Lektionen, gut les-
bar und 2005 überarbeitet, ist die Fortführung der erfolgreichen Broschüre Europa in 10
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Europäische Kommission
Europa in 12 Lektionen
von Pascal Fontaine
Reihe Europäische Dokumentation
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
2005 – 62 S. – 16,2 x 22,9 cm
ISBN 92-894-7596-X
34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:51 Pagina 63
Europa in 12 Lektionen
Weitere Informationen über die Europäische Union:
Information in allen Sprachen der Europäischen Union sind erhältlich über den Internet-Server Europa:
http://europa.eu.int
Über ganz Europa verteilt gibt es hunderte von örtlichen Informationszentren. Das für Sie am nächsten
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können diesen Dienst über die gebührenfreie Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 [oder, falls Sie
von außerhalb der EU anrufen, über die gebührenpflichtige Nummer (32-2) 299 96 96] sowie per
E-Mail (via europa.eu.int/europedirect) erreichen.
Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:
Vertretungen und Büros der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments bestehen auch in
den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Kommission bestehen in anderen
Teilen der Welt.
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34CI16_BW_DE 24-08-2005 08:51 Pagina 64
Diese Veröffentlichung wird in allen Amtssprachen der Europäischen Union herausgegeben: Dänisch, Deutsch,
Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch,
Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Sie finden diese Broschüre und andere kurze Erläuterungen zur EU online auf der Website
europa.eu.int/comm/publications
Europäische Kommission
Generaldirektion Presse und Kommunikation
Veröffentlichungen
B-1049 Brüssel
Manuskript abgeschlossen im November 2003. Überarbeitete Ausgabe Mai 2005.
Bibliografische Angaben befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2005
ISBN 92-894-7596-X
© Europäische Gemeinschaften, 2005
Nachdruck gestattet
Printed in Belgium
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER
Die Europäische Union
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kandidatenländer
34CI16_CV_DE 24-08-2005 08:17 Pagina 2
Europa in 12 Lektionen
von Pascal Fontaine
Europäische Union
Europäische Dokumentation
Welches Ziel hat die EU? Auf welche Weise
und warum wurde sie gegründet? Wie
funktioniert sie? Was hat sie bereits für die
Bürger erreicht, und welchen Aufgaben
steht sie heute gegenüber? Wie muss sich
eine Europäische Union mit 25 oder 30
Mitgliedstaaten verändern? Kann die EU im
Zeitalter der Globalisierung erfolgreich mit
anderen wichtigen Volkswirtschaften konkur-
rieren?
Kann Europa weiterhin eine
führende Rolle in der Welt spielen?
Dies sind nur einige der Fragen, die Pascal Fontaine – ein EU-Experte und
ehemaliger Hochschullehrer – in dieser faszinierenden Broschüre erörtert.
Europa in 12 Lektionen, gut lesbar und 2005 überarbeitet, ist die
Fortführung der erfolgreichen Broschüre Europa in 10 Lektionen.
DE
NA-46-0
2-662-DE-1
ISSN 1
0
17-4842
ISBN 92-894-7596-X
,!7IJ2I9-ehfjgj!
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